Aktuelle Zeit: 19.04.2024, 18:49
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foxl60 hat geschrieben:Bei den Münzhandelshäusern mit 3 und 5 Buchstaben ist die Rücksendung kostenlos und in der Regel liegt der Lieferung auch immer ein Rücksendeaufkleber gleich bei.
Eine Rücksendung bei diesen beiden Händlern ist problemlos kostenfrei möglich.
qayqwertz hat geschrieben:...
Bei den mit den 5 meine ich den ohne "p"...
da liegt leider nichts bei....
K hat geschrieben:.
Dann sind wir hier also beim lustigen Buchstabenraten.
qayqwertz hat geschrieben:Hintergrund ist einfach der, dass ja manche "Münzhändler" (oft mit 3 oder 5 Buchstaben) irgendwelche Lockangebote raus schicken um Bestellungen zu generieren (manche nennen es auch Dummenfang) und dann das eigentliche Schnäppchen nicht mehr lieferbar ist. Der Rest der Bestellung ist ja meistens nur "Beifang" oder Tauschangebote, welche man alleine nicht bestellt hätte, da sich die Versandkosten nicht rechnen. Eine Rücksendung ist zwar i.d.R. möglich, aber die VK bleiben ja beim Besteller hängen.
In den AGB der Händler steht meistens was drin von "Ausschluss zusätzlicher Vereinbarungen blablabla", aber es zwingt den Händler ja auch niemand meine Bestellung mit meinen Bedingungen anzunehmen. So sehe ich das zumindest als nicht-Jurist.
Wie sind Eure Meinungen und ggf. Erfahrungen in dieser Richtung?
§ 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
...
4.
(Änderungsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;
tuarek123 hat geschrieben:smilie_02
Ist zum brüllen wie viele versuchen politisch korrekt zu sein. Keinen Ar... in der Hose. Das ist das deutsche Grundproblem. Nur die Dinge nicht beim Namen nennen. Das ist der Grund warum wir assimiliert werden. Andere sind einfach stärker.
winterherz hat geschrieben:Wenn individuelle Nebenabreden vorrang haben vor den AGBs, dann hieße ja dieses, dass ich eine Bedingung in die Bestellung, z.B. unter Bemerkungen eintragen kann, wie z.B. "Diese Bestellung hat nur Gültzigkeit, wenn alle Artikel meiner Bestellung lieferbar sind." Sobald dann die Bestellung so angenommen wird, ist die Nebenabrede angenommen und hat Vorrang, oder?
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