Aktuelle Zeit: 17.06.2024, 21:36
dtx hat geschrieben:Bumerang hat geschrieben:Die Wahre in einem Regal (wozu auch die Busfahrt und fast jedes übliche "Angebot" gehört) ist kein Angebot im juristischen Sinn, sondern die Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer. Dieses Angebot an Geld muss aber niemand annehmen. Somit kann Bargeld verweigert werden, bevor ein Vertrag zustande kommt.
Nicht ganz, wenn der Sprit im Tank ist oder die Ware in die Kasse eingelesen ist, steht der Vertrag.
Dann muss Bargeld akzeptiert werden. Tut es der Tankwart nicht, muss er dem Geld hinterher laufen.
Man sollte aber Zeugen haben.