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Verfasst: 11.01.2012, 18:14
von Mammutbaum
Zahngold hat geschrieben:
leute, ich weiss ja nicht. die sache kommt mir leicht wulffig vor.


Wirklich? Ich dachte unsere Behörden seien bekannt dafür uneigennützig im Sinne des Bürgers tätig zu werden.

999.9 hat geschrieben:
In wenigen Minuten hätten die Behörden sämtliches Vertrauen verspielt...



Ein schwerwiegendes Argument. Das wäre dann ja der heutigen Situation diametral entgegengesetzt.

Verfasst: 11.01.2012, 18:22
von san agustin
smilie_18

mir kommt DAS auch nicht ganz geheuer vor

ich lass es so, wie es immer war und halte die füsse still

wenn ich dann im märz explodiere - dann eben gottgewollt :mrgreen:

smilie_24

Verfasst: 11.01.2012, 18:57
von Satori
Ich werde mich bzgl diesem Thema so verhalten wie unser ehemaliger Bundeskanzler.


Das Problem einfach aussitzen

Satori

Verfasst: 11.01.2012, 19:02
von Chinese
Kommt mir auch nicht geheuer vor. Soviel Fürsorge macht mich misstrauisch.

Chinese

Verfasst: 12.01.2012, 14:56
von Datenreisender
Angst vor dem Staatstrojaner
Internetnutzer trauen dns-ok.de nicht

Verwirrung um die Schadsoftware DNS-Changer: User fürchten nach dem Aufruf zum Rechner-Selbsttest des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, sie könnten sich den Staatstrojaner einfangen. Die Behörde weist die Vermutung zurück.

http://www.focus.de/digital/internet/an ... 01936.html

Verfasst: 12.01.2012, 14:58
von plata999
ich sehe da nichts als eine onlinedurchsuchung! :evil:

wer so blöde ist gibt seine genemigung dazu! smilie_02

Re: BSI warnt: Scannen Sie ihr System!

Verfasst: 12.01.2012, 15:02
von Datenreisender
999.9 hat geschrieben:Dem kommen wir als Betreiber -vor kurzem selbst erst Opfer eines "friendly attack" geworden- sehr gerne nach.

Bitte auch in anderen Foren oder sozialen Netzwerken verbreiten.

Vorsicht!

Das BSI ist gerade nicht dazu da, private Forenbetreiber oder gar einfache Internetnutzer vor Bedrohungen aus dem Netz zu schützen. Siehe hierzu die gesetzlichen Aufgaben des BSI (§ 3 BSI-Gesetz (BSIG) aus 2009, hier insbesondere den Absatz 13. Buchstabe a) bis c))!

Verfasst: 12.01.2012, 15:03
von 999.9
Die "Online-Durchsuchung" findet wohl eher bei Facebook und Konsorten statt. Und da gibt der User sogar ganz freiwillig alles das raus, was Geheimdienste interessiert. Persönlicher Werdegang, Bilder, biometrische Daten, persönliche Vorlieben usw. usf. werden da massenhaft ganz ohne Skrupel hinausposaunt. Und hinterher wundern sich die Leute, dass Facebook zehntausende DIN-A4-Seiten über einen einzigen Account angelegt hat.

Re: BSI warnt: Scannen Sie ihr System!

Verfasst: 12.01.2012, 15:06
von 999.9
Datenreisender hat geschrieben:
999.9 hat geschrieben:Dem kommen wir als Betreiber -vor kurzem selbst erst Opfer eines "friendly attack" geworden- sehr gerne nach.

Bitte auch in anderen Foren oder sozialen Netzwerken verbreiten.

Vorsicht!

Das BSI ist gerade nicht dazu da, private Forenbetreiber oder gar einfache Internetnutzer vor Bedrohungen aus dem Netz zu schützen. Siehe hierzu die gesetzlichen Aufgaben des BSI (§ 3 BSI-Gesetz (BSIG) aus 2009, hier insbesondere den Absatz 13. Buchstabe a) bis c))!


Das BSI ist ja auch nicht das Verbraucherschutzministerium. Trotzdem ist es ein berechtigter Hinweis, um Millionen von Internet-Nutzern vor mögliche Schäden zu bewahren.

Verfasst: 12.01.2012, 15:07
von Datenreisender
999.9 hat geschrieben:Die "Online-Durchsuchung" findet wohl eher bei Facebook und Konsorten statt. Und da gibt der User sogar ganz freiwillig alles das raus, was Geheimdienste interessiert. Persönlicher Werdegang, Bilder, biometrische Daten, persönliche Vorlieben usw. usf. werden da massenhaft ganz ohne Skrupel hinausposaunt. Und hinterher wundern sich die Leute, dass Facebook zehntausende DIN-A4-Seiten über einen einzigen Account angelegt hat.

Fatzebuck ist ein anderes Thema. Ich wollte nur darauf hingewiesen haben, daß das BSI - ganz im Gegensatz zu seiner eigenen Außendarstellung - eben nicht für den Bürger arbeitet und habe dies mit einem Link zu der gesetzlichen Grundlage (gesetzliche Aufgaben des BSI) für evtl. Zweifler nachgewiesen.

Verfasst: 12.01.2012, 15:10
von 999.9
Und wenn mir -plakativ gesprochen- die Mafia den Hinweis auf den Computerwurm gegeben hätte, dann wäre ich denen auch dankbar gewesen.

smilie_16

Warum muss man stets erst eine Bedrohung befürchten, wenn das Gegenteil der Fall ist? :roll:

Scheint eine echte Modeerscheinung zu sein, hinter allem eine Verschwörung zu vermuten.

Verfasst: 12.01.2012, 15:15
von Datenreisender
999.9 hat geschrieben:Und wenn mir -plakativ gesprochen- die Mafia den Hinweis auf den Computerwurm gegeben hätte, dann wäre ich denen auch dankbar gewesen.

Beim direkten Vergleich Mafia gegen Staat kommt die Mafia allerdings besser weg:

Mafia und Staat 1/2
http://www.youtube.com/watch?v=W5WDeIr946g

Mafia und Staat 2/2
http://www.youtube.com/watch?v=-Hd4zIHX8Bw

999.9 hat geschrieben:Warum muss man stets erst eine Bedrohung befürchten, wenn das Gegenteil der Fall ist?

Das BSI selbst ist die Bedrohung für die Internetnutzer, da diese Behörde ein technischer Dienstleister für staatliche Schnüffler und Überwacher ist.

999.9 hat geschrieben:Scheint eine echte Modeerscheinung zu sein, hinter allem eine Verschwörung zu vermuten.

Wo ist hier die "Verschwörung"?
Hast Du das oben von mir verlinkte Bundesgesetz gelesen?
Das ist ja wohl eindeutig!

Verfasst: 12.01.2012, 15:19
von 999.9
Jepp, habe ich.

Hast du das auch gelesen:

