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EU-Parlament erklärt Wasser zum Grundrecht / 09.2003
Entschließung zur Wasserwirtschaft
in Entwicklungsländern -
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Am 4. September verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zu der Mitteilung der EU-Kommission über die Wasserbewirtschaftung in den Entwicklungsländern (Untertitel: "Politik und Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit der EU"). In der Entschließung bestätigt das Parlament unter anderem das Menschenrecht auf Wasser, das schon der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als Grundrecht verankert hat. Die 145 Vertragsstaaten des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verpflichten sich darin, ihren Bevölkerungen einen "gerechten und nicht diskriminierenden Zugang" zu Trinkwasser zu gewährleisten.
Eine Milliarde Euro aus der EU-Wasserinitiative für Trinkwasser
Die im letzten Jahr in Johannesburg gestartete "EU-Wasserinitiative" beinhaltete die Ankündigung, eine Milliarde Euro an EU-Entwicklungshilfe in die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse fließen zu lassen. Das Europäische Parlament hat nun bekräftigt, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser in ausreichender Qualität und Quantität ein Grundrecht ist und dass die Pflicht zu dessen Gewährleistung bei den Regierungen der Staaten liegt. Nach der WHO/UNICEF-Definition bedeutet dies mindestens 20 Liter pro Person und Tag aus einer sauberen Quelle in höchstens einem Kilometer Entfernung (Global Water Supply and Sanitation Assessment Report 2000).
Wasser kann nicht einfach nur als Handelsware betrachtet werden
Wasser dürfe nicht lediglich als Handelsware betrachtet werden, weil "der Zugang zu Trinkwasser unerlässlich für Leben, Gesundheit, Ernährung, Wohlbefinden und Entwicklung ist". Zur Privatisierung der Einrichtungen zur Wasserversorgung stellt fas EU-Parlament fest, dass Privatisierung häufig zu Preissteigerungen führt und dass damit den ärmsten Bevölkerungsschichten in den am wenigsten entwickelten Ländern der Zugang zum Trinkwasser versagt bleibt.
Südafrika:
Wasserprivatisierung als Mitverursacher von Cholera
Die Grüne Parlamentsabgeordnete Hiltrud Breyer sagte dazu: "In Südafrika wurde denjenigen, die die Wasserrechnung nicht bezahlen konnten, einfach der Hahn abgedreht. Dadurch waren Menschen gezwungen waren, verschmutztes Flusswasser zu benutzen, und es kam zum Ausbruch der Cholera. Auch das ist eine Konsequenz der Privatisierungen. Zwischen 2000 und 2002 waren davon allein in Südafrika 140.000 Menschen betroffen."
"Vielfalt bei Wasserversorgung zulassen - lokale Strukturen stützen"
Auch wenn die Privatunternehmen über das erforderliche Know how verfügten, wendeten sie doch häufig Lösungen in Form von Großprojekten an, die auf teurer Technologie beruhten, statt kleine Projekte zu fördern, die sich auf lokale Strukturen stützten. Deswegen betont das Europaparlament, dass die Wasserversorgung in erster Linie als öffentliche Dienstleistung betrachtet werden sollte und daher so organisiert sein muss, dass ein erschwinglicher Zugang zu Trinkwasser für alle ermöglicht wird. Das Parlament empfiehlt daher, "eine große Vielfalt an Wasserversorgungsdiensten anzubieten", wobei es den Behörden in den Entwicklungsländern obliegen soll, den Rechtsrahmen für die Tätigkeit der Wasserversorgungseinrichtungen festzulegen.
Wassermangel-Krankheiten sind nicht zurückgegangen
Das EU-Parlament stellt in seiner Entschließung fest, dass die benachteiligten Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern trotz der Bemühungen der internationalen Völkergemeinschaft weiter an Trinkwasserknappheit leiden. Die von den Geldgebern vorgeschlagenen Lösungen - die hauptsächlich auf der Privatisierung der Trinkwasserversorgung beruhten - seien gescheitert. Die Trinkwasserversorgung dieser Bevölkerungsschichten sei nicht besser geworden, auch die durch mangelnde Trinkwasserqualität bedingten Krankheiten seien nicht zurückgegangen.
