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EU Gesetzesrahmen zur Bankenwiederherstellung und -abwicklung

Hier können Sie lesenswerte Nachrichten zur Börse, Euro / Dollar, Öl, Finanzkrise, Inflation, Wirtschaft etc. aus Deutschland und dem Rest der Welt einstellen.

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Jacob
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Beitragvon Jacob » 23.09.2013, 23:53

Ich bin ein höchst unglücklicher Mann. Ich habe unbeabsichtigter Weise mein Land ruiniert. Eine große Industrienation wird nun von ihrem Kreditsystem beherrscht. Unsere Regierung basiert nicht länger auf der freien Meinung, noch auf der Überzeugung und des Mehrheitsbeschlusses, es ist nun eine Regierung, welche der Überzeugung und dem Zwang einer kleinen Gruppe marktbeherrschender Männer unterworfen ist.”
Woodrow Wilson (1856-1924), 28. Präsident der USA, unterschrieb den Federal Reserve Actam 23.Dez.1913

100 Jahre später werden in/"für" Europa die gleichen Strukturen geschaffen...

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Jacob
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Beitragvon Jacob » 17.10.2013, 17:56

Deutschland und Frankreich keine Vorbilder bei Bankenrestrukturierung

"Deutschland und Frankreich geben keine guten Vorbilder bei der Restrukturierung von Banken ab, wenn man die spektakulärsten Fälle wie Hypo Real Estate und Dexia mit ähnlichen Fällen in anderen europäischen Ländern vergleicht.
Das ist die Kernaussage der heute veröffentlichten Studie „The Capital Structure of Banks and Practice of Bank Restructuring” verfasst von Hans-Joachim Dübel, Finpolconsult, im Auftrag des Center for Financial Studies.

Aus Angst vor negativen systemischen Konsequenzen gaben Deutschland und Frankreich wiederholten Kapitalspritzen mit öffentlichen Mitteln den Vorrang vor einer Beteiligung privater Gläubiger. Angesichts der ungenutzten Potenziale bei der Gläubigerbeteiligung muss man den klassischen europäischen Ansatz in der Bankenkrise, der hauptsächlich von diesen beiden Ländern propagiert wurde, – das Anstreben eines „soft landing“ durch Nachsichtigkeit der Regulierer bei Bewertungen in Kombination mit öffentlichen Rettungsmaßnahmen – als gescheitert betrachten. Steuerzahlern in anderen europäischen Ländern, wie Irland oder zuletzt Griechenland, wurde dieser Ansatz aufgezwungen. Es sind vielmehr kleinere europäische Länder, wie Dänemark oder die Niederlande, die von sich aus vorbildliche Ansätze zur Bankenrestrukturierung entwickelt haben. Spanien hat, unter enormem politischen Druck durch den Skandal um den missbräuchlichen Verkauf von nachrangigen Bankanleihen an Haushalte, einen annehmbaren Kompromiss erzielt.
..."

Hier geht's direkt zur Studie.

smilie_24

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Beitragvon Jacob » 11.11.2013, 17:27

Das Täuschungsmanöver des Finanzministers

Ausschnitt Pressekonferenz vom 07.11.2013

Under The New EU Resolution Accord, Governments Still Have Leeway To Bail Out Banks

"In particular, although the agreement presents "bail-ins" as the rule rather than the exception, it appears that governments retain the legal ability to recapitalize banks from taxpayer funds without imposing losses on senior creditors. We also note that the bail-in tool isn't likely to come into force until 2018, despite calls from some members to proceed more quickly.
...
Our interpretation of last week's agreement is that it preserves national authorities' legal capacity to tailor a wide range of measures, including taxpayer-funded recapitalizations, to resolve failing banks.
..."

emil
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Beitragvon emil » 11.11.2013, 17:33

Sollt pn werden

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Jacob
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Beitragvon Jacob » 13.12.2013, 11:42


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Jacob
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Beitragvon Jacob » 13.12.2013, 15:39

"In einem Deutschlandradio-Interview zu den laufenden EU-Verhandlungen über die Bankenunion erklärte der Vorsitzende des Sonderausschusses zur Finanzkrise im EU-Parlament, Wolf Klinz (FDP) am Mittwochmorgen, das "bail-in" a la Zypern sei auf europäischer Ebene de facto beschlossene Sache. Die politischen Scharmützel über die sog. Bankenunion und die Bankenabwicklung, wer letztlich also die Aufsicht über die sog. Bankenabwicklung hat, seien eigentlich nicht wirklich wichtig. Letztlich gehe es darum, wer bezahlt. Und da hoffe man, daß das geplante "bail-in" greife. Er gab zu, wenn alles nicht ausreiche, könne es sein, daß wieder der Steuerzahler zur Kasse gebeten werde, aber das wolle man vermeiden. Am Ende des Interviews mit Dirk Müller ließ Klinz gänzlich die Katze aus dem Sack, als dieser ihn direkt fragte, was denn konkret mit den Einlagen geschehe, wenn eine große internationale europäische Bank pleitegehe. Müller nannte das Beispiel der angeschlagenen Bank Santander in Spanien, bei der es dann um "viele, viele Milliarden" gehe. Angenommen, so Müller, er habe eine halbe Million Euro, wie viel Geld verliere er dann im Fall einer Pleite an seine Bank bei dem vorgesehenen "bail-in"?
..."
http://www.bueso.de/node/6905


"...
Wie geht das weiter? Muss der Steuerzahler ran? – Darüber wollen wir nun reden mit Wolf Klinz (FDP), Chef des Sonderausschusses zur Finanzkrise im Europäischen Parlament. Guten Morgen!

Wolf Klinz: Guten Morgen, Herr Müller.

Müller: Herr Klinz, welche Gentleman bitten Sie denn zur Kasse?

Klinz: An sich, glaube ich, sind sich alle darüber einig, dass es das Ziel sein muss, den Steuerzahler in Zeiten zukünftiger Krisen nicht mehr zur Kasse zu bitten, und eine Lösung jetzt so zu stricken, dass die Stabilität des Finanzsektors verbessert wird. Und insofern: Da gibt es gar keine unterschiedliche Meinung zwischen den Mitgliedern der Euro-Zone oder auch der Europäischen Union. Hier zieht man an einem Strang. Die Frage ist nur, wie man vorgeht. Deutschland hat, wie häufig schon in der Vergangenheit, rechtliche Bedenken, dass der Vorschlag der Kommission, die Kommission zu einer zentralen Abwicklungsbehörde zu machen, nicht stimmig sei, und es hat Angst, dass irgendjemand – und in Deutschland findet sich ja leicht jemand – dagegen klagt beim Bundesverfassungsgericht und dadurch die ganze Sache wieder zu einem Stillstand kommt. Deswegen hat man sich, so wie ich es verstanden habe, auf folgendes Vorgehen jetzt geeinigt: Es wird eine zentrale Abwicklungsbehörde geben, in der aber die Vertreter der nationalen Abwicklungsbehörden, die es ja schon gibt, sitzen. Die werden eine Entscheidung treffen und die kann dann formell noch einmal durch die Kommission oder, falls die nicht zustimmt, durch den Rat bestätigt werden.

Zuerst sollen Aktionäre und Gläubiger zahlen

Müller: Das sind jetzt die Entscheidungsmodi, der Abstimmungsprozess, die Entscheidungsfindung. Ein Gremium soll jetzt kommen, die Kommission kann eventuell intervenieren, ein Vetorecht dagegen einlegen. Aber es ist eben nicht die Kommission, die jetzt bestimmt, wie die Banken wo abgewickelt werden?

Klinz: Das ist auch meiner Meinung nach nicht die entscheidende Frage.

Müller: Entschuldigung, Herr Klinz. Das wollte ich Sie gerade fragen. Wir haben ja darüber geredet. Wer soll denn am Ende die ganze Sache bezahlen? Wer entscheidet, ist doch zunächst einmal nicht so wichtig.

Klinz: Ist nicht ganz unwichtig, aber Sie haben recht: Entscheidend ist natürlich, wer bezahlt. Und hier ist ja an sich auch Einvernehmen darüber, dass zunächst einmal im Falle einer Schwierigkeit die Aktionäre zur Kasse gebeten werden und darüber hinaus die Gläubiger einer Bank, und zwar einer gewissen Kaskade folgend, zunächst die Gläubiger, die Juniorgläubiger sind, sprich nicht so gesichert sind, bis hin zu den Seniorgläubigern. Und wenn die alle herangezogen worden sind, dann ist das die Möglichkeit, den Steuerzahler in dieser Phase noch außen vor zu lassen. In der Vergangenheit hat man in dieser ersten Krisensituation schon den Steuerzahler herangezogen. Von der Commerzbank ist kein einziger Aktionär quasi seines Geldes verlustig gegangen.

Müller: Das heißt, der Steuerzahler zahlt, aber jetzt erst an dritter Stelle?

