Aktuelle Zeit: 19.04.2024, 02:47
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Birne hat geschrieben:Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich benötige dringend euere Hilfe.
Ich habe vor kurzen Münzen bestellt für etwa 500 Euro. Nun ist gestern mein Auto kaputt gegangen und muss etwa 600 Euro investieren.
Jetzt wollte ich von meinen Widerrufsrecht gebrauch machen. Nun zickt der Händler rum das nach § 312 d Abs. 4 Ziffer 6 BGB Annlagemünze davon ausgeschlossen sind.
Anlagemünze in dem Sinn sind nicht explizit aufgeführt.
Was kann ich tun???
mfg
Birne
Birne hat geschrieben:@999.9
Genau mein Auto muss warten!?
Mal schauen was mein Chef dazu sagt, wenn ich ihm erzähle das ich nicht komme weil mein Auto kaputt ist und ich nicht es nicht reparieren lassen kann weil ich erst meine Münzen bezahlen muss!
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