Aktuelle Zeit: 16.06.2024, 10:32

SILBER.DE Forum

Erfahrung mit Händler Münzhandel 2002

Physisches Silber, Silberaktien, ETF-Fonds oder Derivate? Austausch von Strategien und Erfahrungen zum Thema.

Moderatoren: winterherz, Mahoni, Forum-Team, Mod-Team

Sascha2711
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 96
Registriert: 27.11.2008, 16:29

Erfahrung mit Händler Münzhandel 2002

Beitragvon Sascha2711 » 19.02.2009, 11:28

Hallo,

hat schon jemand Erfahrungen mit Münzhandel 2002 gesammelt???


smilie_14

Anzeigen
SILBER.DE Forum
Benutzeravatar
Der Bär
Silber-Guru
Beiträge: 2066
Registriert: 02.12.2008, 11:53
Wohnort: Nördlich
Kontaktdaten:

Beitragvon Der Bär » 19.02.2009, 11:39

Ja, ich habe schon zweimal bei ihm bestellt.
Bisher sehr gute Erfahrungen. Schnelle und korrekte Lieferung.
Ich würde sagen: Empfehlenswert.
smilie_01
Ich weiß letztlich auch nur, was ich glaube zu wissen.
Eto ... watashi wa baka desu, ne. Honto ni!

Benutzeravatar
Silberstreif
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 60
Registriert: 25.01.2009, 19:23
Wohnort: Hamburg

Beitragvon Silberstreif » 19.02.2009, 13:15

Ich habe bislang von einer Bestellung bei diesem Edelmetallhändler abgesehen, da mir seine AGB's nicht gefallen.

"3. Preise
Die Preise und Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Münzhandel 2002 behält sich vor, Preise auch nach der Bestellung zu ändern. Da wir Tagespreise an unsere Kunden weitergeben. "

Da fehlt mir einfach die Rechtssicherheit.

Nach § 150 Abs. 2 BGB stellt zwar eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen eine Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag dar, den man ja grundsätzlich nicht annehmen muss. Fraglich ist aber, ob aufgrund der AGB der § 150 BGB zwischen den Parteien konkludent abbedungen sein könnte. Auch stellt sich natürlich die Frage nach der Wirksamkeit dieser Klausel.

Da ich aber keinerlei Lust verspühre, vor einer Bestellung erstmal mal die Rechtslage zu erruieren und mich ggf. auch noch in meiner Freizeit mit juristischen Scharmützeln herumzuplagen, bestelle ich bei Händlern ohne entsprechende Klausel. smilie_18

Benutzeravatar
Der Bär
Silber-Guru
Beiträge: 2066
Registriert: 02.12.2008, 11:53
Wohnort: Nördlich
Kontaktdaten:

Beitragvon Der Bär » 19.02.2009, 13:26

Okay, ist was dran.

Aber wie gesagt, ich hatte keine Probleme, auch diesbezüglich nicht.
Ich weiß letztlich auch nur, was ich glaube zu wissen.

Eto ... watashi wa baka desu, ne. Honto ni!

Benutzeravatar
Jimb
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 59
Registriert: 09.02.2009, 09:38

Beitragvon Jimb » 19.02.2009, 15:15

Aber ist doch eigtl klar

Der Händler muss ich halt auch absichern. Wenn er zB morgens die Preise im Shop festlegt, Silber fällt ne Stunde um sagen wir mal 30% und du bestellst bevor er die Preise editieren kann, muss er halt die Chance haben die Preise anzugleichen.

Sehe ich das falsch?

Edit: so eine Klausel haben einige Händler drin

Benutzeravatar
Sumpek
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 789
Registriert: 04.01.2009, 23:51
Wohnort: Essen

Beitragvon Sumpek » 19.02.2009, 15:20

Denke auch, dass die Klausel normal ist...wie du schon sagst, der Händler muss sich vor einen Börsensturz, wie in deinem Beispiel, schützen können :wink:
Geld ist schlecht,
wenn andere es haben (Mark Twain)

Über 30 Mal erfolgreich gehandelt! Gesamt: 26 positive Bewertungen, 0 negative Bewertungen = 100 %

Benutzeravatar
Silberstreif
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 60
Registriert: 25.01.2009, 19:23
Wohnort: Hamburg

Beitragvon Silberstreif » 19.02.2009, 15:56

Naja, die Klausel ist vorliegend so gefasst, dass der Händler stets das Recht hat, seinen Preis nachträglich zu ändern, egal, ob der Kurs 20 Cent oder 20 Dollar fällt. Da sollte man schon mal genau auf den Wortlaut achten. Das Recht der nachträglichen Preisgestaltung ist nicht an einen Kurscrash (also quasi dem Wegfall der Geschäftsgrundlage) gebunden. Sollte dieses Szenario Grundlage für die Klausel sein, könnte man diese auch durchaus anders formulieren. smilie_06

Außerdem bin ich der Meinung, dass wenn überhaupt, konsequenter Weise beiden Vertragsparteien ein solches Recht eingeräumt werden müsste. Es ist nicht einzusehen, warum nur der Händler gegen Kursschwankungen geschützt werden sollte und der Kunde aber nicht.

Im Übrigen könnte ein Verstoß gegen § 309 BGB vorliegen:

BGB § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
1. (Kurzfristige Preiserhöhungen)
eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder
Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss
geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder
Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder
erbracht werden;

Soweit Preiserhöhungsklauseln überhaupt zulässig sind, muss die Klausel nach BGH Rechtsprechung Grund und Umfang der Erhöhung konkret festlegen, ist dies nicht möglich, muss der anderen Vertragspartei ein Recht zur Vertragsauflösung zustehen. Ist hier nicht der Fall.

Soll hier aber kein juristischer Vortrag werden .... :shock:

Jeder kann selbst entscheiden, ob er mit so einer Klausel leben kann oder halt nicht smilie_07

pandafan
Silber-Guru
Beiträge: 3775
Registriert: 13.02.2009, 14:00

Beitragvon pandafan » 19.02.2009, 16:04

das heißt,
die Klausel ist nicht rechtwiedrig? smilie_08 smilie_08

Habe das nicht ganz verstanden smilie_13
smilie_24

Benutzeravatar
Silberstreif
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 60
Registriert: 25.01.2009, 19:23
Wohnort: Hamburg

Beitragvon Silberstreif » 19.02.2009, 16:09

@pandafan

Nee, da hast Du mich falsch verstanden.

Ich habe Zweifel, ob die Klausel in ihrer gegenwärtigen Fassung wirksam ist.

pandafan
Silber-Guru
Beiträge: 3775
Registriert: 13.02.2009, 14:00

Beitragvon pandafan » 19.02.2009, 16:11

ach so,
das sie im Fall der Fälle also nicht wirksam ist?
smilie_14 smilie_14 smilie_14 smilie_14
smilie_24

muenzsammler
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 281
Registriert: 08.02.2009, 15:34

Beitragvon muenzsammler » 19.02.2009, 16:19

ich finde auch, dass solche Klauseln totaler bullshit sind.

Wenn ich nun ne Münze für 15€ kaufe und das Geld überweise und die MÜnze in der Zeit, warum auch immer, um 3€ steigt darf der Händler mir nicht auf einmal 18€ berechnen nur weil meine Bank nicht instant überweist.

Das ist in dem Fall pech für den Händler mMn.

Bzw ihr könnt ja mal Versuchen ne Münze zu kaufen und die Preise in den nächsten 1-2 Tagen beobachten während ihr überweist. Sollte die Münze um ein paar Cent sinken könnt ihr ja mal den Händler anschreiben und sagen dass ihr weniger bezahlen wollt.

100% dass das nicht klappt. Also warum andersrum akzeptieren?

gruß. muenzsammler

edit :) zum shop -> noch nicht dort bestellt.

pandafan
Silber-Guru
Beiträge: 3775
Registriert: 13.02.2009, 14:00

Beitragvon pandafan » 19.02.2009, 16:21

hmmm...
ich habe mal nen Händler gesehen,
der hat das gemacht...
egal, ob die Bank fähig war, zu überweisen...
so ein Sch......
smilie_24

Benutzeravatar
1000er Fein
Silber-Guru
Beiträge: 2351
Registriert: 23.09.2008, 00:24
Wohnort: Wellington, Neuseeland

Beitragvon 1000er Fein » 19.02.2009, 16:25

muenzsammler hat geschrieben:Bzw ihr könnt ja mal Versuchen ne Münze zu kaufen und die Preise in den nächsten 1-2 Tagen beobachten während ihr überweist. Sollte die Münze um ein paar Cent sinken könnt ihr ja mal den Händler anschreiben und sagen dass ihr weniger bezahlen wollt.

100% dass das nicht klappt. Also warum andersrum akzeptieren?


schon gehabt: habe geordert, Preis ist gefallen, war 2 Tage später zum abholen da, und der Händler hat mir den günstigeren Preis gegeben smilie_01 Ist nicht zwingend, aber kann passieren ... smilie_01

pandafan
Silber-Guru
Beiträge: 3775
Registriert: 13.02.2009, 14:00

Beitragvon pandafan » 19.02.2009, 16:27

oder der Preis steigt,
und du musst draufzahlen...
smilie_24

TCB
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 108
Registriert: 13.11.2008, 16:08

Beitragvon TCB » 19.02.2009, 16:59

muenzsammler hat geschrieben:ich finde auch, dass solche Klauseln totaler bullshit sind.Wenn ich nun ne Münze für 15€ kaufe und das Geld überweise und die MÜnze in der Zeit, warum auch immer, um 3€ steigt darf der Händler mir nicht auf einmal 18€ berechnen nur weil meine Bank nicht instant überweist.

Das ist in dem Fall pech für den Händler mMn.


Ganz Deiner Meinung. Jeder Händler weißt seine Zahlunsgziele in der Rechnung aus. Geht in dieser Frist das Geld auf seinem Konto ein, kann der Kurs hingehen wo er will. Am Tage der Bestellung bzw. beim Einstellen des Artikels in den Shop, hat er nämlich einen Verkaufspreis X festgelegt, auf Grundlage seinen Einkaufspreises und dem aktuellen Silber- oder Goldkurs. Sollte der Kurs zwischenzeitlich steigen mindert es lediglich seine Marge im Vergleich zu einem Verkauf zum späteren Zeitpunkt, zu einem eventuell höheren Silberkurs. In dem Moment wo er die Bestellung annimmt (nach Bestelleingang bzw. Bestätigung in Form einer Auftragsbestätigung) ist der Zug für den Händler abgefahren.

Wichtig ist die Angebotsannahme durch den Händler!

MDM, Reppa & Co gehen da auf 'Nummer sicher', die haben in ihren Preisen schon etwaige 'Kursexplosion' einkalkuliert smilie_02

.


Zurück zu „In Silber / Gold investieren und anlegen“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste