Aurifer hat geschrieben:Sirius hat geschrieben:Denkt an eine vernünftige Versicherung Leute. Und wenn Ihr keine Rechnungen von euren schätzchen habt-Dann eine Liste mit Fotos machen und diese an einem anderen Ort aufbewahren. z.b. Schließfach.
Denn wenn die Bude ausgeräumt wird , habt Ihr sonst nix als Berweis.
Tresore unter 200 kilo müssen von einer Fachfirma eingebaut und mit dem Boden fest verankert werden !
Tresor spielt dann noch immer keine Rolle, weil die meisten Hausratversicherungen den Ersatz auf 20 oder 30 % der Versicherungssumme oder generell auf 10.000 - 20.000 - 25.000 usw. begrenzen. Und dabei ist es ganz egal, ob die Sachen im Tresor lagen oder nur im Holzschrank.
Ähnliches gilt für die Schließfächer bei der Bank, die manche Hausratvers. auch bis zu einer festen Höhe absichert. Ich frage mich nur, wer wieviel zahlt, wenn man z.B. das Bankfach einmal bei einer Versicherung der Bank und dann auch noch über die Hausrat abgesichert hat. Oder wird man dann zwischen beiden Parteien aufgerieben? Vielleicht mal bei beiden Versicherungen nachhaken und sich eine schriftliche Stellungnahme besorgen.
Ähnlich ist es mit Rechnungen, Fotos usw. - von der Versicherung kommt da zunächst überhaupt nichts. Da kann man zwar nachfassen und von Fotos usw. reden, aber ein sicherer Beweis ist das nicht, da der Bankmensch ja nicht zuschaut, wenn man sein Fach und dessen Inhalt verlässt.
Also hoffen, dass nichts passiert.
Lieber Aurifer,
ohne dich ärgern zu wollen, muss ich dir leider sagen das alle deine Aussagen definitiv FALSCH sind.
1. Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen liegen je nach unternehmen zwischen 20% und 40% der Versicherungssumme. Es gibt Obergrenzen die auch je nach Unternehmen zwischen 20 und 40.000 Euro liegen.
Die Versicherungssumme gilt nur , wenn sich die Sachen, wie ich vorab geschrieben habe in einem vom VDS annerkantten Tresor bis 200kilo im Boden fest verankert, oder ab 200 kilo ftreistehend befinden.
Wenn die Wertsachen woander liegen, gibt es max 10% der Versicherungssumme, höchstens aber:
500,- Euro für bargeld
2000,- Euro Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere usw.
10.000 Euro für Schmuck , edelsteine, Münzen, Gold, Silber usw.
Diese summen sind bei allen Versicherungen gleich!
2.
Beispiel 40.000,- im Bankfach
Die Entschädigungsgrenzen für den "Inhalt in Kundenschließfächern bei Kreditinstituten ", sind
von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedliche. Dort gibt es keine einheitliche Regelung. Manche haben es mitversichert , manche nicht. Wenn dann steht es explizit in den Bedingungen und es ist eine Entschädigungsgrenze ausgewiesen. Bank und Versicherung zahlen die entsprechende Entschädigung, höchsten natürlich den tatsächlichen Wert.
3. Rechnungen , Fotos usw. zählen serwohl als Beweis! Wer ganz sicher gehen möchte, macht eine Liste von den Wertsachen, hängt Fotos an und übermittelt diese eurer Versicherung. Dann seid Ihr auf der ganz sicheren Seite. Und kommt mir jetz nicht mit Datenweitergabe oder sonstewas. Wer glaubt das euer Versicherungsinstitut Daten über eure Wertsachen weitergibt hat zuviel Fer gesehen und hat paranoia.
So, jetzt könnt Ihr euch die Stellungnahme von der Versicherung sparen!
Bitte- Danke- gern geschehen !
schöne Grüße
Sirius