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warum sollte ich jetzt 10 euro gedenkmünzen kaufen

Allgemeine Diskussionen zu Silber, Gold und Edelmetallen, sowie die Entwicklung des Gold- und Silberkurs.

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aurelian

Beitragvon aurelian » 31.05.2010, 22:48

Ob Ihr da den deutschen Michel und seine Micheline nicht mal wieder unterschätzt?

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Tazwild
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Beitragvon Tazwild » 31.05.2010, 22:48

san agustin hat geschrieben:
999.9 hat geschrieben:Grund [list]

Hohe Auflage ist KEIN Grund, es geht ums Edelmetall UND um den deutschen Nennwert mit dem man in der BRD überall bezahlen kann.

smilie_24




wo kann ICH mit nem 10er einkaufen gehen in deutchland ?

die leute würden ja in geschäften nicht mal nen € 100 goldeuro nehmen, weil die denken - verarschen kann ich mich selber smilie_18


ich gebe dir für 5 * 100 Euro Goldmünzen meinen Laptop smilie_02
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san agustin
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Beitragvon san agustin » 31.05.2010, 22:52

Augustus hat geschrieben:@ san augustin: AGREED !!!

Bin mir fast sicher, dass mindestens 90 % der Bevölkerung draussen keinen Plan haben, was " Silberzehner " sind !!! Diese sind so gut wie gar nicht im Umlauf ... die Motive wechseln ständig, noch nicht mal der Bundesadler ist einheitlich ... Silber ist für die meisten kein sehr wertvolles Metall mehr ... alles Gründe warum die Zehner nicht wirklich bekannt sind und daher ist keine einheitliche Akzeptanz vorhanden ist. Mit denen einkaufen zu gehen kann daher ( in meinen Augen ) etwas abenteuerlich werden !!! Hab auch keine Lust das mal auszuprobieren und mir das Theater an der Kasse zu geben !!!


Natürlich gibt es aufgeklärte Leute mit Verstand, die die Vorteile der Zehner, die hier ja schon erkläutert wurden, erkannt haben ... besitze daher selber auch einige !!! Und solange ich bei der Bank diese wieder gegen die allzeit in der Bevölkerung beliebten Papierschnippsel tauschen kann, bleiben diese auch in meinem Besitz ...


smilie_02 samstags in vollen kaufläden würde ich eigentlich doch mal gerne den ,,klugscheisser,, spielen und den menschen erzählen: ganz normales zahlungsmittel.......aber ich lass es doch lieber....überzeugen kann ich wohl dato niemanden smilie_21
smilie_38

san agustin
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Beitragvon san agustin » 31.05.2010, 22:53

@ tazwild

...aber bitteschön nen gilded smilie_02
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aurelian

Beitragvon aurelian » 31.05.2010, 22:55

Wenn mir das Risiko nicht zu hoch wäre meiner Silberzehner verlustig zu gehen machte ich mir durchaus mal diesen Spaß! :mrgreen:

san agustin
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Beitragvon san agustin » 31.05.2010, 22:57

aufruf:

wer wills mal probieren und uns berichten ?

würde mich doch mal interessieren smilie_38
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Tazwild
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Beitragvon Tazwild » 31.05.2010, 22:59

san agustin hat geschrieben:@ tazwild

...aber bitteschön nen gilded smilie_02

da lässt sich bestimmt was machen ich habe da noch Farbreste in der Druckerei smilie_20 smilie_39
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san agustin
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Beitragvon san agustin » 31.05.2010, 23:02

probiers mal auf ebay...........bei mir kannste da nicht landen

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999.9
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Beitragvon 999.9 » 31.05.2010, 23:16

Fakt ist: Sie sind gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und JEDERMANN ist verpflichtet sie bis zu einem Betrag von 100€ anzunehmen.



Münzgesetz (MünzG)


vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402)



§ 1 Ausprägung von deutschen Euro-Münzen

Der Bund prägt Münzen (deutsche Euro-Münzen) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und die technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (Abl. EG Nr. L 139 S. 6) in der jeweils geltenden Fassung aus.


