Mit den Banknoten hast Du vollkommen recht, damit darfst du machen was du willst. Münzen zu verfälschen (also z.B. zu löchern) ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit nach §12 des Münzgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (MünzG).
siehe direkt:
(2) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, eine dort genannte Münze nachmacht, verfälscht, zum Verkauf vorrätig hält, feilhält, in den Verkehr bringt oder einführt oder
2. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit Abs. 2, einen dort genannten Gegenstand herstellt, zum Verkauf vorrätig hält, feilhält oder in den Verkehr bringt.
(3) Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 kann geahndet werden.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
(5) Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesschuldenverwaltung.
(6) Ist eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder 2 begangen worden, so können
1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, und
2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
eingezogen werden.
Demnach ist eine Verfälschung, also jedwege Änderung der Münze (im juristischen Sinne übrigens auch eine Vergoldung!) durch einen Unbefugten, d.h. jedermann, abgesehen von der EZB natürlich, strafbar.
Ich denke, dass das der Juwelier wusste.