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Mehrwertsteuererhöhung auf Silbermünzen

Allgemeine Diskussionen zu Silber, Gold und Edelmetallen, sowie die Entwicklung des Gold- und Silberkurs.

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betta splendens
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Beitragvon betta splendens » 04.12.2013, 11:16

silberhai hat geschrieben:
Silbersparer hat geschrieben:Lieferdatum ist entscheidend. Bestellungen die alter sind konnen daher der neuen Regelung unterliegen


Sehe ich anders , jeder der bereits per Vorkasse bezahlt hat , müßte ja dann noch nachzahlen die 12 %.


Oder man bekommt etwas von seinen Ünzlein abgezwackt... oder....oder..... smilie_08

Mir zeigen die Ungereimheiten mal wieder von welchem Schlage die heutigen Macher unserer Gesetze sind. Unüberlegt und nicht gänzlich durchdacht. Und das gilt nicht nur für das hier thematisierte Gesetz.
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Maple Leaf
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Beitragvon Maple Leaf » 04.12.2013, 12:32

Nö, nicht wirklich. Es ist genau so, wie "Silbersparer" geschrieben hat.
Liebe Grüße vom Ahornblatt

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bunk9
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Beitragvon bunk9 » 04.12.2013, 13:03

Ich denke der Händler wird auf den Steuern sitzen bleiben, wenn er den Versand nicht rechtzeitig gebacken bekommt, Nachforderung an Kunden dürfte nach Vertragsrecht nicht gehen, der hat ja zu 7% gekauft und bezahlt. Drum sind ja einige Händler bemüht das Zeug noch so schnell wie möglich loszuwerden, kein Ansammeln und kein Zusammenfassen mehr etc.
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betta splendens
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Beitragvon betta splendens » 04.12.2013, 13:12

Mag sein, mag nicht sein. Ich lass mich da überraschen. Bin ja für Neues offen. Und so lange muss die Spannung bekanntlich nicht mehr aufrecht erhalten bleiben. Es würde mich auch nicht wundern, wenn die Händler da verschiedenartig verfahren. Aber eigentlich betrifft es mich z.Zt. nicht direkt. Ich werde mit weiteren Händlerkäufen eh noch warten bis sich der Trend signifikant gen Norden dreht. Und dies wird wohl weit nach dem 01.01.14 sein. Bin da echt mal gespannt auf die Erfahrungen von direkt Betroffenen, was die ganze Problematik mit der MwSt-Erhöhung betrifft. Die Ungereinmtheiten bezogen sich nicht nur auf den Zeitpunkt, sondern insgesamt. Gibt da ja zu verschiedenen Sachverhalten selbst von Händlern differierende Aussagen, wie man u.a. auch diesem thread entnehmen kann. Rechts-und Planungssicherheit sollte man vom Gesetzgeber doch erwartern können. Dies meinte ich mit unüberlegt und nicht gänzlich durchdacht.
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HerrHansen
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Beitragvon HerrHansen » 05.12.2013, 05:59

Ich sehe da ehrlich gesagt kein Problem:

Wer 2013 bestellt UND ggf. bezahlt und eine Eingangsbestätigung erhält zahlt 7%. Es fehlt ja lediglich die Übergabe des Kaufgegenstands. Aus meiner Sicht ist die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer entscheidend, ein Geldfluss im laufenden Jahr sehr hilfreich.
Es kann natürlich auch passieren, dass einige Händler vielleicht die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr entweder für pansiche Käufer oder für einen ausgedehnten eigenen Urlaub nutzen....

Analog hierzu:
Wer noch in diesem Jahr z.B. in Schlewig-Holstein bis zum 31/12/13 einen Grundstückskaufvertrag UNTERSCHREIBT und notariell beglaubigt zahlt die Grunderwerbsteuer in Höhe von 5%, obwohl die Zahlung erst im Jahr 2014 erfolgt.
Wer am 02/01/14 zum Notar geht, zahlt dann 6,5%.
"There ain’t no such thing as a free lunch" Milton Friedman
Irgendjemand wird dafür bezahlen - er wird es noch nicht wissen...

lifesgood

Beitragvon lifesgood » 05.12.2013, 06:17

... man kann da Grunderwerbsteuersachverhalte nicht 1 zu 1 auf Umsatzsteuersachverhalte übertragen.

Fakt ist, für Lieferungen und Leistungen ist umsatzsteuerlich weder das Bestell- noch das Bezahldatum, sondern einzig und allein das Liefer- bzw. Leistungsdatum ausschlaggebend.

Bei einer Silberbestellung wäre das nach meinem Dafürhalten der Tag, an dem der Händler die Ware abschickt. Beim Kauf vor Ort, der Zeitpunkt der Warenübergabe. Ob man das vorher bestellt hat, spielt keine Rolle.

Bei der Grunderwerbsteuer ist das anders. Diese entsteht mit Abschluß des notariellen Kaufvertrages (daher auch Notartermin noch in diesem Jahr). Für den eigentlichen Besitzübergang (Eintragung des Käufers im Grundbuch) ist eine Voraussetzung, dass die Grunderwerbsteuer schon bezahlt ist.

