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Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern

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Sidabras
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Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern

Beitragvon Sidabras » 21.03.2013, 22:13

Hallo,

unbemerkt wg. Cyprus&Co. ist dies heute durch den Bundestag gerutscht!
Beispielsweise weil er die Datenübermittlung schon erlaubt, wenn die Polizei nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt.
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/ ... -bundestag

Brave new world....

Beste Grüße

Sidabras
"Ich weiß, daß Sie glauben, Sie wüßten, was ich Ihrer Ansicht nach gesagt habe. Aber ich bin nicht sicher, ob Ihnen klar ist, daß das, was Sie gehört haben, nicht das ist, was ich meinte."
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Schwubb
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Beitragvon Schwubb » 22.03.2013, 09:04

Gut, dass wir in einer Demokratie leben, in der die Rechte des Bürgers geachtet werden. smilie_10

Irgendwie muss man ja an die Daten für die kommenden Zwangsabgaben kommen............
Hunde haben Herren,Katzen haben Personal

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Mr. Unzlich
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Beitragvon Mr. Unzlich » 22.03.2013, 09:32

Guten Morgen

Ich sehe das etwas anders. So leicht wie in diesem Artikel beschrieben ist es allerdings nicht.
Auch die Abfrage der Bestandsdaten erfordert einen richterlichen Beschluss nach der StPO. Somit ist es nicht möglich pauschal die Bestandsdaten eines jeden Bürgers abzufragen. Außerdem regeln die § 100g, 100 h StPO unter welchen Umständen ein richterlicher Beschluss zulässig ist. Dazu auch der § 100a/II der
die Straftaten namentlich benennt.

Viele Grüße

smilie_01

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Quin
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Beitragvon Quin » 22.03.2013, 09:45

Mr. Unzlich hat geschrieben:Guten Morgen

Ich sehe das etwas anders. So leicht wie in diesem Artikel beschrieben ist es allerdings nicht.
Auch die Abfrage der Bestandsdaten erfordert einen richterlichen Beschluss nach der StPO. Somit ist es nicht möglich pauschal die Bestandsdaten eines jeden Bürgers abzufragen. Außerdem regeln die § 100g, 100 h StPO unter welchen Umständen ein richterlicher Beschluss zulässig ist. Dazu auch der § 100a/II der
die Straftaten namentlich benennt.

Viele Grüße

smilie_01


Da hast du nur teilweise recht, jedenfalls laut diesem Artikel hier: http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... esetz-faq/

[Zitat]
Die Polizeien dürfen dabei die Daten bekommen, wenn es "für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person (…) erforderlich ist", also in einer konkreten Ermittlung. Die Erlaubnis für die Geheimdienste und den Zoll geht weiter. Bei ihnen steht als Rechtfertigung lediglich der schwammige Ausdruck, soweit es "zur Erfüllung der Aufgaben" notwendig sei, dürften sie die Daten haben.
[/Zitat]

die Polizei nur innerhalb von Ermittlungsverfahren, Zoll und Geheimdienste quasi jederzeit.
erfolgreich gehandelt mit:

11 Mitgliedern.

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Beitragvon haehnchen03 » 22.03.2013, 10:01

Ich glaube hier wird wieder mal (wie so oft) heiß gekocht, aber nur warm gegessen.
Und der Slogan Sicherheit hat eben seinen Preis stimmt .
Nicht das ich falsch verstanden werde. Ich finde es gut, das auch so mancher staatlicher Organ überprüft wird, das ihnen aus die Finger geschaut wird. Und das auch Mahner da sind finde ich gut.
Ich hoffe hier findet man einen guten Mittelweg.
Habe irgendwo mal gelesen, was passiert wenn du in die USA einreist.
Da mußt du einen ESTA Antrag stellen, und dann greift der Heimatschutz der Amis auf sämtliche Daten zu die erreichbar sind.
Aber ich muß ehrlich sagen, lieber sowas, als das ich in einem Flieger sitze, der als Waffe missbraucht wird.
Und wenn wir ehrlich sind, per Knopfdruck kann das Finazamt oder sonstwer alle deiner Geldtätigkeiten abrufen. Nur die Bargeschäfte eben nicht.

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Mr. Unzlich
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Beitragvon Mr. Unzlich » 22.03.2013, 10:08

Ja das ist ja auch richtig so. Ein beispiel dazu.
Ein Kind wird entführt und hat zum Glück ein Handy dabei. Dies wäre denn zur Ermittlung eines Aufenthaltortes denkbar. Aber doch nicht um pauschal Daten von Bürgern zu ermitteln.
Ich bin der Meinung man sollte den Medien aufgeschlossen begegnen. Im Bezug auf Gold und Silber tun wir dies ja auch.


Ein schönes Wochenende

smilie_23

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Beitragvon Silverneck » 22.03.2013, 10:11

Es geht halt Bröckchenweise. Hier ein wenig, da ein wenig. Für akute Fälle ist das bestimmt gar nicht so dringend. Nehmen wir mal an, die Verhältnisse der Krisenstataten erreichen uns und durch neue Gesetze bekommen die Behörden neue Aufgaben. Zum Beispiel Kontostände, EM-Käufe, Auslandsüberweisungen usw. Dann wird damit bereits jetzt der Weg für schnelle und legale Durchführung dieser Spionageeingriffe auf die Privatsphäre der Bürger geebnet. Wir hören ja in den letzten Tagen von haarsträubenden Vorschlägen zu Gesetzesinhalten wie Enteignung von Barvermögen.
Für mich ist das ein Vorratsbeschluss für schlechte Zeiten, vergleichbar mit dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Silverneck

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haehnchen03
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Beitragvon haehnchen03 » 22.03.2013, 10:20

Mr. Unzlich hat geschrieben:Ja das ist ja auch richtig so. Ein beispiel dazu.
Ein Kind wird entführt und hat zum Glück ein Handy dabei. Dies wäre denn zur Ermittlung eines Aufenthaltortes denkbar. Aber doch nicht um pauschal Daten von Bürgern zu ermitteln.
Ich bin der Meinung man sollte den Medien aufgeschlossen begegnen. Im Bezug auf Gold und Silber tun wir dies ja auch.


Ein schönes Wochenende

smilie_23


ja so meinte ich das auch.

ebenfalls schönes Wochenende

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Quin
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Beitragvon Quin » 22.03.2013, 10:20

Na dann haben wir ja bald alle Vorraussetzungen erfüllt, um seitens der Behörden die nötigen Schritte zu unternehmen.

Ein heftiges Beispiel z.B. hier falls die Bürger aufmüpfig werden sollten:


Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18)
Artikel 2
Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
erfolgreich gehandelt mit:



11 Mitgliedern.


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