Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 18:51
HBS hat geschrieben:@ Quin schrieb:
Wenn du ein Konto eröffnest, gehst du mit dem Institut einen Vetrag ein.
Ich geb dir Geld, du gibst mir Zinsen.
Von einem willkürlich angeordneten prozentualem Abzug steht da sicher nichts.
Der "willkürlich angeordneten prozentualem Abzug" kam doch NICHT von den Banken,
mit dem du einen VERTRAG abgeschlossen hast, ...
... der kam von ganz OBEN, von der EU-Kommission, bzw. dem zypriotischen Parlament.
Auch deine Annahme, das "Bargeld" DEIN Eigentum ist, ist FALSCH !!!
Eigentümer von BARGELD, egal welche Währung, ist IMMER die NOTENBANK, sprich Staatsbank und bleibt Eigentum des jeweiligen Staates, der es dir nur "zur Verfügung" gestellt" hat.
Verbrenne einmal einen 50 Euro-Schein in der Öffentlichkeit, am besten noch vor Fotographen, - ich verspreche dir, das die Vernichtung von deinem "Eigentum" von 50 Euro teurer werden kann.
Von mir aus kann die Bank mir das auch in Gold auszahlen oder in Toastern.
Ist doch egal ob nun in bar oder nicht.
Fakt ist es bleibt ein Vertrag zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person.
Da kann der Staat im Nachhinein nichts dran rütteln, er könnte höchstens die zukünftigen Verträge anpassen.
Selbst wenn ihn der Staat auflöst bleibt es mein Eigentum.
Jegliche Forderungen aus dem rechtmäßig geschlossenen Vertrag bleiben bestehen.
Ich begründe dir das auch kurz:
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.