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gruenkohl
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Beitragvon gruenkohl » 05.12.2013, 08:32

die sache mit der zahlung ist schlicht falsch und völlig irrelevant. es geht bei der betrachtung des sachverhalts nicht um sichtweisen, sondern um gesetzeslagen.

in den umsatzsteuerrichtlinien heisst es zu § 3 UStG: "Eine Lieferung liegt vor, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird."

diese vorschrift ist so eindeutig, dass sie nicht weiter kommentiert werden muss.

wenn ein händler mit 7% abrechnet, dann ist das seine sache. kommt es dann erst in 2014 zu einer lieferung, ist damit zu rechnen, dass das finanzamt auf dem bruttoerlös 19% statt 7% aus der zahlungssumme herausrechnet - was für den händler bitter sein könnte. aber eine freude für einen betriebsprüfer.

grunderwerbsteuer entsteht mit abschluss des notariellen vertrages. wie schon von lifesgood geschrieben: mit der umsatzsteuer hat dies gar nichts zu tun. umsatzsteuer ist im UStG geregelt.

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svcd
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Beitragvon svcd » 05.12.2013, 09:10

Prinzipiell hast du natürlich Recht.
Entscheidend ist der Lieferzeitpunkt. Praktisch wird das aber wohl nur selten wirklich exakt kontrolliert werden. Selbst ein sehr genauer Prüfer schaut sich wohl eher die Rechnungen und die Kontenbewegungen an und eher nicht das Postausgangsbuch …
Ich denke daher wenn Bestellung, Rechnung und Zahlung zum 23. Dezember erfolgte wird es wohl kaum erkannt werden das das zugehörige Paket erst am 2. Januar zur Post gebracht wurde.

Wie gesagt 100% korrekt ist das zwar nicht. Aber wo kein Kläger da kein Richter …

Gruß

SVCD

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gruenkohl
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Beitragvon gruenkohl » 05.12.2013, 10:29

svcd hat geschrieben:Wie gesagt 100% korrekt ist das zwar nicht. Aber wo kein Kläger da kein Richter …


moin svcd,

nur dieser teil ist richtig. und der gilt immer. smilie_24

in zeiten der GdPdU sind steuerlich relevante vorgänge bei BP sämtlich elektronisch zur verfügung zu stellen.

diese werden mittels schnittstelle in eine software eingelesen (IDEA).

die ist durchaus in der lage, warenwirtschaftssysteme zu filtern und nach namen zu sortieren.

das macht nicht viel arbeit und bringt eine menge geld.

bei einem nettoumsatz von 1.000€ und einer ust-korrektur von 7 auf 19 % würde sich die umsatzsteuernachzahlung auf € 100,84 belaufen.

da um diesen teil die erlöse sinken, wäre eine leicht geringere körperschaftsteuer/einkommensteuer zu erwarten, die den umsatzsteuerschaden aber bei weitem nicht kompensiert.

aber vielleicht guckt ja auch keiner. dann: s.o.

ich würde das risiko zumindest nicht fahren. aber ich bin ja auch weder beamter, noch händler. smilie_16

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Beitragvon alexm1003 » 05.12.2013, 10:41

Der Händler braucht doch nur ein paar cm2 auf seinem Schreibtisch als Postfach für seinen Kunden abzugrenzen und die Münzen am 31/12 da abzulegen. Damit ist die Übergabe erfolgt und die Münzen in den Besitz des Kunden übergegangen. Wann eine Person die das Vertrauen des Kunden hat die jetzt dem Kunden gehörenden Münzen in eine Schachtel packt und ihm auf irgeneine Art und Weise zukommen lässt dürfte nicht mehr relevant sein.

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Beitragvon juergen1228 » 05.12.2013, 12:07

alexm1003 hat geschrieben:Der Händler braucht doch nur ein paar cm2 auf seinem Schreibtisch als Postfach für seinen Kunden abzugrenzen und die Münzen am 31/12 da abzulegen. Damit ist die Übergabe erfolgt und die Münzen in den Besitz des Kunden übergegangen. Wann eine Person die das Vertrauen des Kunden hat die jetzt dem Kunden gehörenden Münzen in eine Schachtel packt und ihm auf irgeneine Art und Weise zukommen lässt dürfte nicht mehr relevant sein.


Ich denke das ist ein möglicher Weg wenn auch nicht Rechtskonform.
Wichtig und unabdingabr dabei, dass der Händler die Ware selber im alten Jahr eingekauft hat
und den Warenbestand zum 31.12.2013 entsprechend in der Inventur berücksichtigt.

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Beitragvon gruenkohl » 05.12.2013, 13:10

alles ist möglich.

der händler könnte sich auch als susanne klickerklacker verkleiden und am silvestertag jedem kunden das paket persönlich vorbeibringen. bei der gelegenheit könnte er dann auch gleich noch mal den unterschied zwischen nass und trocken erklären.

http://www.myvideo.de/watch/7377336/sus ... kerklacker

wie gesagt: alles möglich. smilie_07
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Beitragvon Silbersparer » 05.12.2013, 18:50

Im neuesten focus Money wurde die steuersparmethode jetzt auch erklärt. Mal sehen wie es wirklich nächstes Jahr aussieht.... :wink:
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Jules
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Beitragvon Jules » 05.12.2013, 19:50

sehe dem Ganzen auch gelassen entgegen :) notfalls kaufe ich eben nur noch am Zweitmarkt

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Beitragvon juergen1228 » 05.12.2013, 21:46

Jules hat geschrieben:sehe dem Ganzen auch gelassen entgegen :) notfalls kaufe ich eben nur noch am Zweitmarkt


nur mal angenommen die differenzbesteuerung wird nicht so genehmigt wie allgemein vermutet
und ab 1.1.14 werden vom handel 12% höhere preise verlangt

du glaubst doch wohl nicht das der zweitmarkt dieses ignoriert
und du dann quasi noch zu + 7% kaufst smilie_08


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