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KultgSchG (vorgebliches)

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san agustin
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon san agustin » 02.01.2016, 20:37

ok - wenn dann doch einmal dieses gesetz greifen sollte und ,,ein,, object stellt sich für den besitzer als unverkäuflich auf dem markt dar, so ist es doch noch immer noch sein besitz und keiner weis von dem besitz und die münze ist aus dem materialgold

wie reagieren ,,schmelzen,, die einen ankauf nach reinen gewicht an den verkäufer abrechnen smilie_08
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Ric III
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Ric III » 02.01.2016, 20:47

Nac
Zuletzt geändert von Ric III am 19.07.2019, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.

san agustin
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon san agustin » 02.01.2016, 20:52

Ric III hat geschrieben:Nach dem aktuellen Entwurf liegt die Wertgrenze für Antiken aber bei 100€. Und ein Sesterz muß schon übel zugerichtet sein um unter diese Wertgrenze zu fallen.

Edelmetallgehalt eines Sesterzen=0
Edelmetallgehalt eines Aureus für 3000-4000€ -grob der eines Willis
Edelmetallgehalt eines 1500€ Sceat-etwa 35Cent.

Frohes Schmelzen!


das ist übel - keine Frage !

bitte nochmals: ,,jeder,, kann nur von dem reden wovon er ahnung hat bzw. in welchem gebiet
er seinen ,,sammlermittelpunkt,, sieht - und bei mir ist es eben nicht die antike :oops:
deshalb will und kann ich mich auch nicht als oberlehrer aufspielen.......
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Aeon Flux
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Aeon Flux » 02.01.2016, 22:19

@ San, die 2.500 sind nicht das Problem, wie RicIII schon sagte und Antike ist auch nicht unbedingt das Problem.

Du verkaufst gerade eine ausländische Münze im Schwesterforum. Nehmen wir einmal an, ein Kaufinteressent weiß nur, dass es das Gesetz gibt, und will von dir nun wissen, ob die Münze unter das neue Gesetz fällt, ob sie aus einem Vertragsstaat des neuen Gesetzes kommt, und falls das so wäre, solltest du Dokumentationen über den Zeitpunkt der Einfuhr und über die Voreigentümer besitzen usw, damit es sich nicht um eine Münze handelt, die unter das Einfuhrverbot fällt.

Ich habe die entsprechenden? / meiner Meinung nach eventuell in Frage kommenden Paragraphen heraus kopiert. Weiß jemand hierzu Genaueres, stimmt das so, oder muss man abwarten, wie letztendlich das Gesetz verabschiedet wird?

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... onFile&v=4

Kapitel 3 Kulturgutverkehr

Abschnitt 3 Einfuhr § 28 Einfuhrverbot

Die Einfuhr von Kulturgut ist verboten, wenn es 1. von einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als nationales Kulturgut eingestuft oder definiert worden ist und unter Verstoß gegen dessen Rechtsvorschriften zum Schutz nationalen Kulturgutes aus dessen Hoheitsgebiet verbracht worden ist.

§ 29
Ausnahmen vom Einfuhrverbot
Das Einfuhrverbot ist nicht anzuwenden auf Kulturgut, das
1. sich zum … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 10] nachweislich rechtmäßig im Bundesgebiet befunden hat, soweit nicht unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union Abweichendes anordnen, oder
2. zum Schutz vor den Gefahren eines bewaffneten Konflikts im Sinne des Abschnitts II Nummer 5 des Protokolls zur Haager Konvention im Bundesgebiet deponiert werden soll, um es zeitweilig zu verwahren.

§ 30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr
Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates erforderlich sind.

§ 32
Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut
(1) Die Einfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig,
1. wenn das Kulturgut bei der Ausfuhr aus einem anderen Staat entgegen den in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz nationalen Kulturgutes verbracht worden ist
a) nach dem 31. Dezember 1992 aus dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates
oder
b) nach dem 26. April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates
2. wenn die Einfuhr gegen § 28 verstößt oder
3. wenn die Einfuhr gegen sonstige in der Bundesrepublik Deutschland geltende
Rechtsvorschriften verstößt.
(2) Kann die Herkunft von Kulturgut in mehreren heutigen Staaten liegen und lässt sich keine eindeutige Zuordnung vornehmen, so ist das Kulturgut unrechtmäßig eingeführt, wenn das Kulturgut nach dem Recht jedes in Frage kommenden Staates das Kulturgut nicht ohne Ausfuhrgenehmigung hätte ausgeführt werden dürfen und eine solche Ausfuhrgenehmigung nicht vorliegt.
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san agustin
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon san agustin » 02.01.2016, 22:47

