Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 09:58
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Jacob hat geschrieben:@Goldhamster
Da Du den Vortrag bereits gesehen und gehört hast, meine folgende Frage.
Was schlägt Herr Boehringer denn hinsichtlich einer klaren und zweifelsfreien rechtlichen Einordnung der Bundesbank bzgl. des Bundesbankgesetzes vor?
Jacob hat geschrieben:..... nur sind diese wenig zielführend. Wenig zielführend in dem Sinne, dass eben nur das Grundkapital dem Bund zusteht (§2).
§ 3 Aufgaben
Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr.
Jacob hat geschrieben:@Bumerang
Deswegen sehe ich als einzig gangbare Lösung die Herstellung der Rechtsklarheit. Alles andere sind Interpretationen wie es sein sollte und persönliches Wunschdenken (so sehr ich dieses in seinem Kern auch verstehe und nachvollziehen kann).
Aussagen das rund um die rechtliche Stellung der Bundesbank etwas zweifelsfrei klar ist, sind bei der Lösungsfindung wenig zielführend und unterminieren (wissentlich oder unwissentlich) m.M.n. die notwendigen Lösungsschritte.
Bumerang hat geschrieben:...
Lasse mich aber auch eines besseren belehren.
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