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Schwundgeldfluechter » 30.11.2023, 12:52 hat geschrieben:M.W. geht das Finanzamt zunächst mal von gar nichts aus. Du als steuerehrlicher Bürger meldest, dass du Gold für Betrag X angekauft und weniger als 12 Monate später zum höheren Betrag Y wieder verkauft hast.
In der Praxis dürfte das allenfalls zum Tragen kommen, wenn jemand kurzfristig größere Geldbaträge benötigt, z.B. zum Immobilienerwerb.
Rhenanus » 30.11.2023, 18:21 hat geschrieben:
Wie will das FA dann den "Gewinn" für die Steuer berechnen?
foxele » 30.11.2023, 18:37 hat geschrieben:@Rhenanus
Kein Mensch kann einem einen Strick daraus drehen wenn man 40 Jahre Goldmünzen gesammelt hat.
Es sei denn die Münzen tragen alle 2023.
Nur sollte sich mal die Situation einer Nachfrage ergeben, sollte die Antwort plausibel erscheinen.
Ebenso gehe ich nicht von einer Bargeldabschaffung aus.
Chancelino76 » 30.11.2023, 17:54 hat geschrieben:Das Problem ist die Bafin.
Die Bank macht bei über 10k eine Meldung an die Bafin - und die will wissen WOHER das Geld stammt (Quelle) wo von das Gold erworben wurde.
Wenn sich da Lücken auftun (Schwarzarbeit,Scheidung,Unterhalt,Bezug von staatlichen Leistungen usw.) wirds kompliziert.
Tykon » 04.12.2023, 20:04 hat geschrieben:Chancelino76 » 30.11.2023, 17:54 hat geschrieben:Das Problem ist die Bafin.
Die Bank macht bei über 10k eine Meldung an die Bafin - und die will wissen WOHER das Geld stammt (Quelle) wo von das Gold erworben wurde.
Wenn sich da Lücken auftun (Schwarzarbeit,Scheidung,Unterhalt,Bezug von staatlichen Leistungen usw.) wirds kompliziert.
Gut mir leid aber das ist Unsinn. Ich habe 2021 Gold- und Silbermünzen im Wert von ca. 45.000 EUR an einen Händler verkauft und das Geld auf mein Konto überwiesen bekommen. Der Händler hat mich nicht nach Herkunftsbelegen gefragt und weder meine Bank, geschweige denn eine Bafin haben mir irgendwelche Fragen zum Geldeingang gestellt.
Mann muss auch nicht nachweisen, wie lange man entsprechende Münzen oder Barren schon im Besitz hat. Das ist albern. Kein Mensch interessiert sich für private EM Verkäufe. Egal ob an Händler oder an Privat.
Rhenanus » 05.12.2023, 09:09 hat geschrieben:Anonyme Goldgeschäfte auf legalem Weg kaum noch möglich
Der von der BaFin verlangte Herkunftsnachweis ist gesetzlich nur beim Verkauf von Gold an Finanzinstitute bindend, für Edelmetallhändler gilt diese Vorschrift nicht. Allerdings schreibt auch hier das Geldwäschegesetz die Aufnahme der Personalien ab einem Goldwert von 2.000 € vor, wobei einer Recherche des Edelmetallportals „Goldreporter“ zufolge die meisten Goldhändler bei jedem Ankauf auf Erfassung der persönlichen Daten bestehen. Häufig sind bei höheren Summen auch nicht überall Bargeldauszahlungen möglich. Bei Überweisung des Erlöses auf das Konto des privaten Verkäufers wird der Goldverkauf dokumentiert.
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Dokumentiert > vom wem? Von Nachfragen oder Meldungen ist jedenfalls nicht die Rede. Vielleicht ist damit einfach nur gemeint, dass der EM-Händler die persönlichen Daten erfasst hat und es eine Kontobuchung der Bank gibt.
Wer verkauft heute noch Gold an Banken? Mir ist da niemand bekannt.
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