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Schubidu » 02.07.2022, 21:42 hat geschrieben:Bei Verkäufen innerhalb der Familie gilt es zu beachten, dass hier Grunderwerbsteuer beim Käufer anfällt.
Bei innerfamiliärem Verkauf von Land- und forstwirtschaftlichem Besitz wird zudem noch Einkommenssteuer beim Verkäufer fällig auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert.
Bei Verwandten gerader Linie (Eltern - Kind / Großeltern - Enkel) fällt keine Grunderwerbsteuer an, soweit ich weiß. Meine Frau und ich haben noch zu DM-Zeiten das Haus vom (Schwieger-)Vater für 110.000 DM käuflich erworben, der Rest des Hauses fiel unter vorgezogene Erbschaft / Schenkung. Der Kaufpreis war so gestaltet, dass ca. 10% der Fläche für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer wegfiel und der Kaufpreis der übrigen 100.000 DM die volle Eigenheimzulage von jährlich 2.500 DM für die nächsten 8 Jahre anfiel. Nachweisen musste man natürlich die Zahlung mit Kontobelegen, denn nur sagen, dass Geld geflossen sei, reicht nicht.
Sollte man außer der satten Grunderwerbsteuererhöhung auch die Ausnahme bei der Befreiung bei innerfamiliären Verkauf später gekippt haben?