Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 11:40
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Jacob hat geschrieben:Marek hat geschrieben:Hallo,
hier in der (Regional-) Zeitung stand das so erklärt:
- es gibt bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz,
richtig
- hierin sind div. Sachen "im Paket" vereinbart worden (Freizügigkeitv. Personen und Waren, Verkehr,...).
richtig
- Wenn einer der Vertragsparteien auch nur einen Punkt verletzt, sind alle hinfällig bzw. unwirksam.
falsch, das FZA sieht eindeutig unter §18 die Revision und unter § 25 (3) die Kündigung des FZA vor, die Guillotine Klausel kommt nur durch § 25 (4) auf Grundlage von § 25 (3) zur Anwendung
Genau das ist der Fall, wenn die Schweiz die Freizügigkeit auch nur einschränkt;
falsch, es gibt momentan keine volle Personenfreizügigkeit, diese würde erst ab dem 01.05.2014 für die EU-8 Länder und ab dem 01.06.2014 für die EU-17 Länder gelten, siehe Links zur Ventilklausel
....
Liebe Grüße Marek
Denar hat geschrieben:[...]
ergibt sich die wahrscheinliche Folge, das die Revisionsverhandlungen ohne Erfolg für die Schweiz bleiben.
Wenn wir also annehmen, das die EU in den Revisionsverhandlungen nach Artikel 18 mit der Schweiz die Schweizer Vorschläge ablehnt, hat die Schweiz nur zwei Möglichkeiten.
Entweder sie akzeptiert weiterhin die aktuelle Vertragsgrundlage mit der EU, damit keine weitere Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Bürger und ungegrenzte Freizügigkeit nach Ablauf der Ventilklausel.
Oder die Schweiz kündigt den Vertrag nach Artikel 25 Absatz 3.
[...]
Das ist die aktuelle Lage, auf die sich Marek wohl bezieht.
Und in diesem Licht ist seine Aussage richtig.
Wenn die Schweiz versucht, die aktuelle sehr weitreichende Freizügigkeit der EU-Bürger einzuschränken (ohne Einwilligung der EU) oder nach Auslaufen der Ventilklausel die Freizügigkeit der EU-Bürger beschränkt (ohne Einwilligung der EU), dann kommt es zu den beschriebenen Folgen.
Jacob hat geschrieben:Argentum hat geschrieben:
Und wie soll die Schweiz das Dilemma jetzt Eurer Meinung nach lösen? Jakob meint, die sollen das FZA ändern. Toll, können sie ja machen bis sie schwarz werden und soviel sie wollen (im Prinzip also letzlich Art. 2 FZA, den mit dem kompetten Diskriminierungsverbot. Eigentlich reichen immer die speziellen Verbote aus Anhang I, aber wir sind heut mal nicht so - darunter fallen z.B. auch Studiengebühren, mal so als Tipp). Wenn es letztlich Völkerrecht verletzt, gehste als Abgelehnter zu einem Gericht, reichst Klage ein und falls du ein positives Urteil bekommst, dann habt ihr euren Vertragsbruch mit Fallbeil-Klausel. Bis dahin waren es nur Vertragsverletzungen (einseitige Änderung von Schweizer Seite oä), da kann die EU paar Repressalien drauf erwidern oder den Vertrag zu in 6 Monaten kündigen, jedoch nicht wegen Vertragsbruch.
So, und nun überlegt mal, wie man das formulieren soll, dass es nicht diskriminiert aber dennoch EU-Ausländer eine Arbeit aufnehmen können und trotzdem im Sinne der Initiative ist. Viel Glück.
Nochmal zusammenfassend an dieser Stelle. Passt auch ganz gut da sich einige schon wieder in der Zersetzung des Themas ergehen (bezieht sich nicht auf dich Argentum).
Nein ich meine nicht sie sollen das FZA ändern. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Vertrag selbst die Möglichkeit der Revision und die Möglichkeit der Kündigung vorsieht.
"Art. 18 Revision
Wünscht eine Vertragspartei eine Revision dieses Abkommens, so unterbreitet sie dem Gemischten Ausschuss hierzu einen Vorschlag. Die Änderung dieses Abkommens tritt nach Abschluss der jeweiligen internen Verfahren in Kraft; hiervon ausgenommen sind Änderungen der Anhänge II und III, die vom Gemischten Ausschuss beschlossen werden und sofort nach dessen Beschluss in Kraft treten können."
