Unsere französischen Nachbarn
diskutieren schon eine Weile darüber und fühlen sich, naja sagen wir mal erdrückt von so viel staatlicher Fürsorge um ihr harmloses Sammlertreiben (O-Ton: Faschos...).
Offenbar gilt Dekret 2013-417 bereits mit der Veröffentlichung und erstreckt sich auf alle Postsendungen, also nicht nur Briefe, sondern auch Pakete. Somit sind auch andere Postdienstleister als die staatliche Post wie z.B. UPS und DHL betroffen. Auswege aus der Situation werden auch schon besprochen: "
Cependant cela ne m'empêche pas de commander des p..., euh, des vis et des boulons chez les allemands". Recht so! Nicht umsonst genießt deutsche Wertarbeit in aller Welt einen guten Ruf, unter EM-Käufern vor allem der "Schrauben- und Bolzenhandel". Da Schmuckwaren vom Versandverbot ausgenommen sind, wird auch angeregt, EM-Anlagemünzen in einfachen Fassungen mit Kette als Schmuckanhänger zu deklarieren,
etwa in dieser Art. Nur fraglich, ob dies unter den neuen gesetzlichen Vorgaben wirklich einen Ausweg darstellt.
Gut, Frankreich ist pleite, wie jeder weiß, aber immerhin ist die Eurokrise doch gerade eben vom Präsidenten der Republik allerhöchstpersönlich für beendet erklärt worden. Das ist mindestens soviel wert wie die Zehn Gebote zusammengenommen. Oder steht man in Wahrheit bereits mit dem Rücken zur Wand, wenn jetzt schon der popelige Kleinhandel mit der Krisenwährung Edelmetall de facto unterbunden wird?