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Auf Erfüllung des Vertrages bestehen?

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Maple Leaf
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Beitragvon Maple Leaf » 26.04.2011, 14:15

Wenn du eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommst, muss der Händler auch liefern. Das Problem ist tatsächlich die Umsetzung...
Liebe Grüße vom Ahornblatt

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aurelian

Beitragvon aurelian » 26.04.2011, 14:20

goldhuepfer hat geschrieben:Thema Anwalt: Wieso nicht, hab ne Rechtsschutz - kostet mich ein Lächeln smilie_02


Eine von vielen neuen deutschen Krankheiten:
Klagewut.

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goldhuepfer
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Beitragvon goldhuepfer » 26.04.2011, 14:23

Falscher Smiley:

smilie_10
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Franz
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Re: Auf Erfüllung des Vertrages bestehen?

Beitragvon Franz » 26.04.2011, 14:32

goldhuepfer hat geschrieben:Hallo zusammen,

eine Frage von mir an die juristisch bewanderten unter Euch. Es geht um folgende Situation:

Händler X hat im Internet die 1/2 oz Lunar II Hasen für 17,99 EUR im Angebot und ich fragte an, ob derzeit eine Originalrolle à 20 Stück vorrätig wäre. Antwort: Nein, aber diese kommen nächste Woche wieder rein, wenn ich möchte macht er den Preis fest und benachrichtigt mich nach dem Eintreffen zwecks persönlicher Abholung. Ich bestätigte dies und der Händler schrieb mir sinngemäß "Habe ich notiert und benachrichtige Sie, wenn die Rolle da ist".

Nun ist der Silberkurs gestiegen und die Hasen kaum noch unter 20 EUR zu bekommen. Besagter Händler hat diese ebenfalls auf 21,49 EUR hochgesetzt. Meine Anfrage bleibt unbeantwortet, woraus ich schließe, dass er zu dem "günstigen" Preis nicht mehr liefern will.

Frage: Habe ich hier einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages?

Danke vorab!

Zuletzt bearbeitet von goldhuepfer am 26.04.2011, 15:06, insgesamt einmal bearbeitet


Du hast das Datum abgeändert und daraus nächste Woche gemacht.
Es ist aber wichtig. Warum hast du das abgeändert?

aurelian

Beitragvon aurelian » 26.04.2011, 14:37

Hatte jüngst einen vergleichbaren Fall.
Sehr günstiges Silber gekauft und bereits überwiesen.
Dann zockeltenmehrere sich aalartig windende Mails ein.

Nach der dritten erkennbar ausweichenden Elektropost hab ich von mir aus den Vorschlag gemacht die Nummer einfach zu streichen.

Hatte in Lichtgeschwindigkeit mein Fiat zurück.

Damit solls dann aber auch geregelt sein.
Nach Kunden muß sich der verhinderte Geschäftspartner natürlich zukünftig jenseits von Meinereinem umgucken... smilie_02

Rechtsstreitigkeiten pflege ich bis aufs Messer zu führen(und zu gewinnen!) wenn ich dazu gezwungen werde.
Aber eben nur dann!

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goldhuepfer
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Re: Auf Erfüllung des Vertrages bestehen?

Beitragvon goldhuepfer » 26.04.2011, 15:09

Franz hat geschrieben:
goldhuepfer hat geschrieben:Hallo zusammen,

eine Frage von mir an die juristisch bewanderten unter Euch. Es geht um folgende Situation:

Händler X hat im Internet die 1/2 oz Lunar II Hasen für 17,99 EUR im Angebot und ich fragte an, ob derzeit eine Originalrolle à 20 Stück vorrätig wäre. Antwort: Nein, aber diese kommen nächste Woche wieder rein, wenn ich möchte macht er den Preis fest und benachrichtigt mich nach dem Eintreffen zwecks persönlicher Abholung. Ich bestätigte dies und der Händler schrieb mir sinngemäß "Habe ich notiert und benachrichtige Sie, wenn die Rolle da ist".

Nun ist der Silberkurs gestiegen und die Hasen kaum noch unter 20 EUR zu bekommen. Besagter Händler hat diese ebenfalls auf 21,49 EUR hochgesetzt. Meine Anfrage bleibt unbeantwortet, woraus ich schließe, dass er zu dem "günstigen" Preis nicht mehr liefern will.

Frage: Habe ich hier einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages?

Danke vorab!

Zuletzt bearbeitet von goldhuepfer am 26.04.2011, 15:06, insgesamt einmal bearbeitet


Du hast das Datum abgeändert und daraus nächste Woche gemacht.
Es ist aber wichtig. Warum hast du das abgeändert?


Spielt das eine Rolle? Dachte nicht, daher habe ich es abgeändert um es etwas zu anonymisieren. Wurde aber mit Datum bestätigt...
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Goldhüpfer = Armutszeugnis?

Beitragvon TomTom1 » 26.04.2011, 15:41

Hallo Goldhuepfer, was sie tun möchten ist jemandem ihr vermeintliches „Recht“ aufzwingen, willentlich und wissentlich das dem anderen ein finanzieller Schaden entsteht. Mit anderen Worten, sie sind eine moralische Null ohne Würde und ohne ethisch moralischen Wert. Wenn sie das sein wollen dann gehen sie zum Anwalt und verklagen ihre Mitmenschen, jammern dann aber auch nicht wenn ihre Gier sich als Kontraproduktiv erweist und sie alles verlieren was sie haben. Das Gerichtsverfahren aber in jedem Fall zumindest wenn ich der Verteidiger des Händlers wäre.

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goldhuepfer
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Re: Goldhüpfer = Armutszeugnis?

Beitragvon goldhuepfer » 26.04.2011, 15:59

TomTom1 hat geschrieben:Hallo Goldhuepfer, was sie tun möchten ist jemandem ihr vermeintliches „Recht“ aufzwingen, willentlich und wissentlich das dem anderen ein finanzieller Schaden entsteht. Mit anderen Worten, sie sind eine moralische Null ohne Würde und ohne ethisch moralischen Wert. Wenn sie das sein wollen dann gehen sie zum Anwalt und verklagen ihre Mitmenschen, jammern dann aber auch nicht wenn ihre Gier sich als Kontraproduktiv erweist und sie alles verlieren was sie haben. Das Gerichtsverfahren aber in jedem Fall zumindest wenn ich der Verteidiger des Händlers wäre.


Hui, für deinen zweiten Beitrag nicht übel. Du hast auch echt kapiert, worum es mir hier ging. Wenn du noch einen Beitrag schreibst von der Güte, hat das Forum schon ganze 3 (!!!) Beiträge von dir, auf die es nicht verzichten kann.

Und damit soll es nun gut sein mit meiner Frage! Scheinbar kennt da der Herr Newcomer nicht mal den "Achtung Ironie"-Smiley smilie_12
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Samsa
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Re: Goldhüpfer = Armutszeugnis?

Beitragvon Samsa » 26.04.2011, 16:01

TomTom1 hat geschrieben:Hallo Goldhuepfer, was sie tun möchten ist jemandem ihr vermeintliches „Recht“ aufzwingen, willentlich und wissentlich das dem anderen ein finanzieller Schaden entsteht. Mit anderen Worten, sie sind eine moralische Null ohne Würde und ohne ethisch moralischen Wert. Wenn sie das sein wollen dann gehen sie zum Anwalt und verklagen ihre Mitmenschen, jammern dann aber auch nicht wenn ihre Gier sich als Kontraproduktiv erweist und sie alles verlieren was sie haben. Das Gerichtsverfahren aber in jedem Fall zumindest wenn ich der Verteidiger des Händlers wäre.


Das geht jetzt aber ein bisschen zu weit! smilie_47
Sicherlich kann man sich darüber streiten ob es jetzt wirklich sein muss sich hier rechtlich zur Wehr zu setzen. Es sind ja im Endeffekt nur ein paar Euro.
Aber die moralische Verfehlung liegt doch klar auf Seiten des Händlers, der einen Preis in Aussicht stellt, an den er sich bei für ihn ungünstigerer Lage plötzlich nicht mehr halten will.
Man stelle sich die Sachlage einfach mal umgekehrt vor...

Nur weil man sich nicht verarschen lassen will ist man noch lange kein unmoralischer Mensch smilie_18 ...
Zuletzt geändert von Samsa am 26.04.2011, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
Der frühe Vogel fängt den Wurm - doch erst die zweite Maus kriegt den Käse ...

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goldhuepfer
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Beitragvon goldhuepfer » 26.04.2011, 16:10

So sehe ich es eben auch, danke Dir Samsa!

@TomTom1: Alles weitere kannste ja dann im "Ich will streiten"-Thread loswerden.
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SilberstattPapier
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Beitragvon SilberstattPapier » 26.04.2011, 16:42

Händler will nicht mehr? Kein Problem: es gibt genügend andere! Ich würde da gar keine große Safari draus machen.
Silber steigt oder fällt nicht, es sind die Papierscheinchen mit welchen man es handelt, die sich ändern.

Rompeprop
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Re: Goldhüpfer = Armutszeugnis?

Beitragvon Rompeprop » 26.04.2011, 16:49

TomTom1 hat geschrieben:Hallo Goldhuepfer, was sie tun möchten ist jemandem ihr vermeintliches „Recht“ aufzwingen, willentlich und wissentlich das dem anderen ein finanzieller Schaden entsteht. Mit anderen Worten, sie sind eine moralische Null ohne Würde und ohne ethisch moralischen Wert. Wenn sie das sein wollen dann gehen sie zum Anwalt und verklagen ihre Mitmenschen, jammern dann aber auch nicht wenn ihre Gier sich als Kontraproduktiv erweist und sie alles verlieren was sie haben. Das Gerichtsverfahren aber in jedem Fall zumindest wenn ich der Verteidiger des Händlers wäre.

Happig!
Da lehnste dich jetzt ein bisschen gar weit aus dem Fenster.
Der Händler ist ganz klar ein Arsch, wenn er was abmacht, sich aber nicht daran hält. Ob man das jetzt Einklagen muss oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und das muss jeder selber wissen.
Unterm Strich bleibt aber - da wiederhole ich mich gerne - dass der Händler ein Arsch ist...

Franz
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Re: Auf Erfüllung des Vertrages bestehen?

Beitragvon Franz » 26.04.2011, 16:49

goldhuepfer hat geschrieben:
Franz hat geschrieben:
goldhuepfer hat geschrieben:Hallo zusammen,

eine Frage von mir an die juristisch bewanderten unter Euch. Es geht um folgende Situation:

Händler X hat im Internet die 1/2 oz Lunar II Hasen für 17,99 EUR im Angebot und ich fragte an, ob derzeit eine Originalrolle à 20 Stück vorrätig wäre. Antwort: Nein, aber diese kommen nächste Woche wieder rein, wenn ich möchte macht er den Preis fest und benachrichtigt mich nach dem Eintreffen zwecks persönlicher Abholung. Ich bestätigte dies und der Händler schrieb mir sinngemäß "Habe ich notiert und benachrichtige Sie, wenn die Rolle da ist".

Nun ist der Silberkurs gestiegen und die Hasen kaum noch unter 20 EUR zu bekommen. Besagter Händler hat diese ebenfalls auf 21,49 EUR hochgesetzt. Meine Anfrage bleibt unbeantwortet, woraus ich schließe, dass er zu dem "günstigen" Preis nicht mehr liefern will.

Frage: Habe ich hier einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages?

Danke vorab!

Zuletzt bearbeitet von goldhuepfer am 26.04.2011, 15:06, insgesamt einmal bearbeitet


Du hast das Datum abgeändert und daraus nächste Woche gemacht.
Es ist aber wichtig. Warum hast du das abgeändert?


Spielt das eine Rolle? Dachte nicht, daher habe ich es abgeändert um es etwas zu anonymisieren. Wurde aber mit Datum bestätigt...


Es war der 21.4. genannt , also ein Fixkauf. Da die Shops soweit ich sie kenne alle Sofortzahlung als Bedingung haben, wärst du rechtlich in Zahlungsverzug sofern du nicht bezahlt hast. Es könnte also theoretisch sein das der Shop wegen Zahlungsverzug nicht geliefert hat.

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eurokrem
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Beitragvon eurokrem » 26.04.2011, 17:29

oh jee,ich glaube ich weiß welche Händler gemeint ist,ich habe am 18.04. bezahlt und bis jetzt noch gar nix mitgekriegt vom Händler,also Rechnung per email bekommen,Ware vorrätig und alles wie bei jedem normalen Händler(dachte ich),Heute nach Login sehe ich im Status steht _Aktiv_ was immer das es heißen mag,kein Zahlungseingang kein gar nix,vorher habe ich ihn eine email gesendet mit bitte um Geldeingang bestätigung,war aber nicht nur eine Rolle 1/2 oz Hase für 17,99,das Geld schwirt jetzt irgendwo im Digitalen Nirvana beim Händler und wenn es ganz blöd läuft krieg ich die Kohle nach Paar Wochen zurück mit einer Herzschmerz email . smilie_43
Bye bye Silber.de

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Maple Leaf
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Beitragvon Maple Leaf » 26.04.2011, 22:04

Warum kauft ihr eigentlich nicht einfach bei seriösen Händlern?
Liebe Grüße vom Ahornblatt


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