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Daten löschen lassen beim Händler

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Boey-Jesus-Christus
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Daten löschen lassen beim Händler

Beitragvon Boey-Jesus-Christus » 10.02.2010, 14:04

Hallo Leute,

kann man bei einem Händler Daten löschen lassen?

Ich bin nicht begeistert das die Rechnungen online zu sehen sind.

In Deutschland kann man doch das löschen der eigenen Daten noch verlangen oder? Wem ausser den Fiskus soll das dienen?

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Rompeprop
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Beitragvon Rompeprop » 10.02.2010, 14:25

Schreib halt den Händler an und sag, dass er es machen soll.
Mehr als nein sagen, kann er ja nicht...

Iring
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Beitragvon Iring » 10.02.2010, 14:39

oder du kaufst einfach anonym...
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edson
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Beitragvon edson » 10.02.2010, 14:49

@boey, lass doch bei allen Firmen, bei denen du je Kunde warst, deine Daten löschen.

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999.9
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Beitragvon 999.9 » 10.02.2010, 15:21

Jeder Händler in Deutschland muss gesetzlich geregelte Aufbewahrungsfristen von seinen "Handelsbriefen" (Rechnungen, Auftragsbestätigungen etc.) einhalten. Momentan sind das 6 Jahre.

Grundlage für Aufbewahrungsfristen ist u. a. § 257 HGB, sowie die Abgabenordnung, die im Bereich des Steuerrechts die Aufbewahrungspflichten regelt.

http://dejure.org/gesetze/HGB/257.html
Nichts hasst der im Denken geschulte mehr als die Negation der Logik.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! "Man kann manche Menschen immer und alle Menschen manchmal täuschen, aber man kann nicht alle Menschen immer täuschen." Abraham Lincoln (1809-1865)

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1000er Fein
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Re: Daten löschen lassen beim Händler

Beitragvon 1000er Fein » 10.02.2010, 17:46

Boey-Jesus-Christus hat geschrieben:Ich bin nicht begeistert das die Rechnungen online zu sehen sind.

In Deutschland kann man doch das löschen der eigenen Daten noch verlangen oder? Wem ausser den Fiskus soll das dienen?


Erkläre das mal bitte mit "Rechnungen Online" ... smilie_08

Also wenn du per Internet bestellt und per Überweisung bezahlt hast,
gibt es keine möglichkeit dies zu löschen ...

Du kannst deine Addresse aus Spam-Verteilern austragen etc,
den rest braucht doch der deutsche Bürokratie Wahnsinn :shock:

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Silberzahn
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Beitragvon Silberzahn » 10.02.2010, 21:51

Habe dazu noch etwas wichtiges gefunden:
Umsatzsteuergesetzt (UStG) § 14b Abs. 1:
"Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten hat ...., zehn Jahre aufzubewahren. :(

Auf Antrag wird und kann der Händler keine Rechnung löschen !
Im Zweifelsfall also anoym kaufen, was ja bis zu festgesetzten Grenzen völlig legal ist.

Gruß, silberzahn

Diplomat
1 Unze Mitglied
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Registriert: 01.02.2010, 16:09

Beitragvon Diplomat » 10.02.2010, 22:31

...und, ich kann mir gut vorstellen, dass der Finanzbeamte, welcher eine Außenprüfung bei einem Münzhändler durchführt die ein oder andere Kontrollmitteilung an Finanzämter der Käufer macht, um zu klären, ob größere Summen aus legal versteuertem Geld kommen können ;)

aurelian

Beitragvon aurelian » 10.02.2010, 23:23

Durchaus ein weiterer Grund bei unterschiedlichen Händlern zu kaufen!


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