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BRD Verfassung ?!!?

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-Argentum-
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Beitragvon -Argentum- » 25.06.2013, 10:18

John_Silver hat geschrieben:
-Argentum- hat geschrieben: Aber es ging ja auch über 60 Jahre ohne bestimmte Verfassung.


Naja, es ging in der DDR auch über 40 Jahre ohne Meinungsfreiheit, ohne Freizügigkeit, usw. Ist hier entscheidend, was "geht" - oder was richtig ist?


Eben und uns geht es seit 60 Jahren nur mit dem Grundgesetz prächtig. Von daher sehe ich es als richtig an.

Natürlich wurde uns das GG diktiert, ist es deshalb falsch?

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John_Silver
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Beitragvon John_Silver » 25.06.2013, 10:28

Ob es uns durch das GG prächtig geht, ist sicherlich Ansichtssache.

Wikipedia schreibt dazu:

Bei den sozialen Grundrechten ist das Grundgesetz allerdings zurückhaltender als die Weimarer Verfassung. Während die Weimarer Verfassung in ihrem fünften Abschnitt zum Teil detailliert soziale Rechte festschreibt, übernahm das Grundgesetz im Wesentlichen nur den Satz, dass Eigentum verpflichte (Art. 14 Abs. 2 Satz 1 GG) und definiert die Bundesrepublik bewusst zurückhaltend als „sozialen Bundesstaat“ (Art. 20 Abs. 1 GG).


und

Das Grundgesetz spricht zwar von „Wahlen und Abstimmungen“, allerdings sind Volksentscheide, außer zur Neugliederung der Länder, auf Bundesebene abgeschafft [...]


Das sind nur zwei Beispiele, die ich persönlich nicht unbedingt als tolle Errungenschaften ansehe.
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geheimesMuseum
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Beitragvon geheimesMuseum » 25.06.2013, 11:54

Nach meiner Meinung ist eine Verfassung nicht allein dadurch definiert, daß das Volk über sie abstimmt, denn die Mehrheiten neigen, wie jeder Souverän zur Willkür.
Das Wesentliche einer Vefassung besteht für mich darin, daß sie den Souverän in unserem Fall also das Volk und seine Rechtsorgane: Legislative, Exekutive etc. unter zwei Prinzipien bindet. Nämlich erstens die Rechtsordnung und zweitens die Menschenrechte.
Rchtsordnung meint, daß die Gesetzgebung nicht wie in der Scharia auf Traditionen, Offenbarungen, Standesinteressen oder Rechtsempfindungen (Gerechtigkeit) beruht, sondern auf nachvollziehbaren Ordnungsgrundsätzen. Der nicht in Gesetze faßbaren Vielfalt des Lebens wird dann der Entscheidungsspielraum des Richters gerecht.
Zweitens hat die Verfassung die Menschenrechte zu achten und die beruhen nicht auf religiösen oder ethischen Theorien und hohlen Begriffen wie z.B. Würde, zumutbar oder Allgemeinheit, sondern auf der grundsätzlichen Unantastbarkeit der körperlichen und mentalen Freiheit des Individuums.
An diesem meinem Maßstab gemessen, haben wir weder in der Eu noch in den USA irgend etwas, das den Namen Verfassung verdient.

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-Argentum-
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Beitragvon -Argentum- » 25.06.2013, 13:06

John_Silver hat geschrieben:Ob es uns durch das GG prächtig geht, ist sicherlich Ansichtssache.

Wikipedia schreibt dazu:

Bei den sozialen Grundrechten ist das Grundgesetz allerdings zurückhaltender als die Weimarer Verfassung. Während die Weimarer Verfassung in ihrem fünften Abschnitt zum Teil detailliert soziale Rechte festschreibt, übernahm das Grundgesetz im Wesentlichen nur den Satz, dass Eigentum verpflichte (Art. 14 Abs. 2 Satz 1 GG) und definiert die Bundesrepublik bewusst zurückhaltend als „sozialen Bundesstaat“ (Art. 20 Abs. 1 GG).


... bitte vergiss nicht zu erwähnen, dass diese Grundrechte der Weimarer Verfassung Artikel 109 - 165 (ZWEITER HAUPTTEIL) keine Einklagbarkeit Seitens der Bürger zuließ und diese Grundrechte durch Einschränkung und durch Notverordnungen außer Kraft gesetzt werden konnten!!! (Art. 48 WRV).
Dies ist natürlich wieder sehr erstrebenswert!


John_Silver hat geschrieben:
Das Grundgesetz spricht zwar von „Wahlen und Abstimmungen“, allerdings sind Volksentscheide, außer zur Neugliederung der Länder, auf Bundesebene abgeschafft [...]


