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Physisches Silber, Silberaktien, ETF-Fonds oder Derivate? Austausch von Strategien und Erfahrungen zum Thema.

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Rollmops
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Beitragvon Rollmops » 12.03.2012, 11:15

mike_2210 hat geschrieben:, da Anwälte nerven kosten...

Da kann ich nicht zustimmen

Mittlerweile suche ich in bestimmten Situationen sofort einen Anwalt auf um meine eigenen Nerven zu schonen. Lieber nehme ich es in Kauf dass ich die 150 Euro für den Schriftverkehr des Anwalts aus eigener Kasse zahlen muss, als dass ich es zulasse dass so Fall mich zu stark mental belasted.

In dem hier diskutierten Fall wäre ich warscheinlich schon längst bei meinen Anwalt gewesen.
Wir sprechen hier nicht über eine Münze die um den Spottpreis gehandelt wird, sondern um eine die einen erheblichen Sammleraufschlag hat. In so einem Fall spielt es schon eine grosse Rolle wenn die gelieferte Ware nicht der Beschreibung entspricht. Druck Dir die ursprüngliche Beschreibung und den Schriftverkehr aus und suche Dir einen guten Anwalt der vermittelt. Das sparrt Nerven und im günstigsten Fall erkennt die Gegenseite dass es besser ist den Kauf rückabzuwickeln und Deine Anwaltkosten zu übernehmen als zuzulassen dass die Geschichte vor Gericht landet.
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dr.exe
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Beitragvon dr.exe » 12.03.2012, 11:19

irgend jemand aus dem board könnte den Händler ja anschreiben und nach den Adressdaten fragen (man erfindet ein angebliches 2tes Problem, der Händler wird sich bestätigt fühlen), und wenn er dann auch noch die Adressdaten rausrückt, kanns richtig richtig böse enden für ihn^^.

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Rollmops
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Beitragvon Rollmops » 12.03.2012, 11:21

@dr.exe smilie_18

Finde ich nicht gut
Ich kämpfe lieber mit offenen Vesier
Ausserdem ist Dein Vorschlag nur dann zielführend wenn man jemand anderes fertig machen will.
An der beschädigten Münze und der schlechten Bewertung ändert es gar nichts. Wenn man daran was ändern will muss man andere Wege gehen
Zuletzt geändert von Rollmops am 12.03.2012, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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alfi222
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Beitragvon alfi222 » 12.03.2012, 11:30

dr.exe hat geschrieben:irgend jemand aus dem board könnte den Händler ja anschreiben und nach den Adressdaten fragen (man erfindet ein angebliches 2tes Problem, der Händler wird sich bestätigt fühlen), und wenn er dann auch noch die Adressdaten rausrückt, kanns richtig richtig böse enden für ihn^^.


Ist nicht gerade die feine englische Art und da besagter Händler mit hoher Wahrscheinlichkeit hier mitliest wäre dies auch vergebene Mühe.

Ich denke dieser Sachverhalt wird sich bald klären, kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler wegen einer Münze seinen Ruf derartig aufs Spiel setzten wird.
über 20x erfolgreich getauscht

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AGnostiker
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Beitragvon AGnostiker » 12.03.2012, 11:50

alfi222 hat geschrieben:Ich denke dieser Sachverhalt wird sich bald klären, kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler wegen einer Münze seinen Ruf derartig aufs Spiel setzten wird.

Ich kenne seinen "Ruf" jetzt nicht, aber er kennt seine Pflichten als Gewerblicher wahrscheinlich ganz genau.
In der Bucht ist er z.B. als gar nicht kleiner PC-Händler unterwegs und als "Filmschaffender" auch noch. smilie_51
Und er sieht ganz nett aus, müsste also ohne Anwalt zu klären sein. smilie_37

Es geht ja nicht nur um die Münze, sondern auch um den Rauswurf von Butterblume bei Hood trotz Bezahlung!

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Cadmus
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Beitragvon Cadmus » 12.03.2012, 12:00

Bei den 2 oz Ochsen hatte ich auch schon den Finger auf "kaufen" ... Schwein gehabt :mrgreen:

Was der Händler will oder nicht spielt keine Rolle, für Dich sind die AGB und das Widerrufsrecht wichtig. Daran muss er sich halten. Könnte ja sonst jeder Händler bei einer Rückabwicklung behaupten, man würde andere Münzen umtauschen als die gelieferten.
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Beitragvon mike_2210 » 12.03.2012, 12:09

nochmal:
bei EM gibts KEIN Widerrufsrecht :!:
§ 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB

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SilberZug
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Beitragvon SilberZug » 12.03.2012, 12:16

mike_2210 hat geschrieben:nochmal:
bei EM gibts KEIN Widerrufsrecht :!:
§ 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB


1. Mangel an der Ware bzw. nicht beschriebener Mangel
2. Der Verkäufer hat ein freiwilliges Widerrufsrecht eingereumt

Such dir was aus!

Threadersteller: Schicke die Münze/n unfrei zurück mit Brief das du das Geld wieder haben willst und mit Kontoverbindung. Setze vorallem eine Frist von z.B. 10 Werktagen

warten

er wird sich melden!

wenn nicht

Anwalt einschalten

buffalo2008
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Beitragvon buffalo2008 » 12.03.2012, 12:17

Natürlich gibt es das, da der § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB nicht greift, da es sich bei diesem Stück um eine SAMMLERMÜNZE handelt.

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Beitragvon Cadmus » 12.03.2012, 12:19

Sag ich doch. Ist ja keine Anleger-Massenware.
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mike_2210
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Beitragvon mike_2210 » 12.03.2012, 12:26

auch diese sammlermünze unterliegt kursschwankungen, oder nicht?

das offensichtlich ein mangel vorliegt und es dann einen grund zur beanstandung gibt habe ich ja bereits schon auf der ersten seite geschrieben, nur habe ich den eindruck, dass viele immer gleich Widerruf schreien, ohne sich im klaren zu sein, dass das bei EM nicht so ohne weiteres geht.
Hier wäre angebrachter den Schaden anzuzeigen und auf die bereits genannten Paragraphen zu verweisen.
Frist zur Nachbesserung setzen, entweder schickt er eine einwandfreie Münze, oder erstattet den Kaufpreis und der Käufer schickt ihm die mangelhafte Ware zurück...

wenn der verkäufer ein Widerufsrecht ausdrücklich eingeräumt hat und edelmetalle nicht ausgeschlossen hat - das kann ich nicht wissen, wurde hier nicht erwähnt, oder hab ich es überlesen smilie_08 dann sollte man sich darauf auch berufen dürfen.

Ein Bild der Münze würde mich aber auch interessieren

Butterblume
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Beitragvon Butterblume » 12.03.2012, 13:47

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen!
Ich nutze mal meine Mittagspause für ein Zwischenstatement. Ich werde heute Abend versuchen die Münze zu fotografieren und hier einzustellen.
Wie bei vielen Beiträgen deutlich, ist das Problem vielschichtig.
Sperrung bei Hood; negative Bewertung als Käufer, obwohl ich doch schnell bezahlt habe; Art und Weise des Kontaktes bis hin zu einem für mich beleidigend wirkende Aussagen (siehe bewertungen); Rücknahmeverpflichtung der Münze?; bin ich bezüglich des Flecks vielleicht wirklich zu pedantisch?!?
Im Nachhinein hat wahrscheinlich meine im ersten Kontakt beschriebenen Gebrauchsspuren das Misstrauen des Verkäufers ausgelöst, da er die Kapsel vorher ausgetauscht hatte und sie für ihn damit neu war. Ich hatte den Ausdruck erwähnt, da er diesen in seiner Beschreibung erwähnt hatte. Die Kapsel ist äusserlich wirklich tadellos, die Verletzung ist innerhalb der Kapsel am Rand, so dass ich zuerst von einer Beschädigung der Münze ausging, die aber nicht vorlag. Auch dieses versuche ich heute Abend mit Photos zu zeigen.
Damit war wahrscheinlich der weitere Kontakt vergiftet und er hielt mich für einen Betrüger. Die Art und Weise des Umgangs mit mir ( an den Bewertungen bzw Reaktionen erahnbar) hat dann natürlich auch bei mir eine größere Ärgerreaktion ausgelöst und mein zuerst noch unklare Absicht, ob ich die Münze zurückgeben sollte, verfestigte sich.
Ich habe z: B letzte Woche einen farbigen 2 OZ Affen Lunar I bei Ebay ersteigert, dieser kam mit dann zerbrochener Kapsel in einem wattierten Umschlag bei mir an. Nach Rücknahmeangebot des Verkäufers war mir dies zu aufwendig, ich habe ihn positiv bewertet und per Mail gebeten beim nächsten Mal die Münze noch zusätzlich zum Umschlag einzupacken.

Von meinem Widerrufsrecht habe ich vorsorglich schriftlich Gebrauch gemacht, auch unabhängig von dem Mangel.
Die hier eingetretene Diskussion war dann natürlich Thema. Für mich unterlieget eine solche Sammlermünze nicht die den Auschluss bedingenden kurzfristigen Schwankungen. Er stellte mich als blöd und unwissend dar, "natürlich wäre diese Münze vor 3 Jahren zu einem anderen Preis verkauft worden". Hier bin ich kein Jurist und kenne mich mit der aktuellen Rechtsprechnug nicht aus. Früher habe ich nur Silbergrossmünzen des Kaiserreichs bei Händlern gekauft. Hier war eine Rückgabe bei allen Händlern z:B. bei Münzauktion.com immer möglich. Allerdings habe ich von diesen Recht nur einmal bei Emporium Gebrauch gemacht und auch dort war es problemlos.
Desweiteren habe ich mir noch einen vermeintlichen Joker vorbehalten. Im Angebot steht eindeutig Lieferung in der ungeöffneten Münzkapsel geliefert, nach seinen Aussagen zum Kapselwechsel kann dies ja nicht mehr stimmen. was haltet Ihr davon?
Ich selber habe erst negativ bewertet, nachdem für mich klar wurde, dass dei Gegenseite an keiner gütlichen Einigung interessiert war und mich der inzwischen eingetretene Tonfall der Gegenseite zusätzlich verägert hat.
Dies hat sich dann mit dem Lesen seiner Kommentare ( die ja hier auch als Beleidigend empfunden wurde) und der damit eingetretenen Sperrung noch einmal deutlich verstärkt.
Ich selber habe bereits einmal eine Rücknahme von Münzen über Anwalt durchgesetzt. Dies war noch in den Anfängen meiner Edelmetallzeit. Ein bei Ebay ersteigerter Satz vergoldeter Pandas aus China, die laut Beschreibung komplett aus Gold waren.(inzwischen kann ich auch etwas zwischen den Zeilen lesen, ein typischer Anfängerfehler).
Auch hier wurde ich zuerst wüst beschimpft: Nach mehreren Anwaltschreiben in beide Richtungen, wurde die Ware schließlich zurückgenommen. Nerven hat das ganze trotzdem erheblich gekostet, insbesonders, da ich damals eigentlich keinen Gegenwert in der Hand hielt.
Ein andermal hat Ebay mich für einen angeblich vorzüglichen 5 Mark Wilhelm II 1888 (cirka 400 Euro) komplett entschädigt( d.h. sie haben mir wirklich!!! die Kaufsumme überwiesen, war allerding ca 2007), nachdem sogar Kopie auf dem Seitenrand stand.
Noch zum Thema Beleidigungen: habe ich denn ein Recht darauf, dass Hood diese Aussagen streicht?
Ist schon jemand von Euch wegen etwas ähnlichen bei Hood gesperrt worden? Hat Hood dann auf Eure Stellungnahme regiert?
Wie beschrieben versuche ich heute Abend Bilder einzustellen. Vielen Dank für die Rückmeldungen, dies bestätigt mich schon etwas, ich hoffe Ihr lacht mich dann nicht für die Größe des Flecks aus!
Bis dann und

smilie_14

Butterblume
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Beitragvon Butterblume » 12.03.2012, 14:08

noch zwei kleine Bemerkungen
@Aurifer!
Du warst der einzige, den ich in bei der Suche im Netz und bei Silber.de mit der Erwähnung seines Händlernamens gefunden habe. Da hat mich Deine sehr respektvolle Beschreibung doch irritiert, die überhaupt nicht mit dem von mir erlebten Umgang in Einklang zu bringen war. Ich habe dann überlegt, ob Du/ Ihr eine Person seid, was natürlich überhaupt nicht zu Deinen sonst für mich sehr vernünftigen und positiven Auftreten in diesem Forum gepasst hätte, so dass ich diesen Gedanken schnell wieder verworfen habe.
@ AGnostiker
Ich bin desweitern sehr beeindruckt wie schnell Du weitere Informationen über diesen Händler und besagte besagte Transaktion gefunden hast. smilie_12

Aurifer
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Beitragvon Aurifer » 12.03.2012, 14:38

Hallo Butterblume!

Ich laufe bei sowohl bei gold.de und hood.de unter dem Namen Aurifer, allein schon wegen der Querverweise.

Vielleicht kenne ich einige Namen von Mitgliedern nur etwas besser als du - weil ich sowohl auf hood.de als auch auf silber.de mit ihnen Kontakt habe / hatte. Nach Durchsicht von 5 Seiten Bewertungen des besagten Händlers und 99 % positiven Bewertungen habe ich nur festgestellt, dass der Händler in aller Regel (99%) offensichtlich seine Hausaufgaben macht. Außer von dir gibt es eine weitere negative Bewertung - in diesem Fall sind die Übereinstimmungen in der Reaktion evident, was sagen soll: kommt dem Herrn jemand krumm, schlägt er gleich um sich - vielleicht weil er Preisdrückerei vermutet, was die meisten Händler auf solchen Plattformen kennen oder zumindest vorgeben zu kennen.
Wäre ich derselbe, würde ich kaum auf eine weitere Negativbewertung hinweisen und dir den Kontakt zum dem vermuteten Bewerter ans Herz legen.

Da es im Netz jeder sehen kann, liste ich mal kurz auf, was ich an Handelspartnern des Händlers aus direktem Kontakt oder nur so vom Lesen her kenne:
goldundsilber, kudahura, papaxxl, 37776,münztribun, galaba, blackjudidel, bettelmönch, wittu, Betterthanyou, reddshund, michasilber, begood2you, fuffilady, hermitdemzeug, Mariwa77, cracycroco, Ishikawa, mauersbergert - das sind Namen, mit deren Trägern ich schon zu tun hatte: NUR POSITIV. Ich würde jedem dieser Herren und der 2 Damen bedenkenlos Münzen oder Geld schicken.

Mein erster Handel bzw. meine erste Bewertung auf hood.de stammt vom besagten Händler, mit dem ich schon telefoniert habe.

Das ist alles nicht gegen dich gerichtet und soll auch die Vorgehensweise des Händlers nicht entschuldigen. Ich habe lediglich als neutraler Beobachter festgestellt, das es schon mal einen ähnlichen Bewertungsfall gegeben hat.

Danke für dein Vertrauen in meine Person, das du aus meinen sonstigen Beiträgen abgeleitet hast.

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Kursprophet
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Beitragvon Kursprophet » 12.03.2012, 15:22

Kursschwankungen können eben zu Lasten gelegt werden was aber nicht heisst das es generell keine Wiederufsmöglichkeit gibt meine ich !
Sollte dem Verkäufer ein Nachweislicher Finanzschaden entstehen kann er diesen ja geltend machen aber das ist hierbei ja auch gar nicht die Frage , Ware nicht wie Beschrieben , zurück , fertig !

Würde ich auch gar nicht debattieren , um erstattung zuzüglich Rückporto bitten binnen 14 Tagen , kommt nix Anwalt ! 8)

Zeugen schonmal notieren die beim Aus und Einpacken der Ware deinerseits dabei waren !
Angebot speichern zur Feststellung das die Ware nicht der Beschreibung entsprach !
Fotos der Ware vorm zurückschicken machen !smilie_16

Viel Glück smilie_15
Si vis pacem para bellum


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