Aktuelle Zeit: 15.05.2024, 04:16
Silverlady hat geschrieben:Herbstgewitter hat geschrieben:SilberZug hat geschrieben:[quote="Silverlady"]Da es gerade in dieses Trööt gut hineinpasst mal folgende Info:
Ein Händler (Unternehmer) ist nur dann zwingend verpflichtet eine Rechnung auszustellen, wenn der Leistungsempfänger – sprich Käufer – ebenfalls Unternehmer ist.
Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer, KANN er eine Rechnung ausstellen. Und dies bis innerhalb von 6 Monaten …
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung (auch im HGB und BGB nachzulesen – ebenso im UStG sowie Durchführungsverordnung)
Und als Kaufnachweis für eine Versicherung ist eine Rechnung auch nicht notwendig. Zum anderen existieren – egal welche Zahlungsvariante man gewählt hat – Quittungen (Banküberweisung oder Kassenbeleg) welche in Verbindung mit der Willenserklärung – Kaufvertrag, darunter zählt auch ein PN – ausreichend ist. Es reicht auch ein Eigenbeleg. Ansonsten wären ja sämtliche Münzen, die ich privat kaufe nicht durch meine Hausratversicherung im Schadensfall gedeckt …
Was ein Quatsch.
Quatsch ist noch sehr gelinde ausgedrückt. Das Internet ist für manche eine reale Gefahr.
siehe § 14 UStG in Verbindung mit §§ 31-34 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung - so viel zum Quatsch (glaube kaum das man dieses Gesetz als solche bezeichnen kann .... )
Und wers nicht glaubt, kann ja spaßeshalber beim Finanzamt anrufen ....[/quote]
nimm dir die Zeit und lese dir das UStG genau durch und dann lösche am Besten ganz schnell deinen Quatsch. Das Internet ist definitiv nichts für dich. Rechthaberei ist allerdings immer wieder auffallend eine Stärke von Internethobbyjuristen.
exklusiv nur für dich: es geht hier um Rechnungen von Bau Unternehmern.
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