Nein, zahlen kannst Du mit allem, was Dein Geschäftspartner akzeptiert. Das können auch Klopapierrollen oder Pfefferkörner sein.
Aber ein gesetzliches Zahlungsmittel darf nicht abgelehnt werden.
Hier der Text dazu auf der Seite der Bundesbank:
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel.
Quelle:
https://www.bundesbank.de/Navigation/DE ... &lv3=62252Wenn man sich das so durchliest, dann müssen die Jungs erstmal die Rechtslage ändern, wenn Sie eine Höchstgrenze einführen möchten bzw. das Bargeld ganz abschaffen möchten.
lifesgood