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Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 09:27
von Chancelino76
Da die Bezahlgrenzen (gläserner Bürger) e immer weiter gesenkt werden - werde ich wohl mein nächstes Auto beim Händler mit physischem Gold bezahlen.

Es wird so sein das wir monatlich digitale Tooken oder Credits bekommen die Wir ausgeben können.
Es wird dann einen großen "Schwarzmarkt" geben,wo viel mit Gold gekauft wird (Autos usw.)

Wie werden Drogenkonsumenten Ihr Koks bezahlen oder verheiratete Familienväter die zu Prostituierten gehen ?,da wird niemals mit "Karte" oder Beleg bezahlt.
Das sind beides Milliardenmärkte die Bargeldlos nicht/nie funktionieren würden.
Es wird immer Wege geben bzw.sich neue auftuen. :D

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 09:44
von Schubidu
Ich befürchte mal das wird nicht klappen.

Beim Händler sowieso nicht, die wollen ja nicht mal mehr Bargeld, sondern nur Überweisung.

Auch beim Privatkauf wird es schwierig, weil der Kauf ja durch die Ummeldung auf Dich offenkundig wird. Durch Fahrzeugtyp und Alter läßt sich schnell ein ungefährer Wert ermitteln und ob dieser über den dann gültigen Barzahlungsgrenzen liegt.

Ich bin Realist und als solcher ist mir bewußt, dass durch KI das Überwachungspotenzial noch deutlich stärker ausgenutzt werden wird.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 13:15
von Chancelino76
Schubidu » 29.11.2023, 09:44 hat geschrieben:Ich befürchte mal das wird nicht klappen.

Beim Händler sowieso nicht, die wollen ja nicht mal mehr Bargeld, sondern nur Überweisung.

Auch beim Privatkauf wird es schwierig, weil der Kauf ja durch die Ummeldung auf Dich offenkundig wird. Durch Fahrzeugtyp und Alter läßt sich schnell ein ungefährer Wert ermitteln und ob dieser über den dann gültigen Barzahlungsgrenzen liegt.

Ich bin Realist und als solcher ist mir bewußt, dass durch KI das Überwachungspotenzial noch deutlich stärker ausgenutzt werden wird.


Ja stimmt.
Da hat man sein halbes Leben lang,nebenbei geschafft und zurückgelegt.
Ist natürlich die Frage wenn man Edelmetalle im 6stelligen Bereich hat,die ja irgendwann irgendwie auch verkonsumiert werden wollen.
Gibt es da Ideen?
Man könnte sich einen alten günstigen BMW für 5000,- kaufen und den dann in einer Autobude die Bargeld nimmt nach und nach herrichten lassen.
Offiziell hat man dann auf dem Papier eine olle Karre,in Wirklichkeit in Schmuckstück.
Urlaub dann nicht mehr im Reisebüro buchen,sondern lokal (Nordsee) Ferienwohnung in Bar bezahlen.

Ein Glück bin ich fast 50,was für eine beschisse Zukunft das wird - alles gläsern - kannst nicht mal mehr dem Handwerker 20,- auf die Hand geben sondern musst 80,-auf Rechnung überweisen weil der Staat den Hals nicht vollbekommt.

Und dennoch kann vieles passieren...Systemcrash,Hyperinflation man soll nie,nie sagen.Dann drehen die Leute durch,und wollen doch wider Bargeld ?

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 13:38
von Schubidu
... wo liegt denn das Problem?

Es fallen ja beim Verkauf der Edelmetalle keine Steuern an. Also ganz offiziell verkaufen und damit dann das Auto kaufen.

Schwierig wird es nur, wenn vorher eine Vermögensabgabe oder -steuer kommt und man das EM da nicht angegeben hat. Daher sollte man sich, wenn es soweit ist, genau überlegen, was man macht.

Oder wenn man sich, um andere Leistungen zu erhalten, arm rechnet. Aber sowas machen wir doch nicht!

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 15:33
von Robbert
Schubidu » 29.11.2023, 12:38 hat geschrieben:... wo liegt denn das Problem?
Oder wenn man sich, um andere Leistungen zu erhalten, arm rechnet. Aber sowas machen wir doch nicht!

Ich will mich weder arm rechnen noch sonstwelche Leistungen erschleichen.

Das Problem liegt hier: Ich möchte lediglich unabhängig bleiben, mich nicht bevormunden lassen, schon gar nicht überwachen lassen, und erst recht nicht Steuern* auf bereits versteuertes Geld zahlen.

*Kap.ertragsteuer, Abgeltungssteuer, Kirchensteuer, Soli, Vermögensabgabe

Angenommen ich verkaufe EM für 100 K was ich vor 10 Jahren für die Hälfte erworben habe, all die Zeit auf Konsum verzichtet habe, immer das alleinige Risiko des Investments auf meiner Seite lag, nicht unerwähnt bleiben soll der enorme Kaufkraftverlust dank Inflation, um dann an Vater Staat mindestens einen 5-stelligen Betrag abzudrücken weil ich 50 K Gewinn gemacht habe.

Nein danke, meint, robbert

(edit wg Rechtschreibung)

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 15:48
von Schubidu
Robbert » 29.11.2023, 15:33 hat geschrieben:Angenommen ich verkaufe EM für 100 K was ich vor 10 Jahren für die Hälfte erworben habe, all die Zeit auf Konsum verzichtet habe, immer das alleinige Risiko des Investments auf meiner Seite lag, nicht unerwähnt bleiben soll der enorme Kaufkraftverlust dank Inflation, um dann an Vater Staat mindestens einen 5-stelligen Betrag abzudrücken weil ich 50 K Gewinn gemacht habe.

Nein danke, meint, robbert


Mußt Du doch nicht. Nach 1 Jahr Haltefrist ist es doch steuerfrei. Und selbst wenn da irgendwann eine Steuer kommen sollte, fallen Bestände, die man am Tag der Einführung der Steuer schon hatte, nicht drunter.

Wir möchten uns wohl Alle weder bevormunden, noch überwachen lassen, aber die Realität sieht eben anders aus und wird in Zukunft durch KI wohl noch schlimmer werden.

Das sind Gegebenheiten, die wir nicht ändern können, auch wenn uns das nicht gefällt.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 17:11
von Chancelino76
Angenommen man hat Gold und das schon seit Jahrzehnten und keinen Kaufbeleg darüber.

Wenn man dieses Gold jetzt offiziell bei einem Händler verkauft, wird er das Geld überweisen, bei einer Überweisung über 10000 € wird die Bank in einer Kontrollmitteilung BaFin bzw das Finanzamt informiert.

Die wollen dann wissen woher das Gold bzw woher das Geld vorher für das Gold stammt.

Was machen also Leute die über Jahrzehnte immer wieder Gold gekauft haben und natürlich keine Quittung mehr darüber haben?
Das Finanzamt könnte auch behaupten man hätte das Gold von Schwarzgeld gekauft oder das Gold hätte eine Haltedauer von unter einem Jahr.

Also was tut man?

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 17:16
von Robbert

Mußt Du doch nicht. Nach 1 Jahr Haltefrist ist es doch steuerfrei.


Haltefrist hin oder her, aber wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist wie in meiner Beispielsrechnung angedeutet, dann ist Ende mit steuerfrei.

robbert

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 17:40
von Schubidu
... wieso denn?

Wenn Du das EM länger als ein Jahr hältst fällt kein Veräußerungsgewinn an. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... _behandelt

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 17:51
von Chancelino76
Schubidu » 29.11.2023, 17:40 hat geschrieben:... wieso denn?

Wenn Du das EM länger als ein Jahr hältst fällt kein Veräußerungsgewinn an. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... _behandelt


Und wie kann man das nachweisen, wenn man keine Kaufbelege hat?

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 17:54
von Schubidu
Hab Dir ne PN geschickt.

Nachweis ohne Beleg ist schwierig. Evtl. hast Du ja noch alte Kontoauszüge mit hohen Bargeldabhebungen usw..

Ich schreibe hier schon seit Jahren, dass man auch bei Tafelgeschäften, die anonymen Quittungen aufbewahren soll.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 18:32
von Schwundgeldfluechter
Ich habe zwar für etwa 90% Belege, aber wenn ich keine hätte, würde ich wahrheitsgemäß darlegen, dass ich meine Münzen (Prägedaten zwischen 1849 und 2013, jedenfalls NICHT 2023) nach und nach über mehrere Jahrzehnte von Teilen meines Arbeitseinkommens erworben hatte, ich stets nur bei deutschen Arbeitgebern gearbeitet hatte, alle meine Banken und Versicherer sich in Deutschland befinden, das Finanzamt somit stets über alle Einkommen und Kapitalerträge bis zum letzten Cent informiert war und sämtliche Steuern und Sozialabgaben stets direkt abgezogen worden waren.

Hätte ich Barren, würde ich VOR dem Verkauf Fotos anfertigen, anhand der Seriennummern (soweit vorhanden), lässt sich das ungefähre Herstellungsdatum belegen.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 18:40
von Chancelino76
Schubidu » 29.11.2023, 17:54 hat geschrieben:Hab Dir ne PN geschickt.

Nachweis ohne Beleg ist schwierig. Evtl. hast Du ja noch alte Kontoauszüge mit hohen Bargeldabhebungen usw..

Ich schreibe hier schon seit Jahren, dass man auch bei Tafelgeschäften, die anonymen Quittungen aufbewahren soll.


Danke für deine PN.
Na ich habe ja nur ziemlich selten im Internet bestellt immer vor Ort Lokal bei Juwelieren gekauft und habe da auch eine ganz gute Möglichkeit zu verkaufen.

Die würden von mir gar keinen Ausweis sehen wollen und das Geschäft würde dann im "privaten Rahmen" ablaufen.
Sowas funktioniert natürlich nur wenn es noch Bargeld gibt bargeldlos wäre sowas nicht möglich.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 29.11.2023, 18:45
von Chancelino76
Schwundgeldfluechter » 29.11.2023, 18:32 hat geschrieben:Ich habe zwar für etwa 90% Belege, aber wenn ich keine hätte, würde ich wahrheitsgemäß darlegen, dass ich meine Münzen (Prägedaten zwischen 1849 und 2013, jedenfalls NICHT 2023) nach und nach über mehrere Jahrzehnte von Teilen meines Arbeitseinkommens erworben hatte


Soll aber auch viele Leute geben gerade Handwerker die z.B von ihrem Schwarzgeld Edelmetalle gekauft haben.
Genauso gut gibt es aber auch viele Erbschaften bzw Schenkungen wo die Eltern mal eben sagen hier hast du eine Kiste mit Krügerrand Münzen macht damit was du willst, und dann steht man auch vor dem Problem der Nachweispflicht.

Selbst wenn man in 2023 z.B Krügerrand kauft, könnten die ja auch geprägt sein in den 80ern oder 90ern.
Das ist leider kein Beweis für das Finanzamt, wenn man dann behaupten würde die Haltefristfrist wäre länger als ein Jahr.

So oder so würde es im Falle eines völligen Bargeldverbots oder eine Abschaffung von Bargeld schwierig sein dann hat man wirklich nur noch die Möglichkeit das Gold in irgendwas anderes zu tauschen.
Wäre ja auch kein großes Problem man kann das ja dann auch gut stückeln und da würden sich auch immer irgendwelche Wege finden.

Re: Beginnende Bargeldverbote

Verfasst: 30.11.2023, 08:59
von Rhenanus
Wenn man keine Quittung hat und auch nicht durch Fotos den früheren Erwerb belegen kann und das Finanzamt davon ausgeht, dass man die Haltefrist von einem Jahr noch nicht erfüllt hatte zum Zeitpunkt des Verkaufs, so interessiert mich, wie dann die Steuer berechnet wird.

Um bei einer Haltefrist unter einem Jahr einen Berechnungspunkt für die Differenz zwischen Verkauf und Ankauf zu finden, wäre der tiefste Goldpreis im Verlaufe eines Jahres vor dem Verkauf dann wohl das Maximum, was man ansetzen dürfte. Denn man kann ja schlecht argumentieren, dass man einen viel früheren tieferen Goldpreis ansetzt und gleichzeitig die Haltefrist von einem Jahr nicht erfüllt ist. Wenn das FA von einer Pauschale wie beim Kapitalgewinn ausgeht, würde man ja deutlich mehr zahlen.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.