§ 2 Ausprägung von Sammlermünzen

(1) Der Bund kann als Sammlermünzen

1 auf Euro lautende Gedenkmünzen (deutsche Euro-Gedenkmünzen) und

2. deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung

ausprägen.

(2) Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche Zahlungsmittel im Inland.

(3) Das Bundesministerium der Finanzen kann für Sammlermünzen einen über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis festlegen.


§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht

(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.


(2) Die Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank, letztere unbeschadet. des Artikels 101 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, haben Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zählung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.

(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert oder verfälscht sind.


§ 4 Gestaltung der deutschen Euro-Münzen

(1) Die Bundesregierung bestimmt die Gestaltung der nationalen Münzseite der deutschen Euro-Münzen einschließlich des Wortlauts der Randschrift der auf 2 Euro lautenden deutschen Euro-Münze sowie im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank die Verteilung der auszuprägenden Beträge auf die verschiedenen Nennwerte.

(2) Die Gestaltung der nationalen Münzseite der deutschen Euro-Münzen ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.


§ 5 Gestalt der deutschen Euro-Gedenkmünzen

Die Bundesregierung bestimmt die Nennwerte und die Gestaltung sowie im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank die technischen Merkmale der deutschen Euro-Gedenkmünzen; sie müssen sich hinreichend von den Euro-Münzen unterscheiden. § 4 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.


§ 6 Münzprägung

(1) Die deutschen Euro-Münzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen werden von denjenigen Münzstätten der Länder ausgeprägt, die sich dazu bereit erklären und die der Bund beauftragt. Das Verfahren bei der Ausprägung unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt die Verteilung der auszuprägenden Beträge auf die einzelnen Münzstätten und die ihnen für die Prägung jeder einzelnen Münzgattung zu gewährende gleichmäßige und angemessene Vergütung.

(3) Die zur Ausprägung erforderlichen Münzmetalle werden den Münzstätten vom Bundesministerium der Finanzen zugewiesen.


§ 7 Inverkehrbringen von Münzen

(1) Die Deutsche Bundesbank bringt die deutschen Euro-Münzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen unbeschadet des Artikels 106 Abs. 2 Satz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nach Maßgabe der Bedürfnisse in den Verkehr. Zu diesem Zweck ist sie verpflichtet, die nach den §§ 1 und 2 ausgeprägten Münzen mit Ausnahme der Münzen gemäß § 2 Abs. 3 vom Bund gegen Gutschrift des Nennbetrages zu übernehmen, soweit Artikel 101 Abs. 1 des Vertrages nicht entgegen steht.

(2) Der Bund bringt unbeschadet des Artikels 106 Abs. 2 Satz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Sammlermünzen gemäß § 2 Abs. 3 in den Verkehr. Er kann eine andere Stelle damit beauftragen.


§ 8 Einziehung von Münzen

Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen, die infolge längeren Umlaufs und Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, werden von den Bundeskassen und der Deutschen Bundesbank angenommen. Sie sind für Rechnung des Bundes einzuziehen.


§ 9 Außerkurssetzung

(1) Die Bundesregierung kann deutsche Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen außer Kurs setzen. Die Einlösungsfrist muss mindestens sechs Monate betragen.

(2) Die Außerkurssetzung der in Absatz 1 genannten Münzen ist im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger sowie in überregionalen Tageszeitungen bekannt zu machen und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mitzuteilen.


§ 10 Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu versagen oder unter Bedingungen zuzulassen, dass Medaillen und Marken, bei denen die Gefahr einer Verwechslung mit Münzen besteht, hergestellt, angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten oder sonst in den Verkehr gebracht werden.


§ 11 Münzschutz

(1) Es ist verboten,

1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen

a) nachzumachen oder zu verfälschen oder

b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;

2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.

Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.

(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.


§ 12 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer Rechtsverordnung nach § 10 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer

1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, eine dort genannte Münze nachmacht, verfälscht, zum Verkauf vorrätig hält, feilhält, in den Verkehr bringt oder einführt oder

2. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit Abs. 2, einen dort genannten Gegenstand herstellt, zum Verkauf vorrätig hält, feilhält oder in den Verkehr bringt.