§ 5
Abwehr von
Schadprogrammen und Gefahren
für die Kommunikationstechnik des Bundes
(1) Das Bundesamt darf zur Abwehr von Gefahren
für die Kommunikationstechnik des Bundes
1. Protokolldaten, die beim Betrieb von Kommunikationstechnik
des Bundes anfallen, erheben und
automatisiert auswerten, soweit dies zum Erkennen,
Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder
Fehlern bei der Kommunikationstechnik des Bundes
oder von Angriffen auf die Informationstechnik des
Bundes erforderlich ist,
2. die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik
des Bundes anfallenden Daten automatisiert
auswerten, soweit dies für die Erkennung und Abwehr
von Schadprogrammen erforderlich ist.
Sofern nicht die nachfolgenden Absätze eine weitere
Verwendung gestatten, muss die automatisierte Auswertung
dieser Daten unverzüglich erfolgen und müssen
diese nach erfolgtem Abgleich sofort und spurenlos
gelöscht werden. Die Verwendungsbeschränkungen
gelten nicht für Protokolldaten, sofern diese weder
personenbezogene noch dem Fernmeldegeheimnis
unterliegende Daten beinhalten. Behördeninterne Protokolldaten
dürfen nur im Einvernehmen mit der jeweils
betroffenen Behörde erhoben werden.
(2) Protokolldaten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
dürfen über den für die automatisierte Auswertung nach
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erforderlichen Zeitraum hinaus,
längstens jedoch für drei Monate, gespeichert
werden, soweit tatsächliche Anhaltspunkte bestehen,
dass diese für den Fall der Bestätigung eines Verdachts
nach Absatz 3 Satz 2 zur Abwehr von Gefahren, die von
dem gefundenen Schadprogramm ausgehen oder zur
Erkennung und Abwehr anderer Schadprogramme erforderlich
sein können. Durch organisatorische und
technische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass eine
Auswertung der nach diesem Absatz gespeicherten
Daten nur automatisiert erfolgt. Die Daten sind zu pseudonymisieren,
soweit dies automatisiert möglich ist.
Eine nicht automatisierte Auswertung oder eine personenbezogene
Verwendung ist nur nach Maßgabe der
nachfolgenden Absätze zulässig. Soweit hierzu die
Wiederherstellung des Personenbezugs pseudonymisierter
Daten erforderlich ist, muss diese durch den
Präsidenten des Bundesamtes angeordnet werden.
Die Entscheidung ist zu protokollieren.
(3) Eine über die Absätze 1 und 2 hinausgehende
Verwendung personenbezogener Daten ist nur zulässig,
wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen,
dass
1. diese ein Schadprogramm enthalten,
2. diese durch ein Schadprogramm übermittelt wurden
oder
3. sich aus ihnen Hinweise auf ein Schadprogramm ergeben
können,
und soweit die Datenverarbeitung erforderlich ist, um
den Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen. Im
Falle der Bestätigung ist die weitere Verarbeitung personenbezogener
Daten zulässig, soweit dies
1. zur Abwehr des Schadprogramms,
2. zur Abwehr von Gefahren, die von dem aufgefundenen
Schadprogramm ausgehen, oder
3. zur Erkennung und Abwehr anderer Schadprogramme
erforderlich ist.
Ein Schadprogramm kann beseitigt oder in seiner
Funktionsweise gehindert werden. Die nicht automatisierte
Verwendung der Daten nach den Sätzen 1 und 2
darf nur durch einen Bediensteten des Bundesamtes
mit der Befähigung zum Richteramt angeordnet werden.
(4) Die Beteiligten des Kommunikationsvorgangs
sind spätestens nach dem Erkennen und der Abwehr
eines Schadprogramms oder von Gefahren, die von
einem Schadprogramm ausgehen, zu benachrichtigen,
wenn sie bekannt sind oder ihre Identifikation ohne unverhältnismäßige
weitere Ermittlungen möglich ist und
nicht überwiegende schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen.
Die Unterrichtung kann unterbleiben,
wenn die Person nur unerheblich betroffen wurde, und
anzunehmen ist, dass sie an einer Benachrichtigung
kein Interesse hat. Das Bundesamt legt Fälle, in denen
es von einer Benachrichtigung absieht, dem behördlichen
Datenschutzbeauftragten des Bundesamtes sowie
einem weiteren Bediensteten des Bundesamtes,
der die Befähigung zum Richteramt hat, zur Kontrolle
vor. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist bei
Ausübung dieser Aufgabe weisungsfrei und darf deswegen
nicht benachteiligt werden (§ 4f Absatz 3 des
Bundesdatenschutzgesetzes). Wenn der behördliche
Datenschutzbeauftragte der Entscheidung des Bundesamtes
widerspricht, ist die Benachrichtigung nachzuholen.
Die Entscheidung über die Nichtbenachrichtigung
ist zu dokumentieren. Die Dokumentation darf
ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle
verwendet werden. Sie ist nach zwölf Monaten zu löschen.
In den Fällen der Absätze 5 und 6 erfolgt die
Benachrichtigung durch die dort genannten Behörden
in entsprechender Anwendung der für diese Behörden
geltenden Vorschriften. Enthalten diese keine Bestimmungen
zu Benachrichtigungspflichten, sind die Vorschriften
der Strafprozessordnung entsprechend anzuwenden.


Finde ich gut, dass das BSI aktiv gegen Schadprogramme vorgehen kann.
smilie_13

Verfasst: 12.01.2012, 15:20
von 999.9
Und ja: Dass Staaten der Mafia sehr ähnlich sind ist mir auch bekannt und damit rennst du bei mir eh offene Türen ein.

Deswegen mag ich Transparency International auch so gerne und abgeordnetenwatch.

smilie_01

Verfasst: 12.01.2012, 15:21
von plata999
bei facebook muss man die bremse selber setzen!

wer so blöd ist seine ganze legende zu posten ist selber schuld.

mir kann es eigentlich egal sein, da ich für meinen job eh alles offenlegen musste und genemigungen zu überprüfung unterschreiben.

nur, bei facebook weiss es dann die ganze welt!

ist mit skype das gleiche! überlegen was man redet! nur ,ist die einzige kostenlose möglichkeit mit meinem bruder in costa rica mit bild und ton kostenlos zu telefonieren.

abgehört wird es eh!falsches wort, schon wird aufgezeichnet.