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Verfasst: 27.01.2011, 22:24
von harley
ifu hat geschrieben:also wenn ich mir diesen satz aus den agb's vom heubach anschau- verstehe ich das so das ich einfach stornieren kann:

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.Brief,Fax,E-Mail) oder x wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird x durch Rücksendung der Sache widerrufen."


falsch....

Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

Verfasst: 27.01.2011, 22:24
von san agustin
ifu hat geschrieben:also wenn ich mir diesen satz aus den agb's vom heubach anschau- verstehe ich das so das ich einfach stornieren kann:

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.Brief,Fax,E-Mail) oder x wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird x durch Rücksendung der Sache widerrufen."


smilie_13

jetzt mach nicht soviel blablabla.......schreib ne mail und erkläre DICH........dann wird es klappen......habe ,,eier-in-der-hose,,.... smilie_01

Verfasst: 27.01.2011, 22:26
von harley
san agustin hat geschrieben:
ifu hat geschrieben:also wenn ich mir diesen satz aus den agb's vom heubach anschau- verstehe ich das so das ich einfach stornieren kann:

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.Brief,Fax,E-Mail) oder x wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird x durch Rücksendung der Sache widerrufen."


smilie_13

jetzt mach nicht soviel blablabla.......schreib ne mail und erkläre DICH........dann wird es klappen......habe ,,eier-in-der-hose,,.... smilie_01


genau !

http://www.youtube.com/watch?v=KGYvsctQ2RA

smilie_01

Verfasst: 27.01.2011, 22:30
von Maverick74
Laut Heubach ist der Erklärende (du) auch nur 5 Tage an sein Angebot gebunden.
Somit wenn die dir noch nicht die ausdrückliche Annahme deines Angebotes (im normalfall kommt die am nächsten/üpbernächsten Tag) bestätigt haben kannst du so oder so von deiner Willenserklärung zurücktreten.. du musst nur eben ne Mail schicken :D

So hoffe das war jetzt nen Post mit Inhalt nicht das mir ein gewisser Member hier wieder was vorwerfen kann.

btw das mit den 5 Tagen steht bei denen irgentwo in den AGBs oder so musst halt ma gucken auf jedenfall schnell schreiben. (die annahme erklären die immer Manuel mit der 2. Mail die sie dir schicken)

Verfasst: 27.01.2011, 23:33
von Goldpüppchen
ich würd anrufen smilie_06 die meisten menschen sind total süüüüüß smilie_06 zu mir smilie_06

Verfasst: 27.01.2011, 23:55
von Beteigeuze

falsch....

Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.


Wieso falsch ? wir haben doch gar nicht erfahren, ob er einen Artikel bestellt hat, der "auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt". Diese Klausel kann man prima als Textbaustein verwenden.

Das Bullionmünzen darauf passen, das sehe ich ein, aber bei Numismatik ? Das würde ich im Zweifel ausfechten, wenn ich Einhörner oder sowas bestellt hätte und ein Händler käme mir mit so einem Kram.

Ausserdem gilt das alles doch nur, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Die meisten Händler haben aber die Masche, sich durch undurchsichtige "Bestelleingangsbestätigungen" oä der Pflicht zur Einhaltung entziehen zu wollen, oder zumindest sich ein Ablehnen vorzubehalten. Also nicht einfach festlegen auf eine Situation, die man mit so wenig Informationen gar nicht genau genug beurteilen kann.

Bisher habe ich noch nicht storiert, weil ich mir idR im klaren bin, wann ichwas bestellen will, aber ich kann mir nicht vorstellen, das wegen sowas jemals ein Mahnbescheid ausgestellt worden ist, nur weil der Händler sich auf dieses "Recht" bezieht.

Verfasst: 28.01.2011, 00:29
von nur ich
Übrigens "darf" man sich verschrieben / vertippen, auch dann kann ein Vertrag nichtig sein, aber Entschädigung steht dann trotzdem zu, schwer zu sagen wie hoch die sein wird. Doch in der Tat würde ich nett fragen ob man das alles sein lassen kann, man habe sich verguckt und falsch geklickt etc.

Übrigens habe auch was neulich bestellt, angeblich sollte Bestätigungsmail kommen und vorher ist das kein Vertrag sondern nur ein Abgabe der Willenserkläung meinerseits die sie zu nichts verpflchtet... soweit ihre Vertragsbedingungen, ok.
Soweit so gut, aber wie viele Tage muss ich eigentlich warten ? Weil wenn die erst irgendwann die Bestätigungsmail schicken will ich es vielleicht gar nicht mehr, normal kenne ich so dass die Mail entweder gleich automatisch in einer Minute da ist, oder spätestens Tag später, hier dauert das aber Tage.

Verfasst: 28.01.2011, 07:55
von 999.9
Natürlich zählt in erster Linie das BGB, sollte ein Händler aber in seinen Geschäftsbedingungen -wie hier ja der Fall!- ein eigenes Rücktrittsrecht dem Kunden einräumen, dann gilt natürlich dieses.

Insofern haste da Glück gehabt.

smilie_01

Verfasst: 28.01.2011, 08:59
von Kursprophet
Gibt es nicht Grundsätzlich bei Onlinebestellungen ein 14tägiges Rücktrittsrecht ?
Meine sowas gehört zu haben , irgendwie merkt man sich solche Sachen einfach nicht genau ! :roll:

Verfasst: 28.01.2011, 09:06
von bufa
999.9 hat geschrieben:Natürlich zählt in erster Linie das BGB, sollte ein Händler aber in seinen Geschäftsbedingungen -wie hier ja der Fall!- ein eigenes Rücktrittsrecht dem Kunden einräumen, dann gilt natürlich dieses.

Insofern haste da Glück gehabt.

smilie_01

Aber auch Heubach schreibt doch unter Widerrufsbelehrung:
Heubach hat geschrieben:Kein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 d IV Nr. 6 BGB bei Fernabsatzverträgen die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle, deren Wert täglichen Schwankungen unterliegt.

Verfasst: 28.01.2011, 09:06
von snowrain
Kursprophet hat geschrieben:Gibt es nicht Grundsätzlich bei Onlinebestellungen ein 14tägiges Rücktrittsrecht ?
Meine sowas gehört zu haben , irgendwie merkt man sich solche Sachen einfach nicht genau ! :roll:


Nein, hier mal meine Widerrufsbelehrung. NEIN ich habe nichts mit Silber etc. zu tun smilie_07

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht
1. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
3. nicht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können

snowi

Verfasst: 28.01.2011, 09:15
von Rompeprop
Wenn der Shop darauf besteht, dann hast du kaum einen Möglichkeit von dem Vertrag zurück zutreten. Ich würde das mit dem Erfüllen des abgeschlossenen Vertrages durchziehen (als Shop), sonst wird das ein Running Gag, alles mögliche zu bestellen und dann ne Mail schicken mit "Ach ne, habs mir gerade anders überlegt, kauf mir doch lieber einen neuen Fernseher".
Letztendlich geht es hier ja genau wie bei dem anderen damals nur darum, von dem Vertrag zurück zutreten, weil Silber noch mal eben zwei % verloren hat und man jetzt die Hosen voll hat und es irgendwo billiger gesehen hat. Und das ist nicht korrekt!

Verfasst: 28.01.2011, 09:19
von snowrain
Rompeprop hat geschrieben:Wenn der Shop darauf besteht, dann hast du kaum einen Möglichkeit von dem Vertrag zurück zutreten. Ich würde das mit dem Erfüllen des abgeschlossenen Vertrages durchziehen (als Shop), sonst wird das ein Running Gag, alles mögliche zu bestellen und dann ne Mail schicken mit "Ach ne, habs mir gerade anders überlegt, kauf mir doch lieber einen neuen Fernseher".
Letztendlich geht es hier ja genau wie bei dem anderen damals nur darum, von dem Vertrag zurück zutreten, weil Silber noch mal eben zwei % verloren hat und man jetzt die Hosen voll hat und es irgendwo billiger gesehen hat. Und das ist nicht korrekt!


smilie_01

snowi

Verfasst: 28.01.2011, 09:20
von 999.9
Noch mal kurz juristisch erklärt: ein WIDERRUFSRECHT besteht natürlich nicht, wohl aber räumt Heubach seinen Kunden einen 14-tägigen Widerruf ein. Das ist quasi schon eine Art Händlerkulanz.

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.Brief,Fax,E-Mail) oder x wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird x durch Rücksendung der Sache widerrufen."


Rechtlich KÖNNTE Heubach auf Erfüllung pochen, aus Kulanz tut er es aber wohl nicht.

Hoffe, das ist jetzt verständlicher.

Verfasst: 28.01.2011, 09:23
von Rompeprop
Da geht es aber darum, dass die Ware bezahlt und geliefert wurde.
Ob das dann aber auch gilt, wenn man bestellt und einfach nicht bezahlt, weil man gerade keinen Bock mehr hat?