Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 21:06
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Der ESM ist nun eine "ausländische internationale Finanzierungsorganisation". Die Bedeutung des Wortes "Finanzierungsorganisation" ist nicht wirklich geregelt. Der Begriff "Kreditinstitut" trifft es wohl besser. Meldungen über Forderungen und Verbindlichkeiten von mehr als 5 Millionen Euro im Monat in das Ausland sind gemäß § 62 Abs. 1 AWV (Meldung im Außenwirtschaftsverkehr) zu melden. Hierbei sind Privatpersonen, Monetäre Finanzinstitute (Zentralbanken), Investmentgesellschaften und Kapitalgesellschaften bezüglich ihrer Investmentfonds ausgenommen. Dem Rundschreiben kann man eine Meldepficht (an die Statistikbehörde "Bundesbank") bei Transaktionen mit dem ESM entnehmen: Demnach handelt es sich nun offiziell um eine Bank oder wie die Bundesbank selbst schreibt: Ein Staat bzw. ein Land. Die innenpolitische Debatte, ob der ESM eine Banklizenz bekommen soll oder nicht, war von anfang an absurd, denn der ESM benötigt keine Lizenz; er hat sie bereits vertragsmäßig. Das Parteienkartell hat uns wiedereinmal absolut verarscht: Der ESM ist eine ausländische Bank mit der Rechtsform und Immunität eines Staates. Jetzt ist es schriftlich nachweisbar.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat festgelegt, dass der ESM als eine internationale Finanzierungsorganisation innerhalb der Europäischen Währungsunion (EWU) zu klassifizieren ist. Durch den Status einer internationalen Organisation erhält der ESM einen eigenen Länderschlüssel.
AGnostiker hat geschrieben:Bundesbank-Rundschreiben Nr. 54/2012: Der ESM ist ein ausländischer Staat mit Banklizenz
-> http://ewald-hinterdenkulissen.blogspot ... 2-der.htmlDer ESM ist nun eine "ausländische internationale Finanzierungsorganisation". Die Bedeutung des Wortes "Finanzierungsorganisation" ist nicht wirklich geregelt. Der Begriff "Kreditinstitut" trifft es wohl besser. Meldungen über Forderungen und Verbindlichkeiten von mehr als 5 Millionen Euro im Monat in das Ausland sind gemäß § 62 Abs. 1 AWV (Meldung im Außenwirtschaftsverkehr) zu melden. Hierbei sind Privatpersonen, Monetäre Finanzinstitute (Zentralbanken), Investmentgesellschaften und Kapitalgesellschaften bezüglich ihrer Investmentfonds ausgenommen. Dem Rundschreiben kann man eine Meldepficht (an die Statistikbehörde "Bundesbank") bei Transaktionen mit dem ESM entnehmen: Demnach handelt es sich nun offiziell um eine Bank oder wie die Bundesbank selbst schreibt: Ein Staat bzw. ein Land. Die innenpolitische Debatte, ob der ESM eine Banklizenz bekommen soll oder nicht, war von anfang an absurd, denn der ESM benötigt keine Lizenz; er hat sie bereits vertragsmäßig. Das Parteienkartell hat uns wiedereinmal absolut verarscht: Der ESM ist eine ausländische Bank mit der Rechtsform und Immunität eines Staates. Jetzt ist es schriftlich nachweisbar.
Orig. Rundschreiben der Bundesbank: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/D ... cationFile (Primärquelle!)Die Europäische Zentralbank (EZB) hat festgelegt, dass der ESM als eine internationale Finanzierungsorganisation innerhalb der Europäischen Währungsunion (EWU) zu klassifizieren ist. Durch den Status einer internationalen Organisation erhält der ESM einen eigenen Länderschlüssel.
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