Beitragvon Silberhamsterchen » 13.08.2011, 11:12
Nach einem Urteil aus Österreich haftet ebay, wenn es gewarnt wird und Betrüger weiter agieren läßt,( Urteil 2. Instanz) in Deutschland gibt es auch schon Gerichsurteile dazu ( Sorgfaltspflichten des Plattformbetreibers) habe leider keine Geschäftszahl etc. Wer also gezahlt hat, NACHDEM ebay über Betrug etc informeirt wurde kann sich an ebay halten, sollte aber eine Rechtsschutzversicherung dazu haben, kann sonst teuer werden. Grüße
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht Wahr ( Laotse)