Aktuelle Zeit: 25.04.2024, 11:47
Silbersparer hat geschrieben:Gut, man gibt also Geld aus , damit eine Leistung vom Staat (Krippenplatz) nicht in Anspruch genommen wird.
Diejenigen , welche zu zweit arbeiten gehen fehlt dann evtl. ein Krippenplatz welche man mit dem Betreuungsgeld hätte finanzieren können...
Es zwingt niemanden ein Kind in die Krippe zu geben (außer man ist fianziell dazu genötigt) nur es findet halt eine BELOHNUNG statt für eine Nicht Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Wenn ich keinen Zug fahre bekomme ich dann den Zuschuß vom öffentlichen Nahverkehr bar ausgezahlt???
Das Dilema mit unseren Sozialleistungen ist das überbordene Gießkannen Prinzip. Es wird immer gejammert, das zu wenig gemacht wird, wenn man aber mal alle Leistungen zusammen rechnet ist die Unterstützung in Deutschland schon sehr groß.
Warum konzentriert man sich nicht auf wenige Maßnahmen?
Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrages
Ausbau der Betreuung im Vorschul und Schulalter (damit beide berufstätig sein können).
Dafür müssten halt andere Dinge wegfallen wie z.Bsp. Ehegattensplitting...
... gehe ich recht in der Annahme, dass ihr beide berufstätig seid?
Mit dem Wegfall des Ehegattensplittings würde man doch diejenigen benachteiligen, bei denen die Frau zu Gunsten der Familie zu Hause bleibt. Das ist auch ohne Wegfall des Splittings häufig schon mit finanziellen Einschränkungen verbunden.
Und nein, ein Krippenplatz ist keine Dienstleistung, sondern ein Rechtsanspruch das ist ein gewaltiger Unterschied. Daher hinkt Dein Beispiel mit dem Zug.
Sollte man überhaupt einen Vergleich heranziehen wollen, dann wohl eher den mit pflegebedürftigen Personen.
Wenn man pflegebedürftige alte Menschen nicht ins Heim gibt, sondern zu Hause pflegt, erhält man Pflegegeld, bei Kindern soll man nichts bekommen, wenn man auf den Rechtsanspruch des Krippenplatzes verzichtet?
Nun, würden alle ihren Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz einfordern, würden die Krippenplätze bei weitem nicht reichen und das Betreuungsgeld ist ja ohnehin nur ein Bruchteil dessen, was ein Krippenplatz in Erstellung und Unterhalt monatlich kostet. Ergo fehlen keine Krippenplätze, die man mit dem Betreuungsgeld hätte finanzieren können, sondern es kommen weniger Kinder in die Krippe und die ohnehin zu wenigen Krippenplätze bleiben für diejenigen, die sie wirklich brauchen, erhalten.
Um Mißverständnisse zu vermeiden ... mein jüngstes Kind ist 17 und ab 2013 bin ich steuerlich nicht mehr mit meiner bald Ex-Frau veranlagt. Also ich persönlich bin weder vom Betreuungsgeld, noch vom Ehegattensplitting betroffen.
Daher bilde ich mir meine Meinung zu diesen Themen nicht nach meiner Interessenlage, sondern nach meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden.
lifesgood