Aktuelle Zeit: 20.04.2024, 04:58
Aktuelle Zeit: 20.04.2024, 04:58
Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team
Mr. Unzlich hat geschrieben:Guten Morgen
Ich sehe das etwas anders. So leicht wie in diesem Artikel beschrieben ist es allerdings nicht.
Auch die Abfrage der Bestandsdaten erfordert einen richterlichen Beschluss nach der StPO. Somit ist es nicht möglich pauschal die Bestandsdaten eines jeden Bürgers abzufragen. Außerdem regeln die § 100g, 100 h StPO unter welchen Umständen ein richterlicher Beschluss zulässig ist. Dazu auch der § 100a/II der
die Straftaten namentlich benennt.
Viele Grüße
Mr. Unzlich hat geschrieben:Ja das ist ja auch richtig so. Ein beispiel dazu.
Ein Kind wird entführt und hat zum Glück ein Handy dabei. Dies wäre denn zur Ermittlung eines Aufenthaltortes denkbar. Aber doch nicht um pauschal Daten von Bürgern zu ermitteln.
Ich bin der Meinung man sollte den Medien aufgeschlossen begegnen. Im Bezug auf Gold und Silber tun wir dies ja auch.
Ein schönes Wochenende
Zurück zu „Neue Nachrichten zu Deutschland und der Welt “
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 95 Gäste