Aktuelle Zeit: 06.06.2024, 20:04

SILBER.DE Forum

Vorsorgevollmacht

Hier können Sie lesenswerte Nachrichten zur Börse, Euro / Dollar, Öl, Finanzkrise, Inflation, Wirtschaft etc. aus Deutschland und dem Rest der Welt einstellen.

Moderatoren: winterherz, Mahoni, Forum-Team, Mod-Team

libelle
Silber-Guru
Beiträge: 2562
Registriert: 05.09.2010, 14:29

Beitragvon libelle » 08.02.2013, 11:23

betta splendens hat geschrieben:Ich kann jedem nur raten, sich in dieser Thematik an einen Profi (am besten Notar) zu wenden., anstatt auf die Auskünfte und Infos in einem Forum zu vertrauen. .


Sicherlich richtig!

Doch wer den Weg zum Notar aus Kostengründen scheut kann sich ja dennoch informieren.
Die Erfahrung anderer oder Informationen von Beratungsstellen sind sicherlich hilfreich um selbst erst mal eine Vollmacht ausstellen zu können finde ich.
Immer noch besser als gar nichts in den Händen zu halten.

Passend hierzu würde ich z.B wissen wollen, welche Möglichkeiten dem Partner bleiben, (wenn zwar eine Vollmacht vorliegt diese aber nicht notariell beurkundet ist) um ein gemeinsames Haus zu verkaufen.
Die wenigsten haben wahrscheinlich ihrem Partner überhaupt keine Vollmacht ausgestellt und auch da würde mich mal interessieren, welche Möglichkeit bleibt dem Partner dennoch ein gemeinsames (im Grundbuch eingetragenes) Haus zu veräußern, wenn der andere Teil nicht mehr Geschäftsfähig ist.

Kann mir nun überhaupt nicht vorstellen, dass es da keine Möglichkeiten geben soll.
Über einen richterlichen Beschluss sollte so etwas doch immer möglich sein!?
Oder doch nicht??? smilie_08

Hat da wer Erfahrung?

Anzeigen
SILBER.DE Forum
Silberfranke
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 253
Registriert: 13.09.2010, 11:38
Wohnort: Franken

Beitragvon Silberfranke » 08.02.2013, 18:12

Es liegt dann ein Vertretungsausschluss vor.

Das Betreuungsgericht wird dann einen Betreuer, falls der Partner Betreuer ist, einen Ergänzungsbetreuer bestellen.

Das wird mit höchster Wahrscheinlichkeit dann ein Rechtsanwalt sein.

Danach wird das Gericht ein Genehmigungsverfahren bzgl. § 1821 BGB einleiten.

Dazu soll auch der Betroffene selbst angehört werden, ist dies nicht möglich, wird ein weiterer RA zum Verfahrenspflger bestellt, der dann die Interessen des Betreuten noch einmal extra vertritt. (Steht alles irgendwo im FamFG, bin jetzt aber zu faul nochmal nachzuschlagen)

Danach wird das Gericht den Verkauf entweder genehmigen oder auch die Genehmigung verweigern, was vor allem vorkommen kann, wenn das Grundstück unter Verkehrswert verkauft werden soll, möglicherweise wird dann auch noch ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Kosten dieses Verfahrens werden dann aber dem Betroffenen in Rechnung gestellt, wenn dieser vermögend ist.

Das Verfahren dauert natürlich seine Zeit, aber ist es ist damit weitestgehend ausgeschlossen, dass sich irgendwer bereichert, da das Betreuungsgericht allein die Intressen des Betreuten beachtet.

PS: Diese und alle meine vorherigen zu diesem Thema getroffenen Aussagen stellen natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft oder Beratung dar, sondern geben lediglich den jedermann zugänglichen, allgemeinen Inhalt des BGB und für das Verfahren des FamFG wieder.

Wer Rechtsberatung zu seinem konkreten Fall benötigt, der sollte in jedem Fall einen Rechtsanwalt oder Notar gehen, wie betta bereits bemerkt hat.
Zuletzt geändert von Silberfranke am 08.02.2013, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.

betta splendens
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 809
Registriert: 23.11.2011, 10:21

Beitragvon betta splendens » 08.02.2013, 18:37

Silberfranke hat geschrieben:Wer Rechtsberatung zu seinem konkreten Fall benötigt, der sollte in jedem Fall einen Rechtsanwalt oder Notar gehen, wie betta bereits bemerkt hat.
(Obwohl alle RA ganz sicher die Weisheit auch nicht mit dem Löffel gefressen haben)

Genau da liegt der entscheidende Punkt. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschberatung und schlechter Arbeit sind RA und Notare schadensersatzpflichtig. Notare müssen z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftungshöhe von 500 000 Euro/einzelfall abschließen.
Die Kosten für einen Notar sind auch nicht so hoch. Kann sich jeder im Netz drüber schlau machen. Richtet sich grundsätzlich nach dem Wert um den es geht. Für Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen wird ein fiktiver Wert festgelegt. Sollen besondere Rechtsgeschäfte wie z.B. Immobilien eingeschlossen werden richtet sich dies nach dem Verkehrswert der Sache. Höchstbertrag sind 500 Euro ab einen Wert von 500 000 Euro. Fängt aber schon so bei circa 30 Euro an. Die Beträge sind auch nicht willkürlich, sondern in extra Verordnungen festgeschrieben. Infos dazu gibt es zur genüge im Netz.
Erfolgreich gehandelt mit: Kursprophet, holzbaum15, Kluberer, sbaenky, gloriosa, silberfinger007, area51berlin, Silberbär, Satori, friendly, reddshund, Maracuja, baileys23, spike1, And_S, chz1987, SilverEM, una onza plata pura, muenzfuchs, winterherz, HerrHansen, arsulah,flo, SnOOpY78, mambo

Silberfranke
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 253
Registriert: 13.09.2010, 11:38
Wohnort: Franken

Beitragvon Silberfranke » 08.02.2013, 18:59

Ich weiß ja nicht, was du gegen mich hast.
Aber da du dich mit dem Thema ja scheinbar bestens auskennst, schreibe ich hier nichts mehr, wollte eigentlich nur grob das allgemeine Verfahren auf libelles Frage hin erklären.

Ich habe hier keine Antworten auf irgendwelche speziellen Fragen gegeben, aber ich wäre dazu, auch wenn du das scheinbar nicht glaubst, durchaus in der Lage, aber nicht dazu berechtigt.

betta splendens
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 809
Registriert: 23.11.2011, 10:21

Beitragvon betta splendens » 08.02.2013, 19:20

Ich habe überhaupt nichts gegen dich. Hast ja auch selbst darauf hingewiesen, dass man im konkreten Fall besser eine prof. Rechtseinkunft einholen soll. Deshalb sind wir in unserem Standpunkt überhaupt nicht weit voneinander entfernt. Ich wollte da nur noch einmal auf die Haftungsfrage bei falscher Beratung etc. hinweisen. Die ist halt im Forum o.ä. nicht gegeben, im Gegensatz zu den Profis. Das wird aber oft vergessen. Und ja ich kenne mich im Betreuungsrecht und den daran angrenzenden Rechtsgebieten von berufswegen ein wenig aus. Du sicherlich auch, was deinen Aussagen zu entnehmen ist. Ich habe da ja auch keine Einzige von dir fachlich in Frage gestellt.
Deshalb
smilie_50 smilie_57 smilie_50
Erfolgreich gehandelt mit: Kursprophet, holzbaum15, Kluberer, sbaenky, gloriosa, silberfinger007, area51berlin, Silberbär, Satori, friendly, reddshund, Maracuja, baileys23, spike1, And_S, chz1987, SilverEM, una onza plata pura, muenzfuchs, winterherz, HerrHansen, arsulah,flo, SnOOpY78, mambo

libelle
Silber-Guru
Beiträge: 2562
Registriert: 05.09.2010, 14:29

Beitragvon libelle » 08.02.2013, 20:27

Silberfranke hat geschrieben:Ich weiß ja nicht, was du gegen mich hast.
Aber da du dich mit dem Thema ja scheinbar bestens auskennst, schreibe ich hier nichts mehr, wollte eigentlich nur grob das allgemeine Verfahren auf libelles Frage hin erklären.



Dafür danke ich Dir auch sehr, hat mir auf jeden Fall schon mal weiter geholfen.

smilie_14


Libelle

Silberfranke
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 253
Registriert: 13.09.2010, 11:38
Wohnort: Franken

Beitragvon Silberfranke » 08.02.2013, 21:17

smilie_13 , hatte das dann wohl in den falschen hals bekommen.
smilie_57 smilie_57

pac
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 275
Registriert: 08.10.2010, 13:03

Beitragvon pac » 08.02.2013, 22:46

Hat der Vollmachtgeber eine Immobilie, geht es nicht ohne Notar.

Silver-Invest
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 81
Registriert: 19.11.2012, 08:42
Wohnort: Deutschland

Beitragvon Silver-Invest » 08.03.2013, 19:20

"Wer viel Geld hat, kann spekulieren.
Wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren.
Wer kein Geld hat, muss spekulieren."
(André Kostolany, berühmter Börsenspekulant)

Benutzeravatar
Chinese
Silber-Guru
Beiträge: 2206
Registriert: 30.07.2011, 14:44

Beitragvon Chinese » 08.03.2013, 19:24

So etwas wichtiges würde ich nie ohne Notar machen. Die Gebühren kann man vernachlässigen.

Es gibt auch noch die Sparvision wo der Notar nur die Unterschrift beglaubigt.
»Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.« Albert Einstein


Zurück zu „Neue Nachrichten zu Deutschland und der Welt “



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 48 Gäste