Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 09:26
Die entsprechende Änderung findet sich oben auf S. 10, bzw. ausführlicher erläutert auf S. 53. Aus dem Entwurf:
Der Schwellenbetrag, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, soll in Bezug auf den Edelmetallhandel abgesenkt werden. Die Erkenntnisse der nationa- len Risikoanalyse haben ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungs- pflichten von 10 000 Euro stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden kann. Die im Gesetzentwurf avisierte Schwelle von 2 000 Euro zielt darauf ab, diesen Umgehungshandel zu unterbinden bzw. signifikant zu beschränken.
Bin mal gespannt ob das so durch geht, lohnt sich aber auf jeden Fall mal im Auge zu behalten. Vielen Dank für den Hinweis Betonsammler!