GATS-Revision gefordert: Versorgung mit Wasser soll selbstbestimmt sein
Das Europäische Parlament vertritt außerdem die Auffassung, dass es einer Revision der Artikel VI und XXI des WTO-Dienstleistungsabkommens GATS bedarf, um das Recht jedes (Entwicklungs-)Landes zu schützen, frei über seine Form der Trinkwasserversorgung im Sinne des kollektiven nationalen und regionalen Interesses seiner Bevölkerung zu bestimmen.
Mehr Flexibilität bei IWF und Weltbank angemahnt
Die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU sollen zudem die Weltbank und den IWF auffordern, die Art der Wasserbewirtschaftung und -versorgung nicht länger zur Bedingung für Subventionen und Darlehen zu machen und das Recht der Staaten anzuerkennen, frei über ihre eigene Form der Wasserversorgung zu entscheiden - auch darüber, ob diese privat, öffentlich oder gemischt sein soll.
Verbot von Pestizid-Exporten, Prüfung von Geschlechterungerechtigkeiten
EU-Kommission und Mitgliedstaaten werden auch aufgefordert, den Export von Pestiziden, die in der EU verboten sind, einzustellen, da sie die Umwelt verschmutzen und das Grundwasser vergiften und dadurch die Gesundheit der Bevölkerung gefährden. Desweiteren wird eine Prüfung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen aller Wasserprojekte gefordert, um eine gerechte Verteilung von Verantwortung und Nutzen zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten (was u.a. die Verteilung der Arbeit und die bezahlten Beschäftigungsmöglichkeiten einbezieht).
Durch Schuldenerlass Basisversorgung möglich machen
Das Parlamentspapier enthält auch zahlreiche Aussagen zu dem erwähnten Europäischen Wasserfonds, der mit einer Milliarde Euro die Wasserpolitik der Empfängerländer durch eine demokratische Verwaltung und gerechte Verteilung fördern soll. Die Europaparlamentarier fordern u.a. den Einsatz von "Debt-for-Water-Swaps". Bei einem solchen "Schulden-gegen-Wasser-Tausch" sollen die Gläubiger einen Teil der Schulden der AKP-Staaten (Afrika, Karibik- und Pazifikstaaten) erlassen, wobei die frei werdenden Mittel für die Finanzierung von Basisinfrastrukturen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung verwendet werden.
Weitere Entschließung zu Handel und Entwicklung
Ebenfalls am 4. September verabschiedete das Europäische Parlament eine weitere Entschließung "über Handel und Entwicklung" mit dem Untertitel "Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung der Vorteile des Handels".
Keine Profitlogik bei den Gütern Wasser und Boden
In dieser Entschließung heißt es, dass die Europäische Union insbesondere im Rahmen der WTO die Haltung vertreten soll, dass bestimmte wesentliche Güter wie Wasser und Boden sich einer rein profitorientierten Logik entziehen.
Das Europäische Parlament fordert, dass die EU in Bezug auf die Ressource Wasser vier Hauptziele verfolgt:
Anerkennung von Wasser als "gemeinschaftliches Gut", Schaffung von nationalen bzw. regionalen Einrichtungen zur Kontrolle der Wassernutzung
öffentliche Finanzierung des Zugangs zu Wasser
Demokratisierung der Wasserbewirtschaftung durch Einrichtungen zur direkten Beteiligung an der Bewirtschaftung von Quellen, Flüssen und Flussbecken
Förderung einer Erziehung zur verantwortungsvollen und ökologisch vertretbaren Wasserbewirtschaftung
Verhaltenskodex bei Investitionen angemahnt
Das Europäische Parlament fordert die Kommission im Schlusssatz auf, "einen Verhaltenskodex mit ethischen, sozialen und ökologischen Vorschriften für europäische Unternehmen, die Direktinvestitionen in Entwicklungsländern tätigen, zu erlassen, damit diese Unternehmen durch den Handel zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der verantwortungsvollen Regierungsführung und der Achtung der Menschenrechte in den Entwicklungsländern beitragen."
Weitere Informationen:
Europäisches Parlament
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
Hiltrud Breyer - für Sie im Europaparlament
Quelle:
EU-Öko-News Sept. 2003