Beitragvon Datenreisender » 03.02.2015, 04:10
GEZ-Nein Danke ! – LG Tübingen Beschluß vom 8.1.2015, 5 T 296/14
Nicht nur interessant für GEZ Abgezockte, sondern generell interessant. Wir erinnern uns an die immer wieder ungültigen Vollstreckungsersuchen, welche mittlerweile sogar von den Vollstreckungsbehörden selbst abtarnend maskiert worden sind. Letztere treten immer häufiger in die Gläubigerrolle ein und nehmen so den Menschen das Mittel, daß man gegen diese illegale Praxis vorgehen kann. Nur eine Frage der Zeit, bis diesem faschistoidem Treiben endgültig der Hahn zugedreht werden wird. Das Tübinger Landgericht nun mit einem neuen Beschluß, der die Abzocker nach dem Urteil im vergangenen Jahr nochmals in ihre Grenzen verweist. Die Luft wird langsam dünn für das zusammengeschweißte und unseelige Konglomerat aus Beitragsservices, Landesrundfunkanstalten, Vollstreckungsbehörden, Gerichtsvollziehern, Justiz, Politik und Co…. – Das Urteil ist mit Leitsatz ausgestattet und daher nicht nur für Baden Würtemberg interessant.
http://netzwerkvolksentscheid.de/2015/0 ... 5-t-29614/
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