Aeon Flux hat geschrieben:
Du verkaufst gerade eine ausländische Münze im Schwesterforum. Nehmen wir einmal an, ein Kaufinteressent weiß nur, dass es das Gesetz gibt, und will von dir nun wissen, ob die Münze unter das neue Gesetz fällt, ob sie aus einem Vertragsstaat des neuen Gesetzes kommt, und falls das so wäre, solltest du Dokumentationen über den Zeitpunkt der Einfuhr und über die Voreigentümer besitzen usw, damit es sich nicht um eine Münze handelt, die unter das Einfuhrverbot fällt.




Aeon,

dann lass uns doch tatsächlich einmal über MEINEN aktuellen fall sprechen (auf gold.de):

1/2 Pahlavi (1335SH) Jahrgang 1956/1957 i n c l. Iranische Banknote
4,06 gramm
900er Legierung
3,65 gramm fein
u n d
1 Pahlavi (2536MS) Jahrgang 1977/1978 i n c l. Iranische Banknote
8,13 gramm
900er Legierung
7,31 gramm fein


ich würde dem kaufinteressenten folgendes mitteilen:

1.) es handelt sich nicht um deutsches kulturgut
2.) es liegt unterhalb der 2500 € grenze
3.) sind die münzen nicht älter als 100 Jahre
4.) der verkauf findet innerhalb deutschland statt
5.) fällt es nicht unter dieses gesetz

und abschliessend würde ich ihr/ihm sagen, wenn sie/er die hosen gestrichen voll hat, soll sie/er sich
doch bitte den traum vom historischen/numismatischen goldmünzen einfach hinter die ohren
schmieren und weiterhin bei einem Edelmetallhändler bulliongold in barren kaufen
ja genau - das würde ich dem kaufinteressenten mitteilen smilie_01

ok - den schlussatz dann nur, wenn sie/er alle 5 punkte nochmals hinterfragt - ich möchte ja freundlich bleiben smilie_02

übrigens, nur so am rande:
warum sollte die einfuhr von sovereign goldmünzen aus dem englandurlaub strafbar sein, wenn es offizielles zahlungsmittel ist smilie_08 smilie_08

alles sehr schwammig und m.M.nach wird sich die umsetzung mehr als kompliziert gestalten
ich würde sogar sagen: hier blickt keiner mehr richtung durch........wetten ??!! smilie_07
smilie_38

Aeon Flux
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Aeon Flux » 02.01.2016, 23:05

@ San, das meine ich doch, die Deutung wird schwierig.

Zu deinen Punkten, bei der Vorschrift über die Einfuhr geht's nicht um deutsches Kulturgut. Es ist meiner Meinung nach auch egal, dass es weniger als hundert Jahre sind, es steht ja die Zeitgrenze des 26.04.2007 als zulässiges Einfuhrdatum drin, prüfen müsste man, ob die Münzen aus einem Land mit einem Abkommen stammen und falls ja, ob die Münzen eventuell nach deren Gesetz geschützt sind. Die Fragen kannst du nicht beantworten.

Bei deinen Münzen ist es auch unwahrscheinlich, man kann schon nach dem gesunden Menschenverstand gehen. Aber so könntest auch du durch einen unsicheren Käufer mit diesem unsinnigen Gesetz konfrontiert werden, das wollte ich nur mal aufzeigen, es trifft nicht nur die Reichen usw.
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san agustin
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon san agustin » 02.01.2016, 23:31

Aeon Flux hat geschrieben:@ San, das meine ich doch, die Deutung wird schwierig.

Zu deinen Punkten, bei der Vorschrift über die Einfuhr geht's nicht um deutsches Kulturgut. Es ist meiner Meinung nach auch egal, dass es weniger als hundert Jahre sind, es steht ja die Zeitgrenze des 26.04.2007 als zulässiges Einfuhrdatum drin, prüfen müsste man, ob die Münzen aus einem Land mit einem Abkommen stammen und falls ja, ob die Münzen eventuell nach deren Gesetz geschützt sind. Die Fragen kannst du nicht beantworten.

