Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 16:28
Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 16:28
Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team
Benicio hat geschrieben:Datenreisender hat geschrieben:Ich habe neulich mal bei Degussa angefragt, warum zwei 5 Gramm-Barren billiger sind als ein 10 Gramm-Barren.
Deren Antwort kam prompt:Die geprägten 10g-Barren der Degussa sind im Moment etwas teurer, da bedingt durch eine sehr hohe Nachfrage in der letzten Zeit die Bestände bei uns schneller verkauft werden als nachproduziert werden kann.
Da wir andererseits noch einen vergleichsweise hohen Bestand an geprägten 5g-Barren haben, versucht unser Edelmetallhandel, den Preis über den Verkauf so zu steuern, dass kein echter Engpass entsteht.
Üblicherweise halten wir in etwa gleich hohe Bestände bei allen Barrentypen, so dass nur minimale Preisunterschiede entstehen und die Abweichungen durch die unterschiedlich hohen Formkosten zu erklären sind.
Und damit wäre dann auch endlich das Scheideanstalts- und Händler-Märchen angeblich höherer Herstellkosten für kleinere Stückelungen widerlegt. Da es jetzt ein Endkunde gesagt hat, kann ich auch mal aus dem Nähkästchen plaudern:
Nachdem ich vor einiger Zeit begonnen hatte, zu Händlerpreisen zu kaufen, fiel mir in der gelieferten CSV-Datei des Dropshipping-Lieferanten ebenfalls etwas Absurdes bei bestimmten Stückelungen auf: Kleineres kostete weniger als Größeres. Also rief ich an, ob das ein Fehler sei und fragte genau die Frage im Bezug auf Barren: Es hieß doch immer, Herstellkosten seien spätestens bei Berücksichtigung von Verwaltungsgemeinkosten bei zwei kleinen größer als bei einem großen Barren (bei selber Goldmenge).
Der Key Accounter (beim Großhändler) ist vor Lachen fast vom Stuhl gefallen. Seine Antwort: Die Stückelung könne zwar bei kleinerer Stückelung minimal höhere Herstellkosten pro Barren ab dem Verpackungsprozess generieren. Diese Kostendifferenz sei aber seiner Meinung nach Im Centbereich und zu vernachlässigen, da die Scheideanstalt nicht zu normalen Händlerpreisen ankaufe. Schließlich müsste ich auch die größere Menge Gold im größeren Barren berücksichtigen, die in absoluten EZB-Zetteln eine größere Menge günstig eingekauftes Schmelzgold als beim kleineren Barren weiterverarbeitetes Schmelzgold sei. Damit steige der Gewinn eher pro größerem als pro kleinerem Barren und das würde mehr Gewicht haben.
Wirklich höhere Kosten fielen erst im Vertrieb näher am Endkunden auf der letzten Händlermeile an. Hier öffne sich gewissermaßen der Barrenspread (zwei kleinere teurer als ein größerer mit selber Menge), da dem Endkunden, der einen einzelnen 5 g Barren kaufe dieselbe Rechnung geschrieben werden müsse wie dem Kunden, der den 10 g Barren kaufe. Beim Händler hebe sich das auch wieder auf, da eben viele Kunden zwar kleine Barren aber mehrere kleine auf einmal bestellen. In einem Nebensatz erwähnt er dann, dass eine deutsche Scheideanstalt ihnen die Ware sogar unabhängig von der Größe der Stückelung als Gesamtjahresmenge Gold verkaufe. Hier sei es also völlig unerheblich, ob er als erster Händler nach der Scheideanstallt 1000 1-Gramm-Barren, 10 100-Gramm-Barren oder einen Kilobarren abnehme, da die Gesamtmenge über eine pauschale Marge berechnet würde. Er prahlte damit, dass der eigene Einkauf eine Größe erreicht habe, die das erlaube.
Darauf fragte ich, warum mir der Spotpreis dauernd als Referenz für Untergrenze der Marge vorgebetet wurde. Unverblümte Antwort: Ich nehme zu wenig ab. Bei einer vertraglich vorab vereinbarten Mindestmenge von -jenseits meiner Liquidität - kann der Spot in Frage gestellt werden, da das Schmelzgold von den Scheideanstalten günstiger gekauft werde und er bei solchen Mengen den Spotpreis mit Gegengeschäften bis zum Verkaufsabschluss am Papiergoldmarkt absichern könne. Ein weiterer, dafür kleinerer Abschlag sei unter bestimmten Umständen je nach Marktentwicklung auch im Nachheinein als Jahresrabatt möglich, wenn ich die Menge erst im Lauf des Jahres durch die Anzahl der Gesamtbestellungen erreiche.
Die wahren Kosten, kleinere Barrengrößen abzuwickeln liegen also bei den Händlern mit Endkundenkontakt. Er gebe dieses "Argument" aber selbst Händlern als Verkaufsargument an die Hand. Da muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er nur wegen seiner aktuellen Kaufsumme X noch ein, zwei kleine Barren drauflegt oder sich das Restgeld einsteckt und wieder auf den nächsten großen Barren spart. Beispiel:
Eine Goldseite offeriert einen Goldrechner, in dem man seine Anlagesumme, die man in Gold stecken will, eingeben kann. Der Goldrechner nimmt jetzt im Hintergrund Zugriff auf die eigene verfügbare Produktpalette, sucht größere Stücke aus und und rechnet das "Restgeld" der eingegebenen runden Anlagesumme in kleinere Produkte um. Hier wird zwar suggeriert, das sei ein praktischer Service. Rechnet man aber mal die Aufgelder für die kleiner gestückelten Barren heraus, ist es eben nicht so. Es wäre wie oft hier im Forum geraten klüger, das Restgeld wieder auf einen größeren Barren zu sparen.
Meine Frage, ab welcher Abnahmemenge der "Barrenspread" für mich im Bereich 1 Gramm bis 50 Gramm wegfiele, wollte der Key Accounter nicht beantworten, ohne Rücksprache zu halten. Theoretisch ergibt sich hier ein nettes Geschäftsmodell a la letsbuyit.com-Business: Ich sammle eine riesige Käufermenge und reiche den Preis durch bei sinkendem EK auf egal welche Stückelung. Praktisch ist der Verwaltungs-Heckmeck dieser Käufermenge so hoch, dass es Quatsch ist. Also spare auch ich die Monatsrate auf die jeweils größeren Barren. Trotz Händlerabschlag und günstigerem Einkauf.
Zurück zu „Anlagemünzen und Barren“
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 83 Gäste