Aktuelle Zeit: 25.04.2024, 10:14
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barny68 hat geschrieben:@haenchen
Ähnlich sehe ich es auch.
Ob wir die 15000 beim Dax noch sehen werden sehe ich für möglich.
Allerdings eher in weiter Zukunft.
Kann auch nicht verstehen das es hier eine so große Skepsis gegenüber der Börse gibt.
Einerseits wird bei Silber von Buchverlusten geredet weil der Kurs 50% Minus seit dem Höchsstand steht.
Zusätzlich soll man , richtigerweise, nachkaufen um den Durchschnitt zu senken.
Andererseits redet man von Daxeinbrüchen die kommen werden.
Was wären die denn anderes als Buchverluste?
Warum soll man nicht bei tiefen Kursen nachkaufen und den Schnitt verbessern?
Der Vorteil an der Börse gegenüber Physischem EM ist zusätzlich die Möglichkeit eines schnellen Verkaufs ohne große Verluste. Stop gesetzt und gut ist es.
Je nach gesamtsituation sofort EM bestellen
Hinzu kommt das die Börsen mir gezeigt haben das nach jedem Tief ein Allzeithoch kommt.
Das ist mir EM noch schuldig
Ich bleibe bei einem guten Mix.
70% eigene Immobilie
Von dem Rest
70% Aktien
30 % EM
Eventuell noch eine Mietimmobilie
Damit sollte ich gute Renditen erzielen und nicht am Hungertuch nagen wenn ich 70 bin
Ishikawa hat geschrieben:
Zur vermietung kann ich dir nur raten, evtl. auch als guenstiger wohnraum fuer die junioren verwendbar, dabei zulaessig niedriger vermieten , denk an die einnahmen / ausgaben und dann kannst deine kids optimal unterstuetzen und das finanzamt kassiert nicht zu viel.
Die bisherige steuerrechtliche Regelung bei der Vermietung an Angehörige, welche bis Ende 2011 Gültigkeit hatte, hat sich mit Beginn des Jahres 2012 geändert. Die im Zusammenhang mit dem Steuerverinfachungsgesetz 2011 erfolgte Änderung betrifft in erster Linie den § 21 Abs. 2 EStG, welcher die Mindesthöhe der verbilligten Vermietung an Angehörige festlegt, bei welcher weiterhin ein ungekürzter Werbungskostenabzug steuerrechtlich geltend gemacht wird.
Seit dem 1. Januar 2012 muss die zu zahlende Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen um die steuerlichen Vorteile uneingeschränkt geltend machen zu können. Liegt die Höhe der Miete unter 66 Prozent, so können diese nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden.
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