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Verfasst: 15.08.2014, 13:46
von veritas
Juristisch kann er gar nichts mehr machen, das Ding ist durch. Freispruch ist Freispruch, also ein abgeschlossenes Verfahren. Einen Einspruch gegen das Urteil, nur weil jemandem die Urteilsbegründung nicht passt, sieht das Rechtssystem nicht vor. Freispruch mit Beigeschmack, und dabei dürfte es bleiben.

Verfasst: 15.08.2014, 13:46
von jogyli
Wenn man sich den Fall Mollath im Ganzen anschaut, bekommt man es erst einmal mit der Angst zu tun.
Manchmal frage ich mich schon, in welcher Bananenrepublik wir leben. smilie_18