Klinz: Langsam, langsam! Zunächst mal hoffen wir, dass dieses sogenannten Bail-in-Verfahren funktioniert. Das heißt, dass nicht mehr der Steuerzahler im Sinne eines Bail-out die Bank rettet, sondern dass die Gläubiger und Aktionäre dran kommen. Wenn das Geld dann immer noch nicht ausreichen sollte, dann natürlich ist die Frage, wer tritt dann an die Stelle. Und hier ist es so, dass wir versuchen wollen, auch hier den Steuerzahler zu schonen, in der Form, dass wir sagen, wenn das nicht ausreicht, das Bail-in-Potenzial, dann ist eigentlich die Bank nicht mehr solvent und dann muss sie abgewickelt werden. Für diese Abwicklung soll jetzt ein Abwicklungsmechanismus herangezogen werden mit einem Abwicklungsfonds, und darüber hat man sich gestern auch verständigt, dass ein solcher Fonds etabliert werden soll.

Müller: Jetzt müssen wir aber noch mal auf diesen anderen Fonds schauen, dieser Bankenfonds, das heißt das, was die Banken selbst zusammenkratzen sollen, ansparen sollen. 55 Milliarden habe ich jetzt gestern gelesen.

Klinz: Der zentrale Abwicklungsfonds …

Müller: Wenn ich das kurz noch mal ausführen darf, Herr Klinz? 55 Milliarden – da sagen doch viele, das ist doch ein Witz, 55 Milliarden innerhalb von zehn Jahren. Denken wir an die HRE, das waren 100 Milliarden, die da notwendig waren.

"Der kleine Sparer ist geschützt"

Klinz: Sie dürfen eines nicht vergessen: Das ist ein Witz, wie Sie es ausdrücken. Aber dieser zentrale Abwicklungsfonds, der zwischen 55 und 70 Milliarden betragen soll, die im Laufe von zig Jahren, 10 bis 15, angespart werden müssen, dieser Fonds wird ja nicht benutzt, um die Bank zu rekapitalisieren, sondern er wird nur benutzt, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank sicherzustellen, das heißt sicherzustellen, dass die Teile einer Bank, die nach wie vor, sagen wir mal, genutzt werden können, dass die auf eine andere Bank übertragen werden, dass sie möglicherweise auf eine Bridge Bank, also eine Brückenbank übertragen werden, und diese Art Finanzierung soll dieser Fonds leisten. Der Fonds soll nicht herangezogen werden, um die Bank als solche zu rekapitalisieren. Dafür sind Aktionäre und Gläubiger zuständig, und wenn die es nicht mehr können, dann tritt das Stadium der Abwicklung ein.

Müller: Herr Klinz, wir müssen ein bisschen auf die Zeit achten. Ich habe noch eine Frage. Vielleicht noch ein konkretes Beispiel: Wir nehmen mal an, eine große internationale europäische Bank geht Pleite, vielleicht Santander in Spanien, nur als Beispiel. Dann sind das viele, viele, viele Milliarden. Da gibt es Aktionäre, da gibt es Junior- und Senioranleger, da gibt es private Gläubiger. Wenn ich da beispielsweise jetzt eine halbe Million, was ich in der Regel tue, wenn ich auf solche Banken schaue, angelegt habe, wie viel Geld muss ich dann einbezahlen, wenn meine Bank Pleite ist? Wie viel Geld verliere ich?

Klinz: Sie würden im Zweifelsfalle möglicherweise alles, was über 100.000 geht, verlieren.

Müller: Das heißt, nur noch 100.000 Euro sind nach dem zyprischen Vorbild, nach dem zyprischen Beispiel gesichert?

Klinz: Ja.

Müller: Und dem stimmen Sie auch zu?

Klinz: Ja. Ich meine, das ist ja meiner Meinung nach in Ordnung. Der kleine Sparer ist geschützt, da gibt es den Einlagensicherungsfonds, der bis zu 100.000 die Gelder der Kunden sicherstellt.* Und die Gläubiger, die darüber hinaus angelegt haben, die werden ja auch risikobedingt entsprechend höhere Renditen erzielen.

Müller: Dann werde ich ja nur noch 100.000 anlegen demnächst. Dann lasse ich die 400.000 irgendwo anders.

Klinz: Wenn Sie eine Million anlegen, könnten Sie theoretisch natürlich auch zehnmal 100.000 bei zehn verschiedenen Bankinstituten anlegen.

Müller: Gut, auch eine Essenz. – Wolf Klinz (FDP), Chef des Sonderausschusses zur Finanzkrise im Europäischen Parlament, bei uns heute Morgen im Deutschlandfunk. Danke für das Gespräch und auf Wiederhören.

Klinz: Auf Wiederhören!
"

http://www.deutschlandfunk.de/bankenuni ... _id=271664

_________________________________________________________________________________________________________________________________


* Statut des Einlagensicherungsfonds §6 Absatz 10

Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.

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lübecker
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Beitragvon lübecker » 13.12.2013, 16:27

@Jacob

Die Bevölkerungsmehrheit in Deutschland interessiert das nicht, weil sie eh kaum etwas bis gar nichts oder sogar noch darunter auf dem Konto hat. Und wenn die sogenannten Reichen enteignet werden sollten, wird dies mehrheitlich auch noch Genugtuung bei der Mehrheit auslösen, weil dadurch endlich einmal Gerechtigkeit geübt wird.
Was allein zählt, ist die Aufrechterhaltung und der weitere Ausbau staatlicher Leistungen. Nur wenn dort einmal Einschnitte erfolgen sollten, wird es einen Aufschrei geben.
Wir haben längst altägyptische Zustände, wo erst einmal alles und jedes dem Pharao gehörte, der dann davon gnädig verteilte, und die Mehrheit hat sich bei uns damit nicht nur abgefunden, sondern findet es auch noch ziemlich normal.
Über die NSA, die gleichsam wie mit einem großen Schleppnetz nur einzelne Informationen aus einem Datenmeer abfischt, wovon 99 Prozent der Bürger letzlich überhaupt nicht individualisiert betroffen sind, geschweige denn Nachteile erleiden, wird ein großes Fass aufgemacht. Wenn aber gleichzeitig ganz direkt in die Privatsphäre aller Bürger eingegriffen wird, indem einer Vielzahl von Behörden - nicht nur heimischen, sondern auch denen von EU-Nachbarländern und den USA - höchst personenbezogen genereller Einblick in deren Bankkonten gewährt wird,
ist das ziemlich o.k.
Wohnort: Asylvanien

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Jacob
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Beitragvon Jacob » 10.01.2014, 01:11

lübecker hat geschrieben:@Jacob

Die Bevölkerungsmehrheit in Deutschland interessiert das nicht, weil sie eh kaum etwas bis gar nichts oder sogar noch darunter auf dem Konto hat.
...


Leider, wobei ich die Begründung nicht in deinem Nebensatz sehe. Sondern in dem "Dummhalten" der Bevölkerung gepaart mit gezielten Falschinformationen. Siehe dazu die Reglungen und Äußerungen zur Einlagensicherung in Deutschland.


Da hätten wir den Einlagensicherungsfonds vom Bankenverband e.V. (als Bekannteste Institution der Einlagensicherung) mit dem §6 Abs.10.

"Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht."
http://bankenverband.de/verbraucher/sho ... 56eb7eb25d

Im Jahr 2011 soll der Betrag bzw. das Umlaufvermögen bei 4,6Mrd. gelegen haben (andere Quellen sagen, dass es sich bei den 4,6Mrd. um den Gesamtbestand aller Einlagensicherungssysteme in Deutschland handelt, also + Sparkassen usw.), es gibt aber allgemein vom Einlagensicherungsfonds keine offiziellen Angaben oder Zahlen dazu.

Das der Fonds nicht mal ansatzweise über die notwendigen Mittel verfügt, zeigt sich im Zusammenhang mit der Entschädigung Betroffener im Lehmann-Brothers Fall.
http://ec.europa.eu/eu_law/state_aids/c ... 017-09.pdf

"(7) Aufgrund der Finanzmarktkrise musste der Einlagensicherungsfonds bereits in
mehreren Fällen (zum Beispiel IKB, Hypo Real Estate und Düsseldorfer
Hypothekenbank) in erheblicher Höhe Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen
erbringen. Deshalb verfügt der Einlagensicherungsfonds gegenwärtig über [nicht
ausreichende liquide Mittel] um die Entschädigungsleistung in Höhe von EUR [5,5-
7,5] Mrd. zu gewährleisten. Da die Entschädigung bis Ende [Monat] 2009 durchgeführt
werden muss, ist vor diesem Hintergrund eine […] Refinanzierung der […]
Entschädigungsleistung in Höhe von EUR [5,5-7,5] Mrd. notwendig."


Läuft, die Spareinlagen in Deutschland lagen damals irgendwo bei 1.5-2 Billionen und das Ding konnte nicht mal max. 7.5Mrd. gewährleisten/absichern.


Dann haben wir noch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) als gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform. Hier mit Rechtsanspruch auf Grundlage des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG). Die EdB ist eine 100% Tochter der Bankenverbandes und der Rechtsanspruch richtet sich allein gegen die EdB GmbH, so etwas wie eine Staatsgarantie (Merkel und Steinbrück 2008) gibt es natürlich nicht.

http://www.edb-banken.de/index.asp
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Zum Ende des Jahres 2012 lagen 842,5Mio als Vermögen bei der EdB bzw. bei dem zugewiesenen Sondervermögen des Bundeshaushalts. Wenn man die jährlichen Zahlungen als Grundlage nimmt, dann müsste das Vermögen zum Ende des Jahres 2013 in etwa 1Mrd. betragen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=1
(S. 46 Punkt 3.4.3.7)

smilie_24

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Bumerang
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Beitragvon Bumerang » 11.07.2014, 12:52

Europäische Bankenunion Der Steuerzahler haftet

Durch die Bankenunion ist Deutschland erpressbar geworden. Es wird die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank akzeptieren müssen. Und auch eine Transferunion.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/e ... 36713.html


Was lange bestritten wurde, wird nun wahr. Die deutschen Steuerzahler sollen doch an den Kosten der Bankenrekapitalisierung in Südeuropa beteiligt werden. Während die Nation den Fußballsieg über Brasilien bejubelt, beschloss das Bundeskabinett, die Mittel des gemeinsamen Rettungsfonds ESM für die Finanzierung der maroden Banken der Krisenländer verfügbar zu machen.
Gruß

Bumerang
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Finerus
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Beitragvon Finerus » 28.07.2014, 07:56

Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe - Professoren klagen gegen Bankenunion

Nun muss sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der geplanten Bankenunion innerhalb der EU befassen. Laut einem Medienbericht klagen mehrere Professoren gegen die gemeinsame Bankenaufsicht.

Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Euro-Rettungspolitik: Das Bundesverfassungsgericht muss sich einem Zeitungsbericht zufolge bald mit der Frage beschäftigen, ob die geplante Bankenunion rechtmäßig ist. Eine Gruppe von Professoren hat diese Woche Verfassungsbeschwerde gegen die gemeinsame europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) eingelegt, die im November ihre Arbeit aufnehmen soll. Das berichtet die "Welt am Sonntag".


Quelle: http://www.n-tv.de/wirtschaft/Professoren-klagen-gegen-Bankenunion-article13315261.html

lifesgood

Beitragvon lifesgood » 28.07.2014, 13:27

Wetten, dass da auch wieder nichts rauskommt ... :(

Alviola
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Beitragvon Alviola » 28.07.2014, 14:18

Dsa übliche wird dabei herauskommen: Das BVerfG erklärt sich als nicht zuständig und leitet das an den EuGH weiter, der das dann durchwinkt.

That simple.
Erfolgreich gehandelt mit: Eric100, gildet Fox

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Jacob
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Beitragvon Jacob » 13.08.2014, 21:30

"Bulgariens Einlagensicherung kann Corpbank-Kunden nicht zahlen

Im staatlichen Einlagensicherungsfonds Bulgariens ist zu wenig Geld. Nun sucht die Politik in Sofia neue Wege zur Auszahlung der Einlagen bis 100.000 Euro bei der Corpbank.


Sofia. Der Einlagensicherungsfonds in Bulgarien kann die gesetzlich garantierten Ersparnisse der Kunden bei der in Schieflage geratenen Corporate Commercial Bank (Corpbank) nicht auszahlen. Das stellten der Präsident der Zentralbank, Iwan Iskrow, und Interimsfinanzminister Rumen Poroschanow in einem Antwortschreiben an den EU-Generaldirektor für Binnenmarkt, Jonathan Faull, fest.
Faull hatte Anfang August gefordert, dass Bulgarien unverzüglich mit der Auszahlung der Kundeneinlagen bis zu 100.000 Euro beginnt. Dies sei allerdings erst möglich, nachdem die Nationalbank die Lizenz der zahlungsunfähigen Bank entzogen hat, heißt es in der Antwort des Zentralbankchefs und des Finanzministers. Der Einlagensicherungsfonds verfüge derzeit über umgerechnet 1,05 Mrd. Euro. Die gesetzlich garantierten Kundenguthaben allein bei der Corpbank belaufen sich jedoch auf ca. 1,8 Mrd. Euro. "Dem Garantiefonds reichen somit 800 Mio. Euro nicht", rechneten Iskrow und Poroschanow vor.
..."