"Art. 25 Inkrafttreten und Geltungsdauer
(3) Die Europäische Gemeinschaft oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen. Im Falle einer solchen Notifikation findet Absatz 4 Anwendung."
Des Weiteren gibt es momentan keine volle Personenfreizügigkeit, diese würde erst ab dem 01.05.2014 für die EU-8 Länder und ab dem 01.06.2014 für die EU-17 Länder gelten. Die von dir angeblich ausgemachte "Diskriminierung" ist demnach bis zu gewissen Stichtagen sowieso Bestandteil des FZA. Ausgehandelt von Schweiz und EU.
Worum ging es bei dem VE?
Hier ist der Initiativtext nachzulesen.
http://www.svp.ch/documents/database/do ... derung.pdf
Auszug
"Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der
Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen
gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens.
Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen
kann beschränkt werden.
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer
sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung
eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen
und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen
sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit
und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage."
Der VE fordert, dass die Schweizer Bundesverfassung, im Hinblick auf das Thema Zuwanderung, geändert wird.
Die Zuwanderung und damit verbunden die Personenfreizügigkeit hat die Schweiz mit der EU in dem FZA geregelt, welches wie bereits erwähnt eine Revision, also die Möglichkeit eine Nachverhandlung, des Abkommens vorsieht.
Denar hat geschrieben:Nun Jacob, die Darstellung von Marek aus der Zeitung ist zwar verkürzt, die Zeitung hat den Weg zum Endergebnis abkürzt und etwas ungenau dargestellt (Wie das Zeitungen häufiger machen).
Im Endergebnis sind aber auch der dritte und vierte Punkt von Marek den du für falsch hälst im Ergebnis richtig.
Zitat Jacob:
"- Wenn einer der Vertragsparteien auch nur einen Punkt verletzt, sind alle hinfällig bzw. unwirksam.
falsch, das FZA sieht eindeutig unter §18 die Revision und unter § 25 (3) die Kündigung des FZA vor, die Guillotine Klausel kommt nur durch § 25 (4) auf Grundlage von § 25 (3) zur Anwendung "
Ja die Schweiz hat nach Artikel 18 das Recht, Revisionsverhandlungen mit der EU aufzunehmen und die EU muß laut Vertrag in Revisionsverhandlungen mit der Schweiz eintreten.
Was die EU in den Revisionsverhandlungen nicht tun muß sind die Änderungsvorschläge der Schweiz z.B. die Begrenzung der Aufenthalterlaubnisse für EU-Bürger in der Schweiz zu akzeptieren.
...
Wenn einer der Vertragsparteien auch nur einen Punkt verletzt, sind alle hinfällig bzw. unwirksam.
Denar hat geschrieben:...
Dein Kommentar zum vierten Punkt von Marek läuft an der Aussage von Marek vorbei.
Marek schrieb:
"Genau das ist der Fall, wenn die Schweiz die Freizügigkeit auch nur einschränkt;"
Jacob kommentiert:
"falsch, es gibt momentan keine volle Personenfreizügigkeit, diese würde erst ab dem 01.05.2014 für die EU-8 Länder und ab dem 01.06.2014 für die EU-17 Länder gelten, siehe Links zur Ventilklausel"
...
Marek hat geschrieben:Hi,
also, platt gesagt, liegt mein regionales Käseblatt lt. Argentum doch nicht so ganz falsch
mit der "no win" These in Bezug auf die Schweizer Regierung?!
Mir ist aber ein anderer Aspekt viel wichtiger:
von 8 Mio. Schweizern sind
2 Mio. Ausländer, davon wiederum rd.
300.000 (gut ausgebildete) deutsche Facharbeiter:
die größte Gruppe da.
Preisfrage: Wenn die Schweiz die rausschmeißt (...oder die von sich aus gehen...),
was passiert dann wohl mit der Wirtschaft bzw. den Sozialsystemen??
Wir reden hier beim Begriff "Ausländer" (im Bezug auf die Schweiz!)
nicht von verschleierten Bräuten (ohne Schulbildung, Sprachkenntnisse etc.)
aus dem wilden Kurdistan, sondern von hochproduktiven, (eher) jüngeren, fleißigen, gesunden deutschen Facharbeitern.
Ehrlich gesagt: das sind die letzten, die ich als Schweizer rausschmeißen würde
bzw. als Deutscher freue ich mich sehr wenn die zurückkommen:
brauche ich nicht alles ganz alleine bezahlen...
Liebe Grüße Marek
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