Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 05:17
puffi hat geschrieben:Es wäre vielleicht gut sich mit Kaufverträgen auseinander zu setzen bevor man laut brüllt....
Insbesondere dem Feld gewerblich versus privat und wann ein Eigentumsübergang stattfindet ("meine schönen Münzen").....BGB hilft.....goog... auch
Ich sehe keine Fahrlässigkeit des Händlers, sondern nur Paranoia des Kaufenden, der anscheinend in seiner eigenen Rechtsauffassung lebt....
und wenn jemand deine email geknackt hat ist dies alleinig deine Schuld, ja ich weis Geiz ist geil. Anders ist es bei Verbrechern die dein Leben oder das Leben deiner Familie bedroht um beim Abholen deiner Investition sich zu bereichern... aber kein "Professioneller" geht da um ein paar hundert € nicht dran, die Strafe ist für 500€ fast gleich wie für 5.000.000€. Rechnet sich nicht.
Nun ja, ist ja mittlerweile hier üblich, gelle barny68?. "Hab gehört, ging da nicht mal was", alle anderen sind böse, etc.....vielleicht war ja der Händler ein Flüchtling, Asylbewerber, Migrant, Spätaussiedler, Russlanddeutscher mit Schäferhund....
Aaaarg....
Interessant ... ich habe einen gültigen Kaufvertrag und meinen Teil der Vereinbarung bereits geleistet. Wenn nun der Händler die für mich reservierten und von mir bereits bezahlten Münzen anderweitig herausgibt und dann mir gegenüber seinen Teil des Kaufvertrags nicht mehr erfüllen kann, erhalte ich zwar mein Geld zurück, aber nicht die Münzen, die ich haben wollte. Daher trifft der Spruch "Meine schönen Münzen" durchaus zu. Und nein, wenn mein Emailaccount gehackt würde, wäre es nur dann meine Schuld, wenn ich fahrlässig gehandelt hätte. In der Regel ist dann aber der Provider Schuld.