Aktuelle Zeit: 04.05.2024, 10:15
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Moderatoren: winterherz, Mahoni, Forum-Team, Mod-Team
Kooka-Koala hat geschrieben:Was mich erstaunt ist, dass es keine Gegenklage zu geben scheint.
Freidenker hat geschrieben:Ein solidarischer Beitrag
Meckerkopp hat geschrieben:Diese Maden können mir noch nichtmal erklären, wer für evtl. ausfallende Zwangsbeiträge meiner vermieteten ETW haftet. Die ETW wird als WG an 4 Parteien untervermietet. Ich sehe die Kosten am Ende wieder bei mir hängen bleiben.
dr.exe hat geschrieben:Meckerkopp hat geschrieben:Diese Maden können mir noch nichtmal erklären, wer für evtl. ausfallende Zwangsbeiträge meiner vermieteten ETW haftet. Die ETW wird als WG an 4 Parteien untervermietet. Ich sehe die Kosten am Ende wieder bei mir hängen bleiben.
fest in die Nebenkosten mit einrechnen, genau wie Müll, Straßenbeleuchtung und CO. das zahlste ja auch gleich ob da 2,3 oder 4 leute drin wohnen.
Für eine unbewohnte Wohnung wird man wohl kaum Gebühr zahlen müssen oder?
dr.exe hat geschrieben:Meckerkopp hat geschrieben:Diese Maden können mir noch nichtmal erklären, wer für evtl. ausfallende Zwangsbeiträge meiner vermieteten ETW haftet. Die ETW wird als WG an 4 Parteien untervermietet. Ich sehe die Kosten am Ende wieder bei mir hängen bleiben.
fest in die Nebenkosten mit einrechnen, genau wie Müll, Straßenbeleuchtung und CO. das zahlste ja auch gleich ob da 2,3 oder 4 leute drin wohnen.
Für eine unbewohnte Wohnung wird man wohl kaum Gebühr zahlen müssen oder?
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