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Verfasst: 19.06.2015, 13:30
von Gebirgjäger
Man darf eigentlich gar nicht drüber nachdenken, wie die die Kohle verprassen und die Puppenkiste aus Griechenland sich genüsslich zurücklehnt.

Ich frag mich jeden Tag aufs neue, besonders heut zum Freitag und der hält noch paar Stunden Arbeit für mich parat, wofür ich eigentlich noch an meinem Schreibtisch sitze!? Da bekommst du echt Wut.

Verfasst: 19.06.2015, 13:34
von pandafan
Finerus hat geschrieben:... und schon wieder erlangt der Titel des zwei Jahre alten Threads unerwartete Aktualität.


In dem Sinne, dass das prognostizierte Szenario eintritt.

Vermutlich wird eine "Lösung", sofern ein solches Konstrukt denn diesen Namen verdient, wie 2013 in Zypern gefunden werden.

Verfasst: 19.06.2015, 14:02
von Silberfreak1
Gebirgjäger hat geschrieben:Man darf eigentlich gar nicht drüber nachdenken, wie die die Kohle verprassen und die Puppenkiste aus Griechenland sich genüsslich zurücklehnt.

Ich frag mich jeden Tag aufs neue, besonders heut zum Freitag und der hält noch paar Stunden Arbeit für mich parat, wofür ich eigentlich noch an meinem Schreibtisch sitze!? Da bekommst du echt Wut.


so isses....smilie_01

Verfasst: 19.06.2015, 16:12
von Jacob
Silberfreak1 hat geschrieben:...
Aus EU Sicht für mich nicht nachvollziehbar, warum nicht längst entgspr. Druck
auf Ts. gemacht worden ist - durch Limits die Kapitalströme aus GR einzudämmen.
...


-kurz
Artikel 63 (ex-Artikel 56 EGV)

(1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

(2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/AEUV/63.html


-ausführlicher beschrieben
DER FREIE KAPITALVERKEHR
...
RECHTSGRUNDLAGE
Artikel 63 bis 66 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), ergänzt durch Artikel 75 und 215 AEUV in Bezug auf Sanktionen.
...
C.Das endgültige System
1.Grundsatz

In einem zweiten Schritt wurde durch den Vertrag von Maastricht (EUV) der freie Kapitalverkehr als Grundfreiheit des Vertrags eingeführt. Gemäß Artikel 63 AEUV sind heute alle Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland verboten. Dies stellt die einzigartige Drittstaatendimension in dieser konkreten Freiheit dar. Verboten sind sämtliche Beschränkungen, nicht nur diskriminierende. Der Vertrag enthält ein allgemeines Verbot, das über die Abschaffung der Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit hinausreicht (siehe Rechtssache C-367/98, Kommission gegen Portugal, Randnummer 44). Laut Artikel 65 Absatz 1 AEUV ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung von gebietsfremden Steuerpflichtigen und ausländischen Investitionen zulässig, dies darf allerdings weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung darstellen (Artikel 65Absatz 3). Auch im Verhältnis zu Drittländern hat der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs Vorrang vor dem der Gegenseitigkeit und der Aufrechterhaltung von Verhandlungsspielräumender Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern (siehe Rechtssache C-101/05, Skatteverket gegen A).
Das Recht des freien Kapitalverkehrs wird durch die Notifikationsverpflichtungen nicht berührt, d. h. die Meldung grenzüberschreitender Geschäfte (z. B. für elektronische Zahlungen, Kassen- und Wertpapierbewegungen oberhalb bestimmter Grenzwerte) für die Außenwirtschaftsstatistik, die zur Erstellung der Zahlungsbilanzen für die Mitgliedstaaten und die Europäische Währungsunion verwendet werden.