(3) Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 kann geahndet werden.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

(5) Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesschuldenverwaltung.

(6) Ist eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder 2 begangen worden, so können

1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, und

2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,

eingezogen werden.


§ 13 Übergangsvorschrift

Auf außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen, die auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lauten, ist § 12 Abs. 2 erst ab 1. Januar 2003 anzuwenden.



Notfalls kann man sogar die Polizei anrufen und diese wird als Exekutivorgan dem Händler die Rechtslage gerne explizit erklären. Hat damals ja sogar schon mal Jemand mit dem Dosenpfand gemacht mit dem Erfolg, dass der Händler die Dose in Anwesenheit der Polizei annehmen musste.

Es gibt auch noch Gesetze in Deutschland, auch wenn der Bundespräsident zurückgetreten ist.

Übrigens bei Saturn in Düsseldorf werden die 10er ganz normal akzeptiert, so wie es auch JEDER einfach machen muss bis 100€...es ist Bargeld in Silberform. Und da ist nix "schlimmes" oder großartig außergewöhnliches dabei.
Nichts hasst der im Denken geschulte mehr als die Negation der Logik.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! "Man kann manche Menschen immer und alle Menschen manchmal täuschen, aber man kann nicht alle Menschen immer täuschen." Abraham Lincoln (1809-1865)

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Beitragvon san agustin » 31.05.2010, 23:21

@ moderator

smilie_37

...ausergewöhnlich bleibt es trotzdem, mit 10er zu zahlen

hat jemand erfahrungen damit bzw.hat das schon mal gemacht ?
smilie_38

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Beitragvon 999.9 » 31.05.2010, 23:24

Ja ich. Etwas unspannenderes gibt es gar nicht.

Ein Bezahlvorgang.

Manchmal wird noch mal kurz der Geschäftsführer geholt, der durch kurzes Nicken sein Okay gibt.

Laaaangweilig!

smilie_55
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Beitragvon SiGo » 01.06.2010, 09:22

Ich habe vor Jahren mal erlebt, wie im Penny-Markt eine Dame ihren Einkauf u.a. mit einem Silberzehner (dürften damals noch DM gewesen sein) bezahlt hat. Gab keine Probleme, die Kassiererin hat nur nachgefragt, ob sie diese Sondermünze wirklich ausgeben und nicht doch lieber behalten möchte.

Kommt bestimmt nicht oft vor und viele Kassierer(innen) wären damit sicherlich überfordert, aber es ist nicht so, dass noch keiner mit Silberzehnern einkaufen gegangen wäre :D

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Silberwasser
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Beitragvon Silberwasser » 01.06.2010, 09:24

In der heutigen Wlet werden die Ausbildungen soch immer umfangreicher, immer mehr Zusatzlehrgänge gibt es und nur die hellsten Köpfe auf dem Gebiet finden einen Arbeitspaltz. Die wissen oft auch, was 10er sind.

Genauso wie Banker heute wissen, was Bullionmünzen sind.
Gott schuf den Menschen, weil er mit dem Affen nicht zufrieden war. Danach verzichtete er auf weitere Experiemente.

Jeder, der mit mir handelt bekommt auf ein weiteres Angebot von mir einen 5€-Gutschein.

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detonic96
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Beitragvon detonic96 » 01.06.2010, 09:36

neulich beim Bäcker.

10 er zur zAHLUNG VORGELEGT:

Kassiererin: Was ist denn das?? Sowas nehmen wir nicht.
Ich. Ist ein 10 Euro Stück, also Zahlungsmittel.

Sie läuft zum chef, der nickt und gut war es. Aber unglaublcih wie unwissend doch einige menschen sind ;)

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Kursprophet
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Beitragvon Kursprophet » 01.06.2010, 10:35

Muss man auch etwas Verständnis für haben , so viele sind einfach nicht im Umlauf , alleine 999,9 dürfte ja schon ein gutes Drittel von allen weggebunkert haben ! smilie_02
Si vis pacem para bellum


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