Bei deinen Münzen ist es auch unwahrscheinlich, man kann schon nach dem gesunden Menschenverstand gehen. Aber so könntest auch du durch einen unsicheren Käufer mit diesem unsinnigen Gesetz konfrontiert werden, das wollte ich nur mal aufzeigen, es trifft nicht nur die Reichen usw.


klar.....

eine einfuhr von münzen muss ja nicht durch das verkehrsmittel flugzeug und/oder PKW erfolgen, wo es dann eventuell zu kontrollen kommen könnte - wenn überhaupt innerhalb europa (schengen)

wenn die münzen via postweg (von privat zu privat) zu dir gelangen - was dann ???
was soll/kann passieren - wer kontrolliert das ganze ???

schammig, sehr schwammig :roll:

ich denke weiterhin: nur bei hochpreisigen objecten und richtigen sammlungen kommt der böseböse staat zum zuge.........aber nicht bei 0815 und kleinkram....

übrigens: ich habe gerade einen kaufinteressenten für meine zwei iraner und hier kam keine frage über dieses kommende gesetz - tatsache !!!
im gegenteil: begeisterung dafür, endlich wunderschöne pahlavimünzen ergänzend zur sammlung erwerben zu können

es gibt sie immer noch und wird es immer geben: die sammler von altertümlichen/ historischen münzen smilie_09
WIR lassen uns doch nicht unsere leidenschaft und eigenständigkeit verbieten - wäre ja noch schöner

müssen eben nur facettenreicher werden und improvisieren smilie_07 smilie_07
smilie_38

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Sauerländer
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Sauerländer » 03.01.2016, 13:30

Ich kann hier nur für mich sprechen:

Vor einiger zeit habe ich begonnen die nürnberger lanmdukaten zu sammeln, werde die sammlung aber nun einstellen denn ich habe angst davor das die stücke irgendwann nicht mehr so gut verkäuflich sind!
Grade ältere münzen haben foch oft einen hohen sammlerpreis, ich bin gespannt wie dich das neue gesetzt auf solche stücke auswirken wird!
Meiner meinung nach geht es den staat rein garnicht an welche münzen ich von meinem versteuertem, hart erarbeitetem geld kaufe.

san agustin
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon san agustin » 03.01.2016, 13:38

Sauerländer hat geschrieben:Ich kann hier nur für mich sprechen:

Vor einiger zeit habe ich begonnen die nürnberger lanmdukaten zu sammeln, werde die sammlung aber nun einstellen denn ich habe angst davor das die stücke irgendwann nicht mehr so gut verkäuflich sind!
Grade ältere münzen haben foch oft einen hohen sammlerpreis, ich bin gespannt wie dich das neue gesetzt auf solche stücke auswirken wird!
Meiner meinung nach geht es den staat rein garnicht an welche münzen ich von meinem versteuertem, hart erarbeitetem geld kaufe.


so siehts aus :shock:
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Ric III
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Ric III » 03.01.2016, 14:11

Die betroffene Numismatik ist aber eine wesentliche Säule des ganzen Marktes.

Die Auktionshäuser,ladengeschäfthändler,Fachverlage,Messen etc. werden alle mehr oder weniger betroffen sein und ohne echte Numismatik bleibt dem übrigen Markt außer dem Materialwert eigentlich auch nur noch ein Sammlerinteresse welches ich nicht beständiger einschätze als das für Fußballbildchen oder Ü-Eier.

Im Grunde ist diese Debatte aber ümpftigfach hier und ananderer Stelle -dort sogar wesentlich intensiver- geführt.

Hier geht es lediglich noch darum Leuten welche neu im Thema sind noch ein letztes mal die Möglichkeit zu geben die Petition (namentlich oder gerne auch anonym) mitzuzeichnen.

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Jacob
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Jacob » 17.01.2016, 13:30

"Contra Kulturgutschutzgesetz - Das Schleppnetz zieht sich langsam zu "
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 08679.html

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Jacob
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Jacob » 17.04.2016, 14:52

"Kulturgutschutzrecht bleibt umstritten

Die geplante Novellierung des Kulturgutschutzrechts bleibt zwischen Experten und Interessenvertretern höchst umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses am Mittwoch, 13. April 2016, unter Vorsitz von Siegmund Ehrmann (SPD) über den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf (18/7456), mit dem die Aus- und Einfuhr von Kulturgütern neu geregelt werden soll, legten 15 geladene Sachverständige ihre unterschiedlichen Sichtweisen auf die Gesetzesnovelle dar.

