Aktuelle Zeit: 20.04.2024, 06:15
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haehnchen03 hat geschrieben:Nun ab einer gewissen Position in der Parteihirarchie steht dir eben eine Sekretär/in zu.
Das dies natürlich die eigene Ehefrau ist, bekommt natürlich einen faden Beigeschmack.
Kaiserwetter hat geschrieben:haehnchen03 hat geschrieben:Nun ab einer gewissen Position in der Parteihirarchie steht dir eben eine Sekretär/in zu.
Das dies natürlich die eigene Ehefrau ist, bekommt natürlich einen faden Beigeschmack.
Nein - mit Partei hat das nix zu tun .
Es geht um die Pauschalen der Abgeordneten , welche für die Unterhaltung von Wahlkreisbüro
und persönlichen Mitarbeitern gezahlt werden .
Natürlich auch für Telefon , Papier etc.
In einigen Bundesländern ist die Beschäftigung von Verwandten genau hier explizit verboten .
Natürlich nicht in Gschpusi-Land ......
Silbermichel hat geschrieben:Doch, diese Sonderregelung ist auch jenseits des Weißwurstäquators seit 2000 nicht mehr gültig.
Dieses gilt aber nicht für Altverträge, also abgeschlossen vor 2000.
Soweit ich das jetzt nachgelesen habe.
Kaiserwetter hat geschrieben:Silbermichel hat geschrieben:Doch, diese Sonderregelung ist auch jenseits des Weißwurstäquators seit 2000 nicht mehr gültig.
Dieses gilt aber nicht für Altverträge, also abgeschlossen vor 2000.
Soweit ich das jetzt nachgelesen habe.
Mag sein.
Ich hab jetzt nicht die aktuelle Geschäftsordnung des bayr. Landtags und deren Abgeordnetenregeln
nachgeprüft .....
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