Aktuelle Zeit: 19.04.2024, 04:52
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Moderatoren: winterherz, Forum-Team, Mod-Team, Mahoni
AGJaeger hat geschrieben:Die erste Frage, die man sich stellen würde, ist, OB ÜBERHAUPT RECHTSKRÄFTIG EIN KAUFVERTRAG ZUSTANDE GEKOMMEN ?
(Zwei übereinstimmende Willenserklärungen)
Wurde gekauft und bezahlt und der Händler liefert nicht? War man sich über Preis, Lieferzeitpunkt und Art der Ware handelseinig?
Oder wurde nur in den Raum gestellt "Ich bräuchte noch zwei 10 Gramm Barren..."
?
Fragen über Fragen...die den Vorgang nach Beantwortung heller werden lassen
Stefan20 hat geschrieben:Ich würde definitiv rechtlich vorgehen. Zur Not vom Anwalt beraten lassen
muenzfuchs hat geschrieben:???
Um welche Bestellungen geht es denn?
Bitte per pn oder email am besten
Bei mir ist alles ok...
muenzfuchs hat geschrieben:???
Um welche Bestellungen geht es denn?
Bitte per pn oder email am besten
Bei mir ist alles ok...
lubucoin hat geschrieben:...
Da ich eine Sammelbestellung angefangen hatte, hab ich mir da anfangs wenig Gedanken darüber gemacht,
aber seit einem Monat antwortet er weder per Email noch ist er telefonisch zu erreichen.
...
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