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Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 05.12.2023, 10:50
von Schubidu
Im Grunde haben beide Recht.

Der Eine bezieht sich auf die Regelung bei Banken und der Andere schreibt ja explizit, dass er an einen Händler verkauft hat.

Aber Chancelino kann ja sein Problem ganz einfach dadurch lösen, dass er eben nicht an eine Bank verkauft, sofern er das überhaupt vorgehabt hätte.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 05.12.2023, 10:57
von domrepp
Schubidu » 05.12.2023, 10:50 hat geschrieben:
Der Eine bezieht sich auf die Regelung bei Banken und der Andere schreibt ja explizit, dass er an einen Händler verkauft hat.

Aber Chancelino kann ja sein Problem ganz einfach dadurch lösen, dass er eben nicht an eine Bank verkauft, sofern er das überhaupt vorgehabt hätte.


Bin bei dir!!!
Ich kann aber eine Aussage eines Anderen nicht als Unsinn bezeichnen, wenn er de facto recht hat, und als Beleg für meine Ansicht eine (ganz) andere Situation nehmen.
Ok, ist, glaube ich, klar. Fertig...

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 07.12.2023, 08:12
von Chancelino76
Seit 2021 gilt die Regelung auch für EM Händler,Einführung der TSE - ein Programm welches aus mehreren Schlüsselpunkten besteht und bei bestimmten Übereinstimmungen Auffälligkeiten oder Parametern die Daten weitergibt.Mindestens jedoch eine bestimmte Quote zu erfüllen hat,dh.ein bestimmter Prozentsatz geht so wie so an die Behörden.

"Laut dem Geldwäschegesetz in Deutschland sind Edelmetallhändler verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden zu sammeln und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Verkaufen Sie Goldbarren oder -münzen im Wert von 2.000 Euro oder mehr, müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben und sich ausweisen."


Wer über keinerlei Aufzeichnungen verfügt, wird nur schwer erklären können, woher das Gold ursprünglich stammte, zu welchem Zeitpunkt es gekauft wurde, und wie lange es im eigenen Besitz verweilte. Sollte das Finanzamt Ihren Goldverkauf nicht sicher einordnen können, kann eine Schätzung vorgenommen oder eine Haltedauer von unter einem Jahr angenommen werden.

Bargeld und Gold verkaufen – Finanzamt in Alarmbereitschaft?
Überaus schwierig ist die Fallkonstellation, in der das Gold seinerzeit mit Bargeld erworben wurde, und nun ebenso gegen Bargeld veräußert werden soll. Hierbei fehlen erfahrungsgemäß – falls der Transfer zwischen Privatpersonen stattfindet, was im Übrigen nicht verboten ist – sämtliche Nachweise.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 07.12.2023, 09:45
von CasaGrande
Im Geldwäschegesetz kann jeder nachlesen, wie sich die aktuelle Rechtslage darstellt.
Die Interpretation einer "spezialisierten Kanzlei", welche als "Anwalt für Geldwäschethemen" auf "eigene Erfahrungen mit Kryptowährungen, Kryptobörsen, Edelmetallhändlern und Banken" zurückgreifen kann, könnte tendenziös ausfallen.
Die Basisinformationen zum GwG wirken im Vergleich zwangsläufig etwas gemäßigter.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 08.12.2023, 10:58
von Rhenanus
Aus dem Dateianhang von Chancelino76
Im Zweifel wird das Finanzamt die notwendigen Belege und sogar mehr (z.B. Mittelherkunftsnachweis) einsehen wollen. Wer diese Unterlagen nicht präsentieren kann, läuft Gefahr einer Schätzung durch das Finanzamt zu unterliegen. Mitunter kann sogar der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen.

Alles gut und schön, aber um wen geht es denn in solchen Fällen? Wir werden seit knapp 40 Jahren jährlich zur Einkommensteuer veranlagt. Das FA kennt unsere monatlichen / jährlichen Vergütungen und auch unsere versteuerten Kapitaleinnahmen seit Jahrzehnten. Das sollte Mittelherkunftsnachweis des Geldes genug sein. Wenn ein Selbständiger über Jahre kaum Überschüsse erzielt und plötzlich viel Gold veräußert, mag das FA ja mal hellhörig werden, aber was sollen die von mir wollen.

Und ich hatte ja zu Beginn der Diskussion die Frage gestellt, wie das FA bei fehlendem Nachweis bei der Annahme, dass die Haltefrist von 1 Jahr nicht erfüllt sei, die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf berechnen (schätzen?) will. Das FA kann ja dann höchstens den niedrigsten Goldkurs für ein Jahr vor dem Verkauf ansetzen. Beispiel: im zurückliegenden Jahr haben wir Schwankungen von 1700 bis 1900 Euro / oz. Selbst in diesem "ungünstigsten" Fall der höchsten Differenz sind dann 3 oz ohne Nachweis noch steuerfrei (bis 600 Euro). Vielleicht sollten wir die Angelegenheit mit etwas mehr Gelassenheit sehen, wenn man sein Einkommen ordnungsgemäß versteuert hat.

Wer jahrelang Steuern am FA vorbeigeschleust hat, darf sich da eher Sorgen machen, aber das Forum hat sicherlich nicht nur Steuerhinterzieher unter seinen Mitgliedern. Über die Abgabenlast der Steuerzahler im Forum zu meckern bedeutet ja nicht gleichzeitig, das man seine Steuern nicht entrichtet hat.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 09.12.2023, 18:50
von xailu14
@Rhenanus: smilie_01 sehr guter Beitrag smilie_14

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 10.12.2023, 12:33
von joee78
@ Rhenanus: Ich habe mir die Frage zur Nachweismöglichkeit der Haltedauer auch oft gestellt, da ich bei Kleinanzeigen etc. meist ohne Nachweis kaufe. Man trifft sich dann auf irgendwelchen Bahnhöfen, in nem Cafe oder so und kriegt seinen Barren gegen Geld.

Im Internet findet sich dazu quasi nichts! Es scheint wirklich so zu sein, dass die Beweislast für die Haltedauer von über einem Jahr bei einem selbst liegt, das Finanzamt also erstmal - auch beim Verkauf irgendwelcher Vintagebarren - davon ausgehen kann, du hättest sie erst vor 3 Monaten erworben :roll:

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 10.12.2023, 12:43
von Rhenanus
@ joee78

Fotos mit Datum und Ausdrucke von der Kleinanzeige / ausgetauschten Mails sollten alle FA-Nachfragen beseitigen. Du hast "Beweise", was hat das FA vorzuweisen? Nix außer einer Unterstellung zum Kaufzeitpunkt.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 10.12.2023, 14:03
von foxele
Rhenanus » 10.12.2023, 12:43 hat geschrieben:@ joee78

Fotos mit Datum und Ausdrucke von der Kleinanzeige / ausgetauschten Mails sollten alle FA-Nachfragen beseitigen. Du hast "Beweise", was hat das FA vorzuweisen? Nix außer einer Unterstellung zum Kaufzeitpunkt.



Das ist ja die Krux an der Geschichte.
Wenn dir irgendjemand was anhängen will, muss man einen Überführen ansonsten im Zweifel für den Angeklagten.
Beim FA ist es anders.
Wird dir was unterstellt bist du in der Beweislast.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 11.12.2023, 00:47
von Benutzername: *
Ich weiß nicht, ob es irgendwo schon gebracht wurde, aber vielleicht ist es für manch einen interessant.

Die Grenze für steuerfreie Privatveräußerungsgewinne (unter einem Jahr) steigt im nächsten Jahr wohl von bisher 600€ auf 1000€ an.

https://www.finanztip.de/spekulationssteuer/

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 11.12.2023, 09:21
von Rhenanus
Da ich seit einiger Zeit meine EM-Käufe weitgehend reduziert habe, trifft es mich zwar weniger, aber dennoch gut zu wissen bzw. die Entwicklung im Auge zu behalten.

smilie_14 für den Hinweis und den Link!

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 11.12.2023, 13:54
von roddi
Wer mit seinem Finanzamt stets Frieden geschlossen hat, ich war 10 Jahre selbständig, und ein kleiner Fisch ist, dem werden sie nicht wegen ein paar Unzen die GSG9 schicken. Mein Credo!
Ich denke, meine 7 Andorras sind safe. Ein bisserl Risko lauert überall.......

roddi smilie_24 smilie_24

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 05.02.2024, 09:11
von Mahoni
Europäische Zentralbank plant die größte Euro-Änderung seit Ende der D-Mark

https://www.chip.de/news/Europaeische-Z ... 97514.html

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 05.02.2024, 12:53
von Herebordus
Münchner Lokal nimmt kein Bargeld mehr an – und in Kauf, dass Gäste wieder gehen

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/ ... 14876.html
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Hoffentlich gehen alle. Bargeld ist Freiheit.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 05.02.2024, 15:12
von Schubidu
... bei uns ist das eher umgekehrt, da sieht man immer häufiger in Lokalen Hinweise dass keine Kartenzahlung möglich ist.