Aktuelle Zeit: 28.04.2024, 18:56
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SilberZug hat geschrieben:Nein hast du nicht. Der Vertrag kommt erst mit der Auslieferung zustande. Das heißt du hättest sogar das Geld schon überwiesen haben können und der Händler hätte selbst danach noch sagen können, ach nö, doch nicht. Geld bekommst du dann natürlich wieder, aber ebend auch keine Ware.
Das er jetzt garnichtmehr Antwortet ist zwar schade, aber einfach dort nichtmehr bestellen. Es wäre natürlich auch schön zu erfahren welcher Händler dies ist, wenn das hier erlaubt ist.
Kinopio hat geschrieben:SilberZug hat geschrieben:Nein hast du nicht. Der Vertrag kommt erst mit der Auslieferung zustande. Das heißt du hättest sogar das Geld schon überwiesen haben können und der Händler hätte selbst danach noch sagen können, ach nö, doch nicht. Geld bekommst du dann natürlich wieder, aber ebend auch keine Ware.
Das er jetzt garnichtmehr Antwortet ist zwar schade, aber einfach dort nichtmehr bestellen. Es wäre natürlich auch schön zu erfahren welcher Händler dies ist, wenn das hier erlaubt ist.
Ich bin kein Experte. Aber soweit ich weiss, kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zustande. Als Kunde kann man ja auch nicht einfach abspringen, weil evtl. der Kurs gesunken ist. Wäre mal interessant zu wissen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht.
LG, Kinopio
Samsa hat geschrieben:Hi Goldhüpfer,
es wäre natürlich von Vorteil wenn man die gesamte Korrespondenz zwischen dir und dem Händler kennen würde, aber so wie du den Sachverhalt beschreibst kannst du schon auf Erfüllung und den Preis von 17,99€ bestehen.
Eure Abmachung ist grundsätzlich bindend (auch wenn sie nur mündlich war) und der Händler hat sich ja gerade nicht vorbehalten den Preis anzupassen. Im Gegenteil...
Es dürfte aber evtl. schwierig sein den Händler davon zu überzeugen und ich nehme mal an du hast auch keine Lust wegen den paar Euro zum Anwalt zu rennen.
Falls du irgendwas schriftlich hast würde ich ihm das nochmal zukommen lassen und auf Erfüllung pochen.
@Silberzug:
Warum du annimmst der Vertrag komme erst mit Lieferung zustande erschließt sich mir leider nicht. Warum sollte das so sein?
Die Anspruch auf Lieferung/Leistung ist ja schließlich Folge des Vertrages und nicht dessen Voraussetzung.
Auch die Bezahlung hat grundsätzlich nichts mit dem Zustandekommen des Vertrages zu tun.
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Der Vertrag kommt erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung und Rechnung mittels E-Mail, Fax oder Briefsendung, spätestens durch Auslieferung des Liefergegenstands zustande.
SilberZug hat geschrieben: Ich sehe im Internet eine Unze Silber für 3,30 Euro. Kaufe natürlich sofort und bekomme auch automatisch die Auftragsbestätigung. Dann habe ich trotdem kein Recht auf Lieferung.
SilberZug hat geschrieben:Samsa hat geschrieben:Hi Goldhüpfer,
es wäre natürlich von Vorteil wenn man die gesamte Korrespondenz zwischen dir und dem Händler kennen würde, aber so wie du den Sachverhalt beschreibst kannst du schon auf Erfüllung und den Preis von 17,99€ bestehen.
Eure Abmachung ist grundsätzlich bindend (auch wenn sie nur mündlich war) und der Händler hat sich ja gerade nicht vorbehalten den Preis anzupassen. Im Gegenteil...
Es dürfte aber evtl. schwierig sein den Händler davon zu überzeugen und ich nehme mal an du hast auch keine Lust wegen den paar Euro zum Anwalt zu rennen.
Falls du irgendwas schriftlich hast würde ich ihm das nochmal zukommen lassen und auf Erfüllung pochen.
@Silberzug:
Warum du annimmst der Vertrag komme erst mit Lieferung zustande erschließt sich mir leider nicht. Warum sollte das so sein?
Die Anspruch auf Lieferung/Leistung ist ja schließlich Folge des Vertrages und nicht dessen Voraussetzung.
Auch die Bezahlung hat grundsätzlich nichts mit dem Zustandekommen des Vertrages zu tun.
Alleine schon das mündliche Absprachen nicht bindend sind, wird der Händler in seinen AGB verankert habe. So hat es zumindest, fast jeder. Aber du hast vollkommen recht mit der Rechtsberatung hier,rofl. Bring denn TE noch in Schwierigkeiten.
Aber warum rumdiskutieren, wir werden sehen ob er seine Münzen zu dem Preis bekommt oder nicht. Dann sehen wir ja wer Recht hatte. Der Recht haben und bekommen sind ja 2 verschiedene Dinge.
Milchfleck hat geschrieben:SilberZug hat geschrieben: Ich sehe im Internet eine Unze Silber für 3,30 Euro. Kaufe natürlich sofort und bekomme auch automatisch die Auftragsbestätigung. Dann habe ich trotdem kein Recht auf Lieferung.
sicher??
"Im Internet gesehen" = Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes"
"kaufe natürlich sofort" = Angebot, zu diesem Preis und den Bedingungen zu kaufen
"Auftragsbestätigung" = Annahme
für mich ist da ein Vertrag zustandegekommen.
Die AGBs der Händler sind vor Gericht auch nicht immer wasserfest. Die dürfen nämlich mit ihren AGB deine Rechte als Käufer nicht beschränken, im Zweifel gilt dann BGB
es grüßt der Milchfleck
Milchfleck hat geschrieben:"Im Internet gesehen" = Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes"
"kaufe natürlich sofort" = Angebot, zu diesem Preis und den Bedingungen zu kaufen
"Auftragsbestätigung" = Annahme
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