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Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

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qayqwertz
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Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon qayqwertz » 26.07.2016, 11:58

Hallo zusammen,

ich wollte zwar erst keinen extra Thread dafür eröffnen, aber ich denke es wird sonst zu unübersichtlich wenn ich es bei allgemeinen EM-Fragen mit rein stelle.

Kann mir jemand sagen, ob ich z.B. bei Münzbestellungen diese an Bedingungen knüpfen kann, bzw. einschränken kann?

D.h. kann ich z.B. auf einer Bestellung vermerken, wenn Münze "A" nicht mehr lieferbar, soll Münze "B" auch nicht geliefert werden, oder die ganze Bestellung storniert werden.

Hintergrund ist einfach der, dass ja manche "Münzhändler" (oft mit 3 oder 5 Buchstaben) irgendwelche Lockangebote raus schicken um Bestellungen zu generieren (manche nennen es auch Dummenfang) und dann das eigentliche Schnäppchen nicht mehr lieferbar ist. Der Rest der Bestellung ist ja meistens nur "Beifang" oder Tauschangebote, welche man alleine nicht bestellt hätte, da sich die Versandkosten nicht rechnen. Eine Rücksendung ist zwar i.d.R. möglich, aber die VK bleiben ja beim Besteller hängen.

In den AGB der Händler steht meistens was drin von "Ausschluss zusätzlicher Vereinbarungen blablabla", aber es zwingt den Händler ja auch niemand meine Bestellung mit meinen Bedingungen anzunehmen. So sehe ich das zumindest als nicht-Jurist.

Wie sind Eure Meinungen und ggf. Erfahrungen in dieser Richtung?

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winterherz
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon winterherz » 26.07.2016, 12:03

Gerade die Häuser mit 3 oder 5 Buchstaben sind ja auch die, die ein Rückgabe-/Widerrufsrecht anbieten. Da habe ich es schon so gemacht, dass ich ohne Angabe von Gründen, vor Bezahlung widerrufen habe....
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qayqwertz
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon qayqwertz » 26.07.2016, 12:49

Da bleiben dann aber auch die Kosten für den Rückversand (Einschreiben oder Paket) an Dir hängen.
Ich habe mir zwar auch schon für den Rückversand einen Rücksendeaufkleber schicken lassen (nach längerer Diskussion mit den 5 Buchstaben) da sie mir irgendwelchen überteuerten Mist unaufgefordert zugesendet haben, aber bei einer normalen Bestellung wird man die Kosten wohl selbst tragen müssen.

foxl60
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon foxl60 » 26.07.2016, 13:18

Bei den Münzhandelshäusern mit 3 und 5 Buchstaben ist die Rücksendung kostenlos und in der Regel liegt der Lieferung auch immer ein Rücksendeaufkleber gleich bei.

Eine Rücksendung bei diesen beiden Händlern ist problemlos kostenfrei möglich.

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qayqwertz
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon qayqwertz » 26.07.2016, 13:45

foxl60 hat geschrieben:Bei den Münzhandelshäusern mit 3 und 5 Buchstaben ist die Rücksendung kostenlos und in der Regel liegt der Lieferung auch immer ein Rücksendeaufkleber gleich bei.

Eine Rücksendung bei diesen beiden Händlern ist problemlos kostenfrei möglich.


Bei den mit den 5 meine ich den ohne "p"...
da liegt leider nichts bei....

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K
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon K » 26.07.2016, 13:57

.
Dann sind wir hier also beim lustigen Buchstabenraten. smilie_07
.
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ -
http://www.kicktipp.de/silbergilde/tippuebersicht

foxl60
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon foxl60 » 26.07.2016, 17:00

qayqwertz hat geschrieben:...
Bei den mit den 5 meine ich den ohne "p"...
da liegt leider nichts bei....



K hat geschrieben:.
Dann sind wir hier also beim lustigen Buchstabenraten. smilie_07


Ich kaufe ein "G" .

tuarek123
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon tuarek123 » 26.07.2016, 20:37

smilie_02

Ist zum brüllen wie viele versuchen politisch korrekt zu sein. Keinen Ar... in der Hose. Das ist das deutsche Grundproblem. Nur die Dinge nicht beim Namen nennen. Das ist der Grund warum wir assimiliert werden. Andere sind einfach stärker.

silberschatzimsee
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon silberschatzimsee » 26.07.2016, 21:22

Ja ich als Mitleser habe noch immer keine Ahnung um welchen Haendler es geht :evil:
Milchflecken sind das neueste Sicherheitsfeature bei der RCM

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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon $ilver $urfer » 26.07.2016, 21:24

Ich tippe mal Goede? Mit den 3 Buchstaben sollte MDM sein. Wer da was kauft zahlt auf jeden Fall mit einer vollen Altpapiertonne.

Finerus
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon Finerus » 26.07.2016, 22:24

qayqwertz hat geschrieben:Hintergrund ist einfach der, dass ja manche "Münzhändler" (oft mit 3 oder 5 Buchstaben) irgendwelche Lockangebote raus schicken um Bestellungen zu generieren (manche nennen es auch Dummenfang) und dann das eigentliche Schnäppchen nicht mehr lieferbar ist. Der Rest der Bestellung ist ja meistens nur "Beifang" oder Tauschangebote, welche man alleine nicht bestellt hätte, da sich die Versandkosten nicht rechnen. Eine Rücksendung ist zwar i.d.R. möglich, aber die VK bleiben ja beim Besteller hängen.

In den AGB der Händler steht meistens was drin von "Ausschluss zusätzlicher Vereinbarungen blablabla", aber es zwingt den Händler ja auch niemand meine Bestellung mit meinen Bedingungen anzunehmen. So sehe ich das zumindest als nicht-Jurist.

Wie sind Eure Meinungen und ggf. Erfahrungen in dieser Richtung?


Interessante Fragestellung, die im Prinzip jeden Münzensammler mal betreffen kann. Das 14-tägige Widerrufsrecht für Onlinegeschäfte wird für Waren wie Edelmetalle, deren Wert starken Schwankungen unterliegt, meist ausgeschlossen. Umso wichtiger, die Wirksamkeit der AGB zu klären. Bin kein Jurist; aus dem Bauch heraus geurteilt, scheint es mir für den Kunden aber unzumutbar, eine vereinbarte Gesamtleistung so abzuändern, daß ihm daraus ein zuvor nicht zu erwartender Nachteil entsteht. Schließlich darf man davon ausgehen, daß der Kunde erst gar nicht bestellt hätte, wenn festgestanden hätte, daß ausgerechnet der eigentlich gesuchte Artikel nicht lieferbar ist.

Ein bißchen Recherche im BGB fördert dies zu Tage:
§ 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn sich der Händler also auf Nebenabreden eingelassen hat...

... ansonsten, würde ich mich als verdutzter Kunde hierin bestärkt sehen:
§ 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
...
4.
(Änderungsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;

und die Annahme des veränderten Lieferumfangs verweigern bzw. die Teillieferung zurückschicken.

Hier im Forum gibt es aber jede Menge Leute, die das besser beurteilen können...

Fin.

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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon winterherz » 26.07.2016, 22:56

Wenn individuelle Nebenabreden vorrang haben vor den AGBs, dann hieße ja dieses, dass ich eine Bedingung in die Bestellung, z.B. unter Bemerkungen eintragen kann, wie z.B. "Diese Bestellung hat nur Gültzigkeit, wenn alle Artikel meiner Bestellung lieferbar sind." Sobald dann die Bestellung so angenommen wird, ist die Nebenabrede angenommen und hat Vorrang, oder?
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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon EM_Sammler » 27.07.2016, 08:44

Bedingungen im Bemerkungstext, sind meiner Meinung nach etwas dem der Verkäufer zustimmen, also Bestellungsannahme, oder Widersprechen muss.

Beispiele aus der Praxis:
"Wenn möglich Prägestätte F". Hier bekommt man in der Praxis meist einen Anruf, welche Prägestätte, falls "F" nicht vorhanden, ansonsten gesendet werden soll. Hier habe ich dann auch die Möglichkeit zu meine Willenserklärung zurück zu ziehen.

"Nur wenn Prägestätte F vorhanden". Hier wird meist die Position weggelassen, wenn die Prägestätte nicht vorhanden ist.

Wenn in einem Bemerkungstext Informationen eingetragen werden, Bedarf es vom Verkäufer einer Zustimmung (Willenserklärung). Er kann die komplette Bestellung hier auch ablehnen. Wenn ein Verkäufer in den AGB's solchen Bemerkungstexten grundsätzlich widerspricht, brüchte er erst gar nicht ein Eingabefeld hierzu darstellen.

Bin auch kein Jurist, habe mich nur jahrelang mit BWL rumgeschlagen und bin zu faul jetzt im BGB und HGB nach irgendwelchen Gesetzestexten zu suchen, deshalb auch meine Beispiele aus der Praxis (Erfahrungen).

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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon qayqwertz » 27.07.2016, 23:41

tuarek123 hat geschrieben:smilie_02

Ist zum brüllen wie viele versuchen politisch korrekt zu sein. Keinen Ar... in der Hose. Das ist das deutsche Grundproblem. Nur die Dinge nicht beim Namen nennen. Das ist der Grund warum wir assimiliert werden. Andere sind einfach stärker.


Na ja ich kann eben unterscheiden zwischen "Dummheit", mich und ggf. den Forenbetreiber einem unnötigen Prozessrisiko aussetzen und seine Meinung vertreten, bzw. "Arsch in der Hose haben". smilie_24

Das hat auch überhaupt nichts mit "politisch korrekt" zu tun, sondern es gibt eben mal fragwürdige Gesetze, Rechtssprechungen und fantasievolle (manchmal auch geldg....) Rechtsanwälte.
Denn genau in in dem Bereich "Kommentare, Bewertungen, öffentliche Äußerungen etc." haben wir nun mal eine zum Teil komische, vor allem aber unsichere Rechtslage. Diese lässt sich von Gewerbetreibenden (aber auch von findigen Rechtsanwälten) wunderbar (meist auch ohne finanzielles Risiko für die Gegenseite) ausnutzen. Dir ist das sicherlich bekannt, aber es gibt ja auch viele Mitleser, welchen diese Gefahr unbekannt ist.

Du kannst gerne hier oder anderswo von Dir geben was Du möchtest und musst eben ggf. die Konsequenzen dafür tragen.

Mir ist meine Zeit jedenfalls zu schade mich mit Rechtsanwälten rum zu streiten oder zu hoffen, dass man beim Amts- bzw. Landgericht auf einen Richter trifft, wo realitätsnah und mit Menschenverstand geurteilt wird.

Und wenn ich mir hier und anderswo so manche Beiträge ansehe, haben die Ersteller Glück dass evtl. Betroffene kein Interesse an einer zivilrechtlichen Klärung, oder eben einfach keine Kenntnis der Beiträge haben.

Aber ich vermute mal, Dir ging es wohl auch weniger um das Thema, sondern eher darum überhaupt mal wieder was (provokantes) zu schreiben.

Von daher "brüll" Du ruhig weiter wenn Dir danach ist, ich schreibe nach wie vor meine Meinung wenn ich es für angebracht halte und äußere Vermutungen eben in einer für mich risikoarmen Art und Weise.
:D

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Re: Bestellungen Einschränken/Bedingungen setzen

Beitragvon qayqwertz » 28.07.2016, 00:07

winterherz hat geschrieben:Wenn individuelle Nebenabreden vorrang haben vor den AGBs, dann hieße ja dieses, dass ich eine Bedingung in die Bestellung, z.B. unter Bemerkungen eintragen kann, wie z.B. "Diese Bestellung hat nur Gültzigkeit, wenn alle Artikel meiner Bestellung lieferbar sind." Sobald dann die Bestellung so angenommen wird, ist die Nebenabrede angenommen und hat Vorrang, oder?


Wobei ich es weniger als "individuelle Nebenabrede" sehe, sondern vielmehr als elementaren Bestandteil meiner abgegebenen Willenserklärung (Bestellung, bzw. ggf. Kaufvertrag). Dem Händler entsteht ja dadurch kein Nachteil, denn es zwingt ihn ja niemand dem zuzustimmen, bzw. den Kaufvertrag einzugehen und es ist seine freie Willensentscheidung. Nur haben wir in D eine so undurchsichtige und umfangreiche Gesetzeslandschaft, welche dem schlüssigen und mit normalen Menschenverstand entsprechenden Handeln oft widerspricht.

Für den Großteil der Händler wird derartige Vorgehensweise wohl auch kein Problem darstellen.
Bei Händlern welche gerne unaufgefordert Folgelieferungen (Abos) an den Kunden bringen wollen oder Ihre Gewinne mit überteuerten Blech, Goldplättchen zum vielfachen Materialpreis etc. generieren, könnte das eher problematisch werden.


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