Die Vertreter von Kunsthändlern und Sammlern erneuerten ihre in den vergangenen Monaten vorgebrachte Kritik, die geplanten Bestimmungen und Auflagen seien zu restriktiv und erschwerten den internationalen Kunsthandel.

..."
Quelle: https://www.bundestag.de/bundestag/auss ... ien/416266

Ric III
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Ric III » 23.06.2016, 22:33

Die Petition läuft noch ein paar Tage.

Eventuell möchten ja noch einige Neulinge unterzeichen?

Finerus
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Finerus » 24.06.2016, 09:22

Ric, vielleicht hätte die Petition mehr Zulauf erhalten, wenn man sie unter einem zugkräftigen Schlagwort geführt hätte, z.B. KSchGexit? Dieser Zungenbrecher wird dem Gesetzesbrei immerhin lautsprachlich gerecht.

Aber im Ernst: Mitzeichnen! Selbst wenn dadurch nichts verhindert wird, bezieht man damit Stellung und verleiht dem Widerstand gegen diesen bürokratischen Unsinn ein bißchen mehr Gewicht.
smilie_01

Finerus
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Re: KultgSchG (vorgebliches)

Beitragvon Finerus » 29.06.2016, 13:42

Aus dem Posteingang:

Sie haben auf openPetition die Petition 'Für den Erhalt des privaten Sammelns // For preserving the right to privately collect' von Ursula Kampmann unterschrieben.

Ursula Kampmann hat Ihnen eine neue Nachricht zu dieser Petition geschickt:

Betreff: Petition in Zeichnung

Deutsches Kulturgutschutzgesetz wurde angenommen // German Cultural Property Protection Act adopted

For an English version please see below

Deutsches Kulturgutschutzgesetz wurde angenommen, nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen

Liebe Unterstützer der Petition für den Erhalt des privaten Sammelns,

an einem historischen Tag, am 23. Juni, an dem auch die Abstimmung über den Austritt Großbritanniens aus der EU stattfand, hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und SPD das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz angenommen. Der Blick in den Tagungsraum war für jeden deprimierend, der von dem Gesetz betroffen ist. Es waren gerade mal zwei Handvoll Politiker bei der „Diskussion“ des Gesetzes anwesend. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Sobald er dies getan hat, soll das Gesetz in Kraft treten.
Auch wenn wir mit dem neuen Gesetz nicht zufrieden sind, haben die Politiker doch im Bereich der Münzen und der Fossilien im Vergleich zum ersten Entwurf große Zugeständnisse gemacht. Dies ist Ihnen, den Unterzeichnern der Petition, zu verdanken! Sie haben den Verbänden, die direkt mit den Politikern verhandelt haben, die nötige Rückendeckung und ein besonderes Gewicht gegeben.
Wir haben fast 50.000 Stimmen erreicht, ein Ergebnis mit dem niemand vorher gerechnet hatte! Es fehlen uns nur noch einige wenige daran. Bitte nutzen Sie doch noch einmal Ihren Verteiler, um diejenigen, die bisher nicht unterzeichnet haben, noch zu einer Meinungsäußerung zu veranlassen. Es wäre schön, wenn wir in unserer Pressemeldung auf 50.000 Stimmen verweisen könnten.

Ich möchte jedem einzelnen von Ihnen für Ihren Mut danken, ihre Meinung öffentlich gemacht zu haben.

Und wahrscheinlich werden wir Ihre Stimmen in fünf Jahren wieder brauchen. Einige Politiker haben in der Debatte um das neue Gesetz Verschärfungen gefordert, die anlässlich einer Evaluation in fünf Jahren, beschlossen werden sollen.

Ihre Ursula Kampmann

PS. Eine Berichterstattung über die Bundestagsdebatte finden Sie ab Donnerstag in der MünzenWoche unter http://www.muenzenwoche.de. Dort werden wir auch die gesetzlichen Änderungen vorstellen, sobald der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt hat.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Petition...


Die Stimmen aus dem Forum sind hauptsächlich Ric zu verdanken.
smilie_14


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