Verfasst: 15.08.2014, 13:46
Juristisch kann er gar nichts mehr machen, das Ding ist durch. Freispruch ist Freispruch, also ein abgeschlossenes Verfahren. Einen Einspruch gegen das Urteil, nur weil jemandem die Urteilsbegründung nicht passt, sieht das Rechtssystem nicht vor. Freispruch mit Beigeschmack, und dabei dürfte es bleiben.