Solange mehr Bürger zum Karneval gehen als zu Wahlen... smilie_02

John_Silver hat geschrieben:Das sind nur zwei Beispiele, die ich persönlich nicht unbedingt als tolle Errungenschaften ansehe.

Man ändert ja nur etwas, wenn die jetzigen Umstände einen Handlungsbedarf erkennen lassen.

Wo also wäre der Handlungsbedarf bei der Verfassung oder allen anderen angesprochenen Punkten?

Rechtsdogmatisch sehe ich natürlich einen Handlungsbedarf, da sich in vielen Punkten unser Rechtssystem widerspricht bzw. inkonsequent ist. Doch realitätsnah sehe ich keinen Handlungsbedarf. Durch eine Änderung der besagten Punkte würden dem Bürger nicht mehr Freiheit und Wohlstand zuteil.

Und zur Verfassung des Deutschen Reichs (Weimarer Verfassung) möchte ich noch sagen, dass erst diese Verfassung dazu geführt hat, dass Adolf Hitler Reichspräsident wurde und sich selbst zum Reichskanzler ernennen konnte, mit Oberbefehl über die Streitkräfte, Recht zur Auflösung des Parlaments. Ernennung und Entlassung des Reichsminister, Recht zur Anordnung des Ausnahmezustands bei Störung von „Sicherheit und Ordnung“, Erlass gesetzeswirksamer Notverordnungen, die auch Grundrechte zeitweise außer Kraft setzen konnten, usw.!

smilie_10
...genau so eine Verfassung brauchen wir wieder!
Zuletzt geändert von -Argentum- am 25.06.2013, 13:16, insgesamt 2-mal geändert.

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-Argentum-
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Beitragvon -Argentum- » 25.06.2013, 13:10

geheimesMuseum hat geschrieben:Nach meiner Meinung ist eine Verfassung nicht allein dadurch definiert, daß das Volk über sie abstimmt, denn die Mehrheiten neigen, wie jeder Souverän zur Willkür.
Das Wesentliche einer Vefassung besteht für mich darin, daß sie den Souverän in unserem Fall also das Volk und seine Rechtsorgane: Legislative, Exekutive etc. unter zwei Prinzipien bindet. Nämlich erstens die Rechtsordnung und zweitens die Menschenrechte.
Rchtsordnung meint, daß die Gesetzgebung nicht wie in der Scharia auf Traditionen, Offenbarungen, Standesinteressen oder Rechtsempfindungen (Gerechtigkeit) beruht, sondern auf nachvollziehbaren Ordnungsgrundsätzen. Der nicht in Gesetze faßbaren Vielfalt des Lebens wird dann der Entscheidungsspielraum des Richters gerecht.
Zweitens hat die Verfassung die Menschenrechte zu achten und die beruhen nicht auf religiösen oder ethischen Theorien und hohlen Begriffen wie z.B. Würde, zumutbar oder Allgemeinheit, sondern auf der grundsätzlichen Unantastbarkeit der körperlichen und mentalen Freiheit des Individuums.
An diesem meinem Maßstab gemessen, haben wir weder in der Eu noch in den USA irgend etwas, das den Namen Verfassung verdient.


smilie_01

Boey-Jesus-Christus
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Beitragvon Boey-Jesus-Christus » 25.06.2013, 13:57

mimimi uns gehts ja allen so schlecht....
mimimi den Afrikanern gehts besser
mimimi den Südamerikanern gehts besser
mimimi den Russen und Chinesen gehts besser
mimimi ich habe im Geschichtsunterricht nicht aufgepasst und muss mich jetzt auf 3 klassige Verschwörungsseiten weiterbilden
mimimi mein 19"Autofelgen sind schon wieder an meiner Prolettenkarre dreckig
mimimi Essen ist so tuer geworden (hätte mich doch nicht den Breitbildplasma kaufen sollen)
mimimi Verfassung ich will lieber in einem anderen Statt leben vielleicht mit Diktatoren
mimimi unendlich unzufrieden

smilie_01

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John_Silver
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Beitragvon John_Silver » 25.06.2013, 15:51

-Argentum- hat geschrieben:Rechtsdogmatisch sehe ich natürlich einen Handlungsbedarf, da sich in vielen Punkten unser Rechtssystem widerspricht bzw. inkonsequent ist. Doch realitätsnah sehe ich keinen Handlungsbedarf. Durch eine Änderung der besagten Punkte würden dem Bürger nicht mehr Freiheit und Wohlstand zuteil.


Die einen nennen den Handlungsbedarf "rechtsdogmatisch", andere würden ihn vermutlich eher als "Grundrecht eines jeden Volkes", oder ähnliches bezeichnen. Das spielt letztlich auch keine Rolle, solange der Handlungsbedarf unterm Strich von allen als vorhanden anerkannt wird.

Und zur Verfassung des Deutschen Reichs (Weimarer Verfassung) möchte ich noch sagen, dass erst diese Verfassung dazu geführt hat, dass Adolf H****r Reichspräsident wurde und sich selbst zum Reichskanzler ernennen konnte, mit Oberbefehl über die Streitkräfte, Recht zur Auflösung des Parlaments. Ernennung und Entlassung des Reichsminister, Recht zur Anordnung des Ausnahmezustands bei Störung von „Sicherheit und Ordnung“, Erlass gesetzeswirksamer Notverordnungen, die auch Grundrechte zeitweise außer Kraft setzen konnten, usw.


Das Adolf H. Reichspräsident wurde und sich selbst zum Reichskanzler ernannt hat, ist mir komplett neu. smilie_08 Nach meinen Informationen wurde er von Reichspräsident v. Hindenburg zum Reichskanzler ernannt und hat sich das Amt des Reichspräsidenten nach dem Tode v. Hindenburgs einverleibt.

Das die Weimarer Verfassung nicht in allen Punkten optimal war, ist wohl unstreitig und auch nicht das Thema dieser Diskussion.

...genau so eine Verfassung brauchen wir wieder!


Vielleicht nicht "genau so eine", aber eine ähnliche. Die "Väter" des "Grundgesetzes" fanden die Weimarer Verfassung jedenfalls nicht ganz so schlecht wie hier dargestellt, sonst hätten sie nicht Teile derselben ins Grundgesetz geschrieben. (Diese Teile sind im GG sogar entsprechend gekennzeichnet!)
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-Argentum-
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Beitragvon -Argentum- » 25.06.2013, 18:16

"Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs.
Vom 1. August 1934.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter."

Sorry stimmt, ich wusste doch dass er beide Ämter inne hatte, kleiner Fauxpas. smilie_13

Naja, wenn es dir mir einer neuen Verfassung besser gehen würde, bitte. Ich glaube nicht daran.

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Argentusminimax
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Beitragvon Argentusminimax » 29.06.2013, 01:38

Ja stimmt schon, die letzten ca. 60 Jahre hat das GG seinen Sinn gut erfüllt.

Goldreporter hat das Thema diese Woche auch mal unter die Lupe genommen:“In einer großen Krise guckt man nicht auf die Verfassung” :|

Gruß A.
„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“ (Mahatma Gandhi)

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Fed 23
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Beitragvon Fed 23 » 29.06.2013, 02:05

So kleine "Nettigkeiten" die einem zeigen wo man steht:

UN-Feindstaatenklausel

Auf der Konferenz von San Francisco 1945 wurde in der Charta der Vereinten Nationen in den Artikeln 53 und 107 definiert, dass gegen Feindstaaten (das heißt Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines der Unterzeichner der Charta waren) Maßnahmen auch außerhalb des Sicherheitssystems der UN eingeleitet werden können. Nach dem Wortlaut der Klausel könnten Deutschland und Japan auch heute noch ohne UN-Beschluss angegriffen werden. Jedoch wird die Feindstaatenklausel nach herrschender Meinung der UN-Mitgliedstaaten als obsolet und nicht mehr gültig angesehen und bei einer Reform der UN höchstwahrscheinlich gestrichen. Dies ist bisher nicht geschehen.

QUELLE: Wikipedia


...Deutsche und US-Militärbehörden verzeichneten sein Grab gegen Kriegsende auf dem Geyener Friedhof, doch gibt es offenbar keine Aufzeichnungen mehr, wo seine Leiche geblieben ist. Üblicherweise wurden tote US-Soldaten umgebettet und heimgeholt, damit kein Kamerad in Feindeserde bleiben musste – mit Duncan jedoch ist das nach Weiss’ Recherchen nicht geschehen.

QUELLE: Kölner Stadtanzeiger & archiv-oberaussem
Zuletzt geändert von Fed 23 am 29.06.2013, 02:11, insgesamt 1-mal geändert.
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück – Null."
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Reblis
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Beitragvon Reblis » 29.06.2013, 07:58

Fed 23 hat geschrieben:

...Deutsche und US-Militärbehörden verzeichneten sein Grab gegen Kriegsende auf dem Geyener Friedhof, doch gibt es offenbar keine Aufzeichnungen mehr, wo seine Leiche geblieben ist. Üblicherweise wurden tote US-Soldaten umgebettet und heimgeholt, damit kein Kamerad in Feindeserde bleiben musste – mit Duncan jedoch ist das nach Weiss’ Recherchen nicht geschehen.

QUELLE: Kölner Stadtanzeiger & archiv-oberaussem


Wer soll dieser Duncan sein und warum schreibst du über ihn? smilie_08
Ganz genau so ist es und nicht anders!

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Fed 23
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Beitragvon Fed 23 » 29.06.2013, 20:28

Es geht um das fettgedruckte. FEINDESERDE

Im heutigen Deutschland könnte man US Gefallene ja wohl auch beerdigen. Da:
a) Der Krieg zuende ist.
b) Wir ja Freunde sind

Odert zumindest könnte man den Begriff FEINDESERDE weglassen.
Wurde ich bei Baggerarbeiten einen abgestürzten US Piloten des 2.WKs finden würde ich nicht sagen - ich hätte einen Feind gefunden...

Wie viele dt. Soldaten liegen in Russland. Ist ja auch kein Feind mehr...
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Beitragvon -Argentum- » 29.06.2013, 20:51

Klassischer Fall selektiver Wahrnehmung, schließlich bezieht sich: „Üblicherweise wurden tote US-Soldaten umgebettet und heimgeholt, damit kein Kamerad in Feindeserde bleiben musste..." auf die Geschehnisse in den Folgejahren des Krieges. Da diese Soldaten damals somit erst kürzlich in Folge des Krieges und des Feindes umkamen, wurde eben dieses Land als Feindeserde bezeichnet. Was auch völlig legitim erscheint. Schließlich verändert sich die Feindeserde nicht sofort zur Freundeserde nur weil man einen Konflikt gewonnen oder beendet hat.

Zum Vergleich: Grabschrift auf die 500 deutschen Söldner von Calenzana.

Fünfhundert arme Söldner kamen wir,...

...Nicht schuldig nenn' uns, doch bejammernswert,
Deckt uns erbarmend doch die Feindeserde.
Schmäh', Wanderer, nicht die Kinder dunkler Zeit!
Ihr die ihr lebt, sollt uns der Schmach entsühnen.

oder

Herne / Das südlich der Pfarrkirche St. Joseph an Hauptstraße gelegene Denkmal ist den 2.458 Wanne-Eickelern gewidmet, die im 1. Weltkrieg gefallen sind. Der Bildhauer hat einen liegenden Krieger während der Grabenkämpfe in heldenhafter Pose dargestellt. Auf dem Sockel steht folgende Widmung: „1914-1918 / Des Feindes Erde in fester Hand / So schützen wir Volk und Vaterland /

Diese Grabschriften sind auch erst nach dem Krieg entstanden. Irgendwann wird der Feind eben zum Freund, aber deshalb schreibt man doch nicht alles um!
Nur weil in einem Bericht, der sich maßgeblich auf einen Krieg bezieht, der Begriff Feindeserde verwendet wird, bedeutet dies doch nicht das es immernoch so gesehen wird.

Abgesehen davon ist wohl alles ausgenommen der USA selbst auf diesem Planeten Feindesland für die Vereinigten Staaten, wenn man es genau nehmen möchte oder deiner Ansicht wäre.

Aber eigentlich könnte man deiner Sichtweise auch einen sehr positiven Aspekt abgewinnen, denn wenn wir alles umschreiben und überall Feind durch Freund austauschen würden, könnte man somit die Sinnlosigkeit von Kriegen noch stärker verdeutlichen! smilie_15

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John_Silver
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Beitragvon John_Silver » 30.06.2013, 09:07

Fed 23 hat geschrieben:Im heutigen Deutschland könnte man US Gefallene ja wohl auch beerdigen. Da:
a) Der Krieg zuende ist.


Der Krieg ist insofern zuende, als das nicht (mehr?) geschossen wird. Aber für eine rechtliche bindende Beendigung wäre wohl ein Friedensvertrag zwingend notwendig. Haben wir den? Nö. Also besteht rechtlich der Kriegszustand weiter. Sofern wir uns weiterhin "anständig" benehmen und brav die EU finanzieren und U-Boote nach Israel verschenken, etc., haben wir voraussichtlich nichts zu befürchten. Garantie? Keine!

b) Wir ja Freunde sind


Auch hier wieder: Solange wir uns "anständig" benehmen. Ansonsten wird die US-Regierung sich sehr schnell daran erinnern, dass die Feindstaatenklausel eben Feindstaatenklausel und nicht Freundstaatenklausel heisst...

Wie viele dt. Soldaten liegen in Russland. Ist ja auch kein Feind mehr...


Wie gesagt; solange wir uns "anständig" benehmen.

Aber daran besteht mit Frau Dr. Merkel wohl kein Zweifel. Wir sind ja artige Vasallen. smilie_06
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Silbermichel

Beitragvon Silbermichel » 30.06.2013, 10:12

Die geheime "Kanzlerakte" und ihre ursächliche Funktion in Zusammenhang mit der Souveränität der BRD?

Und ist der 2+4 Vertrag einem Friedensvertrag, oder einer Mogelpackung gleichzusetzen, ähnlich dem Grundgesetz zu einer tatsächlichen vom Volk verabschiedeten Verfassung?


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