Sorry ich hatte den link nicht nochmals überprüft. Einfach dort den Suchbegriff " Liste der Goldmünzen " eingeben, dann sollte es die Seite "Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates... " auswerfen.
Ein Auszug daraus:
USA
2 1/2 DOLLARS
5 DOLLARS
10 DOLLARS (AMERICAN EAGLE)
20 DOLLARS
25 DOLLARS
50 DOLLARS
50 DOLLARS (AMERICAN BUFFALO)
50 DOLLARS (AMERICAN EAGLE)
Ausschlag gebend ist aber wie gesagt, daß die Bedingungen nach Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG erfüllen. Das ist wie von mir auf geführt:
"Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt."
Hier auch nochmals ein offizieller link (der diesmal auch funktionieren sollte). Einfach auf der Seite unter "Differenzbesteuerung von Anlagegold" nachlesen. Dort wird man auch auf die 2019er Liste verwiesen.
https://ec.europa.eu/taxation_customs/b ... schemes_deDie 5 Dollar Goldmünzen der US Mint sind offizielles Zahlungsmittel und auch in der Liste aufgeführt, deshalb sollte es keine Probleme geben. Man muss halt nur aufpassen, daß man nicht mehr als 180% des POG für die Münze zahlt. Ob da jetzt aber auch die Versankosten mit dazu zählen kann ich nicht sagen.