2.Ausnahmen und begründete Beschränkungen

Ausnahmen sind jedoch weitgehend auf den Kapitalverkehr mit Drittländern beschränkt (Artikel 64 AEUV). Zusätzlich zu der Möglichkeit der Beibehaltung der ab 31. Dezember 1993 (bzw. 31. Dezember 1999 für Bulgarien, Estland und Ungarn) bestehenden einzelstaatlichen oder gemeinschaftlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen und bestimmten anderen Transaktionen kann der Rat nach Anhörung des Parlaments auch einstimmig Maßnahmen verabschieden, die einen Rückschritt auf dem Weg der Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit Drittländern darstellen. Der Rat und das Parlament können bezüglich des Kapitalverkehrs mit Drittländern Rechtsvorschriften erlassen, die Direktinvestitionen, die Erbringung von Finanzdienstleistungen oder die Zulassung von Wertpapieren zu den Kapitalmärkten betreffen (Beispiele dafür sind der Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern (KOM(2010)344 und die legislative Entschließung des Parlaments vom 10. Mai 2011 (ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 203)) Artikel 66 AEUV betrifft Dringlichkeitsmaßnahmen gegenüber Drittländern, diese sind jedoch auf eine Dauer von sechs Monaten begrenzt.
Die einzigen gerechtfertigten Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Allgemeinen– einschließlich des Kapitalverkehrs innerhalb der Union –, zu deren Anwendung die Mitgliedstaaten berechtigt sind, sind in Artikel 65 AEUV festgelegt und betreffen (i) Maßnahmen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechtsvorschriften (insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Aufsicht über Finanzinstitute) zu verhindern, (ii) Meldeverfahren für den Kapitalverkehr zwecks administrativer oder statistischer Information und (iii) Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt sind. Dieser Artikel wird ergänzt durch Artikel 75 AEUV. Er sieht die Möglichkeit finanzieller Sanktionen gegen Einzelpersonen, Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten vor, die der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus dienen. Gemäß Artikel 215AEUV können auf der Grundlage von Entscheidungen, die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik getroffen werden, finanzielle Sanktionen gegen Drittländer oder Einzelpersonen, Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten verhängt werden.
..."
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_3.1.6.pdf

Verfasst: 19.06.2015, 16:49
von Bumerang
Jacob hat geschrieben:RECHTSGRUNDLAGE
Artikel 63 bis 66 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), ergänzt durch Artikel 75 und 215 AEUV in Bezug auf Sanktionen.
...
C.Das endgültige System
1.Grundsatz

In einem zweiten Schritt wurde durch den Vertrag von Maastricht (EUV) der freie Kapitalverkehr als Grundfreiheit des Vertrags eingeführt. Gemäß Artikel 63 AEUV sind heute alle Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland verboten.


smilie_01 Das trifft es auf den Punkt.

Unabhängig davon, hätte die Griechische Regierung im Falle eines Grexit gar kein Interesse den Kapital- und Zahlungsverkehr zu beschränken. Was sollte sie den gegen eine Kapitalflucht ins €U-Ausland haben, wenn dadurch die €-Geldforderungen der Griechen, sich vom Griechischen Finanzsystem inkl. der GR NZB am Ende der Kette sich auf andere NZB' verlagert? Wenn der Bankrun stattfindet, wird die Lücke zunächst über ELA-Kredite (siehe andere Faden) geschlossen. Wenn nicht (Grexit), werden die GR Banken mit Drachmen Rekapitalisieren.
Die EZB bzw die anderen NZB haben dann € Ansprüche an die GR NZB (Target 2). Was damit geschehen soll, ist nicht geregelt, weil ein €xit generell nicht geregelt ist. Maximal kann man von der aus dem Eurosystem ausgetretenen GR NZB Drache verlangen. Im schlimmsten Falle erklärt sich GR als Insolvent und alles ist Futsch.
Ob dann die BAnken im €-Raum griechische Gelder beschlagnahmen dürfen, wage ich stark zu bezweifeln.

GR 1 - Rest-€U 0.

Naja, es steht inzwischen wohl eher 7 - 0, oder so.

Verfasst: 19.06.2015, 17:30
von Jacob

Verfasst: 19.06.2015, 17:39
von Silbersparer
Wenn ein Schiff sinkt, dann schließt man die Schotten um das Schiff und die übrigen Passagiere zu retten...

Ich denke die EZB hat geeignete Maßnahmen zu Hand , damit ab dem Tag X die Target Salden sich nicht weiter erhöhen. Es wird buchungstechnisch GR vom Zahlungsverkehr abgeschnitten werden.

Falls das gegen Verträge verstößt kann Griechenland den Rechtsweg bestreiten. Die Bargeldversorgung mit Euro wird auch zum erliegen kommen, da die Druckerein meines Wissens sich nicht in GR befinden.

Mal zu den Target Salden. Falls sich die Exportwirtschaft und der Tourismus durch den GREXIT beleben, dann müssen Ausländer Drachme kaufen. Dies führt wiederum zur Rückführung des Target Saldos...

Für die restlichen Schulden wird es dann sicherlich irgendwann eine Schuldenkonferenz geben. Die wird sicherlich nicht so ausgehen, das die Gläubiger auf 100 % verzichten müssen.

Verfasst: 19.06.2015, 18:01
von Jacob
Silbersparer hat geschrieben:...
Falls das gegen Verträge verstößt kann Griechenland den Rechtsweg bestreiten.
...

Geltendes Vertragsrecht ist sowieso völlig überbewertet, zu dem Schluss sind kompetente Leute schon im Dezember 2010 gekommen.

"France's Lagarde: EU rescues "violated" rules: report
...
"We violated all the rules because we wanted to close ranks and really rescue the euro zone," Lagarde was quoted as saying.
..."
Quelle: http://www.reuters.com/article/2010/12/ ... V020101218

Verfasst: 19.06.2015, 19:12
von Bumerang
Silbersparer hat geschrieben:
Es wird buchungstechnisch GR vom Zahlungsverkehr abgeschnitten werden.



Das wäre für den € der Supergau. Botschaft an die Märkte, "Regeln hin oder her, die EZB kann jeden Laden dicht machen". Was das auf die PII*S (da G nicht mehr drin) Anleihen für Auswirkungen haben würde, kann sich jeder denken.

Verfasst: 19.06.2015, 20:09
von Jacob
Einlageabfluss diese Woche insgesamt 4,5Mrd., davon:

-Mo. 0,60Mrd.
-Di. 0,75Mrd.
-Mi. 0,85Mrd.
-Do. 1,00Mrd.
-Fr. 1,30Mrd.

Verfasst: 19.06.2015, 20:20
von Friedrich 3
Mir kommt es so vor als wäre dieses Wochenende der Neubeginn für Griechenland.
Wenn man sich so die Nachrichten ansieht,wo die EZB der griechischen Nationalbank wieder Milliarden zuschiesst,damit die Banken noch was zum auszahlen haben.

Die EZB will nun mal nicht der Buhmann sein der GR in die Pleite schickt...

Verfasst: 20.06.2015, 12:04
von Datenreisender
Vorbereitungen auf den "Großen Montag"
Athen: Uns trennen 450 Millionen Euro


Hektisch wird um eine Lösung zwischen Athen und seinen Gläubigern gerungen. Am Abend könnten die Spitzen beider Seiten erneut miteinander telefonieren. Zugleich sendet Griechenland widersprüchliche Signale. Eindeutig ist die Reaktion an den Geldautomaten.

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Athen-Uns ... 41626.html

Verfasst: 20.06.2015, 13:25
von Datenreisender
Bürger in Angst
Heimlicher Bankensturm in Griechenland
Griechenlands Banken bluten langsam aus. Allein in dieser Woche haben die Kunden mehr als vier Milliarden Euro abgehoben. Nur so - sind sich viele sicher - können sie die nächste Zeit über die Runden kommen. Die Polizei warnt derweil schon vor Einbrechern und Dieben.
http://www.t-online.de/wirtschaft/id_74 ... nland.html

Drohender Bankrott
Griechischen Banken geht das Geld aus
Die Griechen räumen Milliarden von ihren Konten. So könnten die Geldinstitute noch vor dem Staat zahlungsunfähig werden. Die Sparer zwingen Tsipras und Co damit, sich endlich zu bewegen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article14 ... d-aus.html

Verfasst: 24.06.2015, 01:57
von Datenreisender
Bargeld
Griechische Notenbank heuert Söldner für Banken-Panik an

Die Notenbank in Athen hat die britische Sicherheits- und Söldnerfirma G4S damit beauftragt, im Falle einer Banken-Panik die Bargeldversorgung des Landes sicherzustellen. Das Unternehmen war schon in Guantanamo Bay und bei der Niederschlagung von Demonstrationen im Einsatz.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... -panik-an/

Verfasst: 24.06.2015, 02:05
von Silberfreak1
Datenreisender hat geschrieben:Bürger in Angst
Heimlicher Bankensturm in Griechenland
Griechenlands Banken bluten langsam aus. Allein in dieser Woche haben die Kunden mehr als vier Milliarden Euro abgehoben. Nur so - sind sich viele sicher - können sie die nächste Zeit über die Runden kommen. Die Polizei warnt derweil schon vor Einbrechern und Dieben.
http://www.t-online.de/wirtschaft/id_74 ... nland.html

Drohender Bankrott
Griechischen Banken geht das Geld aus
Die Griechen räumen Milliarden von ihren Konten. So könnten die Geldinstitute noch vor dem Staat zahlungsunfähig werden. Die Sparer zwingen Tsipras und Co damit, sich endlich zu bewegen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article14 ... d-aus.html



Banken geht das Geld aus?
Wie ist das denn möglich?
denn es werden doch regelmäßig Milliarden € durch EZB/ELA wieder aufgefüllt.
Da geht nix aus....nicht mal die Lichter smilie_11

"Die Sparer zwingen Tsipras und Co damit, sich endlich zu bewegen."


Seitdem die Tsipras Regierung an der Macht ist fließt das Geld ab
die Grossen haben längst ihr Geld weggebracht jetzt folgen die "Kleinen"
das hat Tsipras nicht die Bohne gestört und jetzt wird er gezwungen durch die Abhebungen *lol'
mal ehrlich solch einen Müll zu schreiben.... smilie_08