Seite 1 von 1

Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 10:46
von edel-metall
Hallo Forengemeinde,

was ist, wenn ich bei einem Händler A anonym Gold/Silber kaufe und bei einem fremden Händler B anonym verkaufe:
Muss ich bei Händler B eine Quittung/"Eigentumsbescheinigung" ;-) vorlegen oder kaufen die Händler ohne irgendwelche Fragen zu stellen?

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 16:07
von Unzen999
Gute Frage smilie_01Da meine Lebensgefährtin sich 0,0 für Silber interessiert ständ sie bei einem plötzlichen Ableben von mir mit den 4 oder 5 Andorras erstmal bescheiden da. Ich habe ihr in weiser Vorrausicht, die Telefonnummer vom Leihhaus Lohmann (steht ja meistens an der Spitze beim HA) gegeben. Eventuell hat ja jemand schon mal den Händlerankauf in Anspruch genommen und könnte seine Erfahrung kurz mitteilen. P.S. Vom Händlerkauf existieren noch alle Rechnungen von im Forum gehandelten Käufen wirds ja da naturgemäß was dünner. Vielen Dank!

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 16:20
von Aurifer
#

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 19:02
von a.lipschitz
Wenn du bei einem Händler anonym kaufst, bekommst du übrigens eine Rechnung über deinen Kauf mit allen Angaben inkl. Warenbezeichnung, es steht nur nicht dein Name drauf.

Ansonsten kann ich auch bestätigen, dass Herkunftsnachweise in aller Regel nicht erforderlich sind, es sei denn, der Händler hat erhebliche Zweifel und will sich doppelt absichern.
Bei Verkäufen gegen bar wirst du dich ausweisen müssen, bei Zahlung auf ein Konto nicht unbedingt. Lohmann z.B. will im Versandankauf keine Ausweiskopie haben.

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 19:07
von lifesgood
... dafür hat er im Versandankauf, Deinen Namen, Deine Anschrift und Deine Bankverbindung.

Anonym an einen Händler zu verkaufen ist meiner Erfahrung nach nicht möglich. Ich sehe aber (zumindest momentan) keinen Grund, der einen anonymen Verkauf zwingend erforderlich machen würde.

lifesgood

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 20:00
von Unzen999
@Aurifer, @a.lipschitz, @lifesgood smilie_14 Vielen Dank für die hilfreichen Infos!

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 21:50
von bestone
Wie sieht es aus wenn ich dem Händler z.B. Silber anbiete und im Gegenzug für den "Verkaufspreis" Gold abnehme - oder eben umgekehrt ?

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 22:21
von winterherz
In aller Regel lassen sich Händler selten auf einen direkten Tausch ein. Das eingelieferte Material dürfte meist als Wareneingang und das ausgelieferte Material als Warenausgang in den Büchern auftauchen.

Mich würde der Hintergrund der Eingangsfrage als neugieriregn Foristen interessieren..... Ist da eine Arbitrage geplant? Oder geht es um einen VK in ferner Zukunft? Oder plant der Fadenersteller die Diskrepanzen von An- und Verkauf zu nutzen, die zumindest auf den ersten Blick beinigen Ausgaben darauf schließen lassen können, dass es Händler gibt, die teurer ankaufen, als andere verkaufen??

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 31.08.2016, 22:24
von barbarossapatina
bestone hat geschrieben:Wie sieht es aus wenn ich dem Händler z.B. Silber anbiete und im Gegenzug für den "Verkaufspreis" Gold abnehme - oder eben umgekehrt ?


Ein seriöser Händler wird Gold gegen Silber bzw. Silber gegen Gold nicht mit Dir anonym tauschen.

Der Verkauf des Silbers (19 % MwSt. oder Differenzbesteuerung) bzw. des steuerbefreiten Goldes wird gerne auch ohne personalisierte Rechnung (sogen. Tafelgeschäft) erfolgen. Ausweis nicht erforderlich. Wozu auch?

Dein Gold und Silber wird angekauft. Allerdings nur gegen Vorlage eines Ausweises, da die Münzen auch aus Diebesgut oder Hehler Ware stammen könnten und kein seriöser Händler wird sich gegenüber der Staatsanwaltschaft dem Anfangsverdacht einer Hehlerei aussetzen:

"Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." - § 259 StGB

Gruß smilie_24

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 01.09.2016, 06:12
von waschbaer
Einen Nachweis über den legalen Erwerb wirst du bei Verkauf i.d.R. nicht vorlegen müssen. In vielen Fällen liegt der ja eh nicht vor, weil Kauf zig Jahre zurück oder im Forum oder in der Bucht von privat gekauft etc. Es gibt jedoch Händler, die verlangen eine Erklärung in Stil von "ich versichere, dass die zum Verkauf angebotene Ware mein Eigentum ist" oder sowas ähnliches. Das ist ja ok und auch verständlich.

Anonym verkaufen kannst du evtl. in einem Goldankauf-Shop. Hab das mal getestet mit nem 10g Goldbarren, drei Shops, drei unterschiedliche Ankaufpreise (zwei unterirdisch, einer wäre ok gewesen), zwei wollten meinen Ausweis sehen, der dritte nicht (der mit dem schlechtesten Preis). Der mit dem Gaga-Preis meinte übrigens dass das ja nur 999er Gold ist und er mir daher nur 90% vom Tagespreis bieten kann, und davon gehen dann noch 19% MwSt. ab. Das mit 90% Ankaufspreis ist ja ok, da Händlerspanne, aber die Begründung "weil das ja auch nur 999er Gold ist" war schon der Hammer. Und dann minus Märchensteuer ... Habe mich artig für das Angebot bedankt und bin wieder gegangen.

Denke Tausch Gold/Silber machen die wenigsten. Ebenso meist keine Verrechnung mit neuen Käufen desselben Materials, sondern wenn du gleichzeitig was anderes kaufst sind das für den Händler zwei getrennt verbuchte Geschäfte, um das sauber zu trennen und zu dokumentieren.

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 01.09.2016, 06:36
von lifesgood
bestone hat geschrieben:Wie sieht es aus wenn ich dem Händler z.B. Silber anbiete und im Gegenzug für den "Verkaufspreis" Gold abnehme - oder eben umgekehrt ?


... ich hab das ja schon ein paar mal bei einem namhaften Händler in Bayern gemacht, allerdings in die andere Richtung. Gold in Silber getauscht.

Es verhält sich so, wie hier schon geschildert, das sind zwei separate Geschäfte mit separater Abrechnung, das Eine der Ankauf des Goldes und das Andere der Verkauf des Silbers.

lifesgood

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 01.09.2016, 09:46
von silberschatzimsee
winterherz hat geschrieben:In aller Regel lassen sich Händler selten auf einen direkten Tausch ein. Das eingelieferte Material dürfte meist als Wareneingang und das ausgelieferte Material als Warenausgang in den Büchern auftauchen.

Mich würde der Hintergrund der Eingangsfrage als neugieriregn Foristen interessieren..... Ist da eine Arbitrage geplant? Oder geht es um einen VK in ferner Zukunft? Oder plant der Fadenersteller die Diskrepanzen von An- und Verkauf zu nutzen, die zumindest auf den ersten Blick beinigen Ausgaben darauf schließen lassen können, dass es Händler gibt, die teurer ankaufen, als andere verkaufen??



Habe ich schon oefters via gold.de gesehen aber die Unterschiede sind so marginal das man Tonnen davon kaufen muesste um es halbwegs wirtschaftlich betreiben zu koennen.

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 01.09.2016, 13:15
von Friedrich 3
winterherz hat geschrieben:Mich würde der Hintergrund der Eingangsfrage als neugieriregn Foristen interessieren..... Ist da eine Arbitrage geplant? Oder geht es um einen VK in ferner Zukunft? Oder plant der Fadenersteller die Diskrepanzen von An- und Verkauf zu nutzen, die zumindest auf den ersten Blick beinigen Ausgaben darauf schließen lassen können, dass es Händler gibt, die teurer ankaufen, als andere verkaufen??


Dieser Gedanke sprang mich regelrecht an als ich das Startposting gelesen habe...ein Schelm der böses denkt... smilie_02

Re: Ablauf bei Verkauf an Händler

Verfasst: 01.09.2016, 16:43
von a.lipschitz
bestone hat geschrieben:Wie sieht es aus wenn ich dem Händler z.B. Silber anbiete und im Gegenzug für den "Verkaufspreis" Gold abnehme - oder eben umgekehrt ?

Man muss bedenken, dass es einen rechtlichen Unterschied macht, ob der Händler Geld oder Ware als Gegenleistung erhält. An gestohlener Ware kann er nicht gutgläubig Eigentum erwerben, an gestohlenem Geld hingegen schon (§ 935 Abs. 2 BGB). Sofern er also Ware annimmt, wird er immer versuchen, sich wenn möglich abzusichern.

Und falls jetzt jemand auf die Frage kommt, wie es denn z.B. mit einer 100 Euro-Goldmünze aussieht, die ja neben Gold auch Geld ist: Meines Erachtens ist die kein "Geld" im Sinne des § 935 BGB, weil ihr Handelswert den Nennwert deutlich übersteigt und sie daher faktisch keine Zahlungsmittelfunktion hat.

Bei einem Silberzehner, den der Händler im Ankauf auch nur zu 10 Euro bewertet, könnte man vermutlich "Geld" i.S.d. § 935 BGB bejahen. Das ist jetzt aber eher was für juristisch Spitzfindige.