Aktuelle Zeit: 28.04.2024, 16:31
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Sirius hat geschrieben:Die Kilobarren hat er bestimmt ausversehen in die Werkzeugtasche fallen lassen !
Rollmops hat geschrieben:Sirius hat geschrieben:Die Kilobarren hat er bestimmt ausversehen in die Werkzeugtasche fallen lassen !
Ich weis Du hast es ironisch gemeint, aber nehmen wir mal das nicht, dann wäre so etwas das dämlichste was man machen kann. Geld veruntreuen und gleichzeitig alle Welt darauf aufmerksam machen dass es etwas zum veruntreuen gab. Da wird doch sobald es öffentlich werden sollte dass er einen Goldbarren zu verkaufen hat, nachgefragt werden ob der nicht aus dem Fund stammt. Wenn er niemanden von dem gesammten Fund erzählt hätte, gäbe es beim Verkauf einzelner Münzen auch keinen Erklärungsbedarf.
Sirius hat geschrieben:Rollmops hat geschrieben:Sirius hat geschrieben:Die Kilobarren hat er bestimmt ausversehen in die Werkzeugtasche fallen lassen !
Ich weis Du hast es ironisch gemeint, aber nehmen wir mal das nicht, dann wäre so etwas das dämlichste was man machen kann. Geld veruntreuen und gleichzeitig alle Welt darauf aufmerksam machen dass es etwas zum veruntreuen gab. Da wird doch sobald es öffentlich werden sollte dass er einen Goldbarren zu verkaufen hat, nachgefragt werden ob der nicht aus dem Fund stammt. Wenn er niemanden von dem gesammten Fund erzählt hätte, gäbe es beim Verkauf einzelner Münzen auch keinen Erklärungsbedarf.
Wieso, den könnte er doch als Sicherheit für den notfall behalten und selbst weitervererben.
Und sind wir doch mal ehrlich, heutzutage nimmt dir jeder auch so das teil ab ( für einen guten Preis), auch ohne Identitätsnachweis.
Ausweispflicht
In fast allen Bundesländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich beim Goldverkauf auszuweisen. Mit dieser Maßnahme möchten die Goldankauf-Unternehmen auch vermeiden, gegen § 147a zu verstoßen, in dem Sie fahrlässig Edelmetalle oder edelmetallhaltige Gegenstände von einem Minderjährigen kaufen. Ausnahme Bayern: Beim Goldankauf in Bayern muss erst ab einem Ankaufwert von 15.000 Euro ein Ausweis vorgelegt werden
libelle hat geschrieben:kampfpanda hat geschrieben:ich ziehe meinen Hut vor dem ehrlichen Finder - hätte nicht jeder gemacht
War vielleicht noch der Schock!
Nee, aber mal im Ernst, ist doch schön, dass es auch noch ehrliche Menschen gibt.
Hoffe nun aber für ihn, dass die Erben jetzt auch großzügig sind.
Rollmops hat geschrieben:Sirius hat geschrieben:Rollmops hat geschrieben:Sirius hat geschrieben:Die Kilobarren hat er bestimmt ausversehen in die Werkzeugtasche fallen lassen !
Ich weis Du hast es ironisch gemeint, aber nehmen wir mal das nicht, dann wäre so etwas das dämlichste was man machen kann. Geld veruntreuen und gleichzeitig alle Welt darauf aufmerksam machen dass es etwas zum veruntreuen gab. Da wird doch sobald es öffentlich werden sollte dass er einen Goldbarren zu verkaufen hat, nachgefragt werden ob der nicht aus dem Fund stammt. Wenn er niemanden von dem gesammten Fund erzählt hätte, gäbe es beim Verkauf einzelner Münzen auch keinen Erklärungsbedarf.
Wieso, den könnte er doch als Sicherheit für den notfall behalten und selbst weitervererben.
Und sind wir doch mal ehrlich, heutzutage nimmt dir jeder auch so das teil ab ( für einen guten Preis), auch ohne Identitätsnachweis.
So ganz stimmt das nicht.
http://www.goldankauf-info.de/Ausweispflicht
In fast allen Bundesländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich beim Goldverkauf auszuweisen. Mit dieser Maßnahme möchten die Goldankauf-Unternehmen auch vermeiden, gegen § 147a zu verstoßen, in dem Sie fahrlässig Edelmetalle oder edelmetallhaltige Gegenstände von einem Minderjährigen kaufen. Ausnahme Bayern: Beim Goldankauf in Bayern muss erst ab einem Ankaufwert von 15.000 Euro ein Ausweis vorgelegt werden
Meiner Erfahrung nach muss Du Dich bei allen seriösen EM Händlern beim Verkauf ausweisen
silberede hat geschrieben:Böse Zungen melden, dass der Fliesenleger beabsichtige, sich selbstständig zu machen, was er ja schon lange vorgehabt hätte
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