Quelle: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachric ... e/index.do


Schauen wir doch mal wie viel € mittlerweile bei der EdB bzw. beim zugewiesenen Sondervermögen des Bundeshaushalts liegen.
Na immerhin 989,7Mio €, nehmen wir noch den EdÖ (60,1Mio €) dazu und das ist ja dann fast soviel wie beim bulgarischen Einlagensicherungsfonds smilie_23
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=5
(S. 39 Punkt 3.4.3.7 und Punkt 3.4.3.8 )

[Zur Erinnerung der Einlagensicherungsfonds des Bankenverband e.V. (nicht zu verwechseln mit dem EdB) war zum Zeitpunkt der Entschädigung Betroffener im Lehmann-Brothers Fall quasi nicht zahlungsfähig und musste sich refinanzieren. Das muss man sich mal vorstellen, ein Einlagensicherungsfonds der Kredite aufnehmen muss ... ohne Worte ...]

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Beitragvon Jacob » 31.10.2014, 19:06

Nächste Woche Dienstag am 04.11.2014 wird die EZB bekanntlich im Rahmen des "Single Supervisory Mechanism" (SSM) vollumfänglich die ihr übertragenden Aufgaben der Bankenaufsicht übernehmen.

Durch die Schaffung dieses einheitlichen Aufsichtsmechanismus für die Banken des Euro-Währungsgebiets, unter Einbeziehung der EZB, wird die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Banken direkt über den "European Stability Mechanism" (ESM) refinanzieren können.

Die Auflistung der Unternehmen welche von der EZB und welche von den national zuständigen Behörden beaufsichtigt werden, findet sich hier.

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Beitragvon Jacob » 06.11.2014, 18:34

"Bankenunion-Gesetze passieren Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat der Schaffung der europäischen Bankenunion zugestimmt. Die beschlossenen Gesetzentwürfe der Bundesregierung betreffen die Abwicklung systemrelevanter Banken und ihre Rekapitalisierung durch den Rettungsschirm ESM.
...
Grünes Licht für Bankenunion

Mit den jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen wird die europäische Einigung über die Bankenunion in nationales Recht umgesetzt. An erster Stelle steht das BRRD-Umsetzungsgesetz (18/2575, 18/2626). Entsprechend der EU-Abwicklungsrichtlinie, der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD), soll eine neue Abwicklungsbehörde künftig gefährdete Institute geordnet abwickeln können.

Dabei sollen die Finanzstabilität gewahrt sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden geschont werden. Die bisherigen nationalen Abwicklungsfonds sollen auf einen einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Auch das dafür erforderliche deutsche Gesetz (18/2576, 18/2627; 18/3088) hat den Bundestag passiert.

Staatsschuldenkrise verhindern

Ist eine Abwicklung noch abzuwenden, sollen Finanzinstitute in Zahlungsschwierigkeiten direkte Kapitalhilfen des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM bekommen können. Damit soll verhindert werden, dass aus einer Bankenkrise in einem Mitgliedsland eine Staatsschuldenkrise wird. Das Plenum verabschiedete dazu zwei Gesetzentwürfe (18/2577, 18/2629; 18/2580, 18/2628; 18/3082).

Mit einem weiteren Beschluss (18/2669) gab das Parlament den deutschen Vertretern im Gouverneursrat beziehungsweise im Direktorium des ESM freie Hand, dem Limit von 60 Milliarden Euro für solche Kapitalhilfen zuzustimmen. Dieses Limit soll sicherstellen, dass dem ESM ausreichend Ausleihvolumen für seine Hauptaufgabe bleibt, nämlich Staatsbankrotte zu verhindern.


Breite Mehrheit

Sämtliche Beschlüsse fielen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD, dem BRRD-Umsetzungsgesetz stimmte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Dagegen votierte die Fraktion Die Linke immer dagegen. Auch zwei Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion stimmten außer beim Gesetz über den Abwicklungsfonds immer mit Nein. Bei diesem Gesetz enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei den weiteren Abstimmungen votierte sie mit Nein.

Mehrere Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit denen sie andere Regelungen zur europäischen Bankenunion durchsetzen wollte (18/97, 18/98, 18/774; 18/3088), wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, die Fraktion Die Linke enthielt sich oder stimmte ebenfalls dagegen.
(pst/06.11.2014)"

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... ion/334908


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