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Tresor, Wertschrank

Physisches Silber, Silberaktien, ETF-Fonds oder Derivate? Austausch von Strategien und Erfahrungen zum Thema.

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Sirius
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Beitragvon Sirius » 28.09.2012, 11:25

Dies Summe gilt dann für sämtliche Wertgegenstände in der Wohnung egal wie gelagert.


Schaut euch die Bedingungenam. Das ist definitiv nicht so!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Silbersparer
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Beitragvon Silbersparer » 28.09.2012, 11:32

Grundsätzlich gilt, sich die Mühe machen und die Bedingungen durchlesen...

Meist ist es aber wohl so, das es wirklich unerheblich ist, ob das Gold oder Silber in einen Tresor lagert...

Ich hab einen Prozentsatz der Versicherungssumme + eine Obergrenze für Edelmetalle.

Ob die Münzen bei mir jetzt im Minitresor liegen oder verpackt in der Lunar-Sammler Box im Arbeitszimmer spielt versicherungstechnisch keine Rolle...
Silbersparer

Mango
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Beitragvon Mango » 28.09.2012, 11:58

numerobis hat geschrieben:Jeder Versicherungskontrakt ist gleichzeitig ein Hinweis an den "lieben Papi" auf etwaige Volumina. Seid versichert daß ich mich da in Anbetracht der gesammelten Enteignungsphantasien nicht sonderlich sicher fühlte.


smilie_01
Zuletzt geändert von Mango am 28.09.2012, 22:35, insgesamt 2-mal geändert.

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Friedrich 3
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Beitragvon Friedrich 3 » 28.09.2012, 11:59

Aus diesen ganzen unklaren Bedingungen in den Verträgen und wegen mangelndem Vertrauen in den Staat und die Banken,wurde auch früher schon viel vergraben.
Das scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein,für Sicherheit zu sorgen.
So und nicht anders...
39 x Erfolgreich gehandelt und keine schlechten Geschäfte

numerobis

Beitragvon numerobis » 28.09.2012, 12:12

Friedrich 3 hat geschrieben:Aus diesen ganzen unklaren Bedingungen in den Verträgen und wegen mangelndem Vertrauen in den Staat und die Banken,wurde auch früher schon viel vergraben.
Das scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein,für Sicherheit zu sorgen.

So schaut aus!
Vergraben,einmauern oder eben in sonstigen sicheren Verstecken abzubunkern dürfte ohnehin wesentlich weiter verbreitet sein als die Öffentlichkeit dies wahrnimmt.
Trotzdem natürlich immer mal wieder irgendwo ältere oder gar alte Edelmetallhorte aufgefunden werde heißt das keineswegs daß die Mehrzahl der ursprünglichen Besitzer nicht mehr an ihre "Einlagen" gelangten.
Es spricht lediglich für die weite Verbreitung dieser Aufbewahrungsart.

Sirius
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Beitragvon Sirius » 28.09.2012, 12:51

Silbersparer hat geschrieben:Grundsätzlich gilt, sich die Mühe machen und die Bedingungen durchlesen...

Meist ist es aber wohl so, das es wirklich unerheblich ist, ob das Gold oder Silber in einen Tresor lagert...

Ich hab einen Prozentsatz der Versicherungssumme + eine Obergrenze für Edelmetalle.

Ob die Münzen bei mir jetzt im Minitresor liegen oder verpackt in der Lunar-Sammler Box im Arbeitszimmer spielt versicherungstechnisch keine Rolle...




Falsch! smilie_18

Silbersparer
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Beitragvon Silbersparer » 28.09.2012, 12:56

@Sirius

Kennst du meine Versicherungsbedingungen?

Ich hab doch gar nicht geschrieben, bei wem ich versichert bin.
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jasonhellweek
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Beitragvon jasonhellweek » 28.09.2012, 13:31

Sirius kennt offensichtlich auch meine... obwohl etwas exakt anders im Kleingedruckten steht. Finde ich bemerkenswert!

Weitere Beiträge zu diesem Punkt führen jedoch wohl nicht weiter...
gehandelt mit: Mar1988cel, Mahoney33,claudi1

pandapaule
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Beitragvon pandapaule » 28.09.2012, 13:39

@sirius

Bei mir ist es auch so. Edelmetalle sind bis 40 000€ versichert, egal ob Tresor oder nicht. Man kann natürlich die Versicherungssumme erhöhen für Wertsachen im Tresor. Das muss man dann aber extra machen.

Gruß
pp smilie_24
Jedes Problem hat eine einfache Lösung.
Das Geheimnis liegt auf der Strecke zwischen den beiden.

Sirius
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Beitragvon Sirius » 28.09.2012, 13:54

Ja, kenne ich, egal wo Ihr versichert seit.
Es gibt "Allgemeine Versicherungebedingungen". Die sind, wie der Name es sagt, überall gleich.

Z.B. "§13 VHB 2012" -seht selbt nach. smilie_24

Aurifer
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Beitragvon Aurifer » 28.09.2012, 14:03

Lieber Sirius,

ich muss mich meinen Vorrednern anschließen, dass du deinen Tunnelblick auf alle Versicherungen zu übertragen scheinst.

Ich habe gerade, weil es mich schon länger interessiert, die HUK-Bedingungen (neue Fassung) vor mir liegen.

bb) Entschädigung für Wertsachen max. 40% der Vers-summe (bei Basis-Vertrag 20%)

Besondere Grenzen
Bargeld 1500
Urkunden / Sparbücher 5000
Schmuck, Edelsteine, Platin, Gold, Münzen insges. 30.000

Höhere Erstattungssummen bis zur Allgemeinen Entschädigungsgrenze nach bb) stehen zur Verfügung,
wenn wie folgt aufbewahrt wird:

verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit MIndestgewicht von 200 kg (nix Fachfirma, Bodenverankerung etc.)
verschlossener - eingemauerter - Stahlwandschrenk mit mehrwandiger Tür
besonders vereinbartes verschlossenes Behältnis mit zusätzlichen Sicherungseinrichtungen


Und jetzt kann Sirius sich gerne damit auseinandersetzen. Wenn 40 % der Vers.-summe mehr als 30.000 sind, dann entfällt die Entschädigung oberhalb von 30.000. Von Stahlschrank ist dabei nicht die Rede, erst wenn es über 30.000 geht und noch Luft bis zu den 40 % ist. So verstehe ich es.

Ich lasse mich gerne belehren in Versicherungsdingen, aber bitte nicht so pauschal. Ich pflege vor dem Schreiben zu lesen (und zu denken).
Zuletzt geändert von Aurifer am 28.09.2012, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.

Silbersparer
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Beitragvon Silbersparer » 28.09.2012, 14:16

@ Sirius

der paragraph 13 bezieht sich wohl auf Versicherungsgrenzen. Diese sind dann in den speziellen Verträgen der jeweiligen Hausrat Versicherung geregelt. Das hat Aurifer für seinen Vertrag ja schon herausgesucht.

Ich hab das ja auch schon erläutert, das bei mir ein Prozentsatz der Versicherungssumme als Obergrenze gilt.

Ich meine das ist doch auch irgendwie alles logisch. Eine Hausratsversicherung wird dir halt keine 2 Millionen Euro ersetzen wollen, weil du 200 Kilo Gold daheim lagerst... Sorry
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Wiggerl
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Beitragvon Wiggerl » 28.09.2012, 14:51

Naja des sollte jeder selber prüfen wie es in der Hausratversicherung verankert ist.
Es gibt hier durchwegs unterschiedliche Bedingungen!

Die verändern sich auch mit der Zeit so ist es in den VHB92 anders geregelt wie in VHB12 oder VHBxy.

Also kann man es nicht verallgmeinern!

Silbersparer
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Beitragvon Silbersparer » 28.09.2012, 14:54

Ja das verallgemeinern wir ja gerade nicht, wenn wir auf die Bedingungen unserer Hausratsversicherung hinweisen.

Es nützt dann in einer Diskussion nichts, wenn man einfach nur - wie Sirius - falsch schreibt oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nennt , jedoch überhaupt nicht auf den Paragraphen eingeht oder wie dieser dann in den Bedingungen geregelt ist.
Silbersparer

Sirius
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Beitragvon Sirius » 28.09.2012, 15:31

Ich habe gerade einen ellenlangen Text geschrieben, der jetz weg ist, weil ich an die falsche Taste gekommen bin.
Jetzt hab ich keinen Bock mehr.
Wir meinen eh irgendwie alle das gleiche. Vielleicht kann ich mich heute einfach nur nicht mehr richtig ausdrücken.
Ich wollte doch nur helfen. smilie_28


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