Aktuelle Zeit: 06.06.2024, 20:04
betta splendens hat geschrieben:Ich kann jedem nur raten, sich in dieser Thematik an einen Profi (am besten Notar) zu wenden., anstatt auf die Auskünfte und Infos in einem Forum zu vertrauen. .
Sicherlich richtig!
Doch wer den Weg zum Notar aus Kostengründen scheut kann sich ja dennoch informieren.
Die Erfahrung anderer oder Informationen von Beratungsstellen sind sicherlich hilfreich um selbst erst mal eine Vollmacht ausstellen zu können finde ich.
Immer noch besser als gar nichts in den Händen zu halten.
Passend hierzu würde ich z.B wissen wollen, welche Möglichkeiten dem Partner bleiben, (wenn zwar eine Vollmacht vorliegt diese aber nicht notariell beurkundet ist) um ein gemeinsames Haus zu verkaufen.
Die wenigsten haben wahrscheinlich ihrem Partner überhaupt keine Vollmacht ausgestellt und auch da würde mich mal interessieren, welche Möglichkeit bleibt dem Partner dennoch ein gemeinsames (im Grundbuch eingetragenes) Haus zu veräußern, wenn der andere Teil nicht mehr Geschäftsfähig ist.
Kann mir nun überhaupt nicht vorstellen, dass es da keine Möglichkeiten geben soll.
Über einen richterlichen Beschluss sollte so etwas doch immer möglich sein!?
Oder doch nicht???
Hat da wer Erfahrung?