Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 17:59
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winterherz hat geschrieben:Hallo,
so langsam blicke ich nicht mehr durch. Die Vielzahl verschiedenener Angaben erweist sich mir als undurchsichtig.
Immer wieder werden Altersgrenzen und Beträge genannt, die ich bei entsprechender Suche verifizieren oder aber verwerfen kann.
Mir erschliesst sich derzeit kein klares Bild, denn es ist von unterschiedlichen Altersangaben der betreffenden Sammelobjekte die Rede. So habe ich beispielsweise Informationen gefunden, dasss das neue Gesetz eine Altersgrenze von 100 Jahren festlegt. Andere Quellen gehen in 50er Schritten von 150, 200 oder gar 250 Jahren und älter aus.
Ebenso finde ich gegensätzliche Angaben zum Wert. Während einige QWuellen davon sprechen, dass das Gesetz ab einem VK von 100 Euro Anwendung findet, sprechen andere Quellen (zuletzt gestern die Mail eines großen Münzhauses) vonm einem VK von 2500 Euro???
Kann mir mal jemand (nicht aus Gründen der Faulheit, sondern der Pberblicklosigkeit) einige Fakten als Rahmendaten nennen????
Danke
Ric III hat geschrieben:Aufgrund der aktuellen Bedrohung haben natürlich etliche Kunstgegenstände-Artefakte-Münzen Deutschland bereits verlassen.Ein Sprecher der Grütters nahm diesen Umstand in einer rotzfrechen Verdrehung von Ursache und Wirkung nun zum Anlaß auf die "Notwendigkeit" der Neuregelung hinzuweisen.
winterherz hat geschrieben:Ist das der Beginn einer Abwanderung von Kulturgut???
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