Re: Beginnende Bargeldverbote
Verfasst: 02.07.2019, 23:24
Interessant, der Disclaimer auf der Seite erinnert mich doch etwas zu sehr an diese „Nur noch wenige Artikel verfügbar“-Masche die man ja sonst manchmal so aus dem Online-Handel kennt. Scheint aber was dran zu sein, hier der Link zum Originalentwurf: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/0-Gesetz.html
Die entsprechende Änderung findet sich oben auf S. 10, bzw. ausführlicher erläutert auf S. 53. Aus dem Entwurf:
Bin mal gespannt ob das so durch geht, lohnt sich aber auf jeden Fall mal im Auge zu behalten. Vielen Dank für den Hinweis Betonsammler!
Die entsprechende Änderung findet sich oben auf S. 10, bzw. ausführlicher erläutert auf S. 53. Aus dem Entwurf:
Der Schwellenbetrag, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, soll in Bezug auf den Edelmetallhandel abgesenkt werden. Die Erkenntnisse der nationa- len Risikoanalyse haben ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungs- pflichten von 10 000 Euro stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden kann. Die im Gesetzentwurf avisierte Schwelle von 2 000 Euro zielt darauf ab, diesen Umgehungshandel zu unterbinden bzw. signifikant zu beschränken.
Bin mal gespannt ob das so durch geht, lohnt sich aber auf jeden Fall mal im Auge zu behalten. Vielen Dank für den Hinweis Betonsammler!