Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 07:33
Ishikawa hat geschrieben:..aehnlich bei einem vermeintlich sicheren bankschliessfach mit anonymen inhalt :
In Deutschland gibt es keine anonymen Bankschließfächer. Wie bei jedem Bankkonto auch, meldet die Bank die Schließfachanmietung dem Staat, vertreten durch das hiesige Finanzamt. Bei einer Pfändung des Kontos, im Erbfall oder bei sonstigen staatlichen Eingebungen haben die Behörden vollen Zugriff! Auch müssen die Banken bei Anfrage Auskunft über die Versicherungshöhe des Schließfaches geben.
http://www.goldseiten.de/muenzen/schliessfach.php
Hmmhmm...
Die Schließfach-Anmietung muss gemeldet werden?
Lasst mich raten: Das wird einfach so gemacht oder nennen die goldseiten dazu auch eine Rechtsgrundlage? Denn die Rechtsgrundlage für die Meldung im Todesfall ist ja zumindest bekannt.
Das bei einer Kontopfändung das Schließfach automatisch mitgepfändet wird ist mir tatsächlich auch neu.
Sicherlich wird auch das Schließfach angegangen, aber nach einem etwas anderen "Mechanismus":
Denn man pfändet ja das Konto im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Eben weil man es nicht wie normale Sachgüter durch "normales mitnehmen" beschlagnahmen kann.
Da wäre es ja sehr interessant, wenn sich Eigentum nicht pfänden ließe, nur weil es zufällig nicht in der Wohnung des Schuldners untergebracht ist. Dafür ist es im übrigen egal, ob das Schließfach bei einer Bank oder bei der auf den goldseiten quasi indirekt beworbenen